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Darstellung der planerischen Möglichkeiten zur Herstellung der notwendigen
Stellplätze für die Wohnungen im Langbau – Klosterhof
- Beschluss zur Stellplatzplanung
1. Zu entscheiden ist:
über die Darstellung der planerischen Möglichkeiten zur Herstellung der notwendigen Stellplätze für die Wohnungen im Langbau - Klosterhof - Beschluss zur Stellplatzplanung
2. Sachverhalt:
In der Gemeinderatsitzung am 09.06.2009 wurde die Verwaltung beauftragt mit Landschaftsarchitekt Herrn Sengewald und Architekt Herr Kugel mit ICB weitere Alternativen der Stellplatzanordnung zu den Wohnungen im Langbau zu untersuchen:
Alternative 1: Anordnung der notwendigen Stellplätze im Klosterhofareal
Alternative 2: Bau einer Tiefgarage im Klosterhofareal
Alternative 3: Bau eines Parkdecks im Bereich des Mühleparkplatzes
Alternative 4: Bau einer Tiefgarage im Bereich Klosterhof in Richtung Pfarrkirche
(hinter der bestehenden Mauer)
Alternative 5: Überdachung der Stellplätze entlang der bestehenden
Mauer im
Klosterhof
Alternative 6: Einbau einer Parkgarage ins Gebäude Klosterhof 6 (Eigentum
Stiftung
St. Franziskus/ Verlegung des Bauhoflagers)
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Alternative 1: Anordnung der notwendigen Stellplätze im Klosterhofareal
Vorteile: Bestehende Anlage im Kaufvertrag. Stellplätze sind relativ nah an den Wohnungen platziert.
Nachteile: Verlust von öffentlichen Stellplätzen und Versiegelung des Klosterhofes.
Alternative 2: Bau einer Tiefgarage im Klosterhofareal
Vorteile: Stellplätze sind relativ nah an den Wohnungen platziert. Klosterhofareal wird durch geringe Stellplatzzahl aufgewertet.
Nachteile: Hohe Kosten. Verlegung der bisherigen Zufahrt zum Bronnenstubenweg
mit schwierigem Kreuzungsbereich (unübersichtliche Fahrstrecke). Bei
Verlegung der Zufahrt zum Bronnenstubenweg über die Tiefgarage wird
die Unterhaltungslast der Tiefgarage erschwert.
Wegfall der Parkzeile vor der Klostermauer. Durch die Einfahrt zur Tiefgarage
wird das Durchfahrtsrecht der Eigentümerin des Schuppens erschwert.
Alternative 3: Bau eines Parkdecks im Bereich des Mühleparkplatzes
Vorteile: Kein Verlust der öffentlichen Stellplatzzahl im Klosterhof und auf dem Mühleparkplatz. Klosterhofareal wird durch geringe Stellplatzzahl aufgewertet.
Nachteile: Unterhaltungslast des Parkdeckes mit Zufahrt muss geregelt werden. Mühleparkplatz ist nicht im Sanierungsgebiet (Finanzierung). Stellplätze nicht direkt bei den Wohnungen. Eingeschränkte Nutzung des Mühleparkplatzes.
Alternative 4: Bau einer Tiefgarage im Bereich Klosterhof in Richtung Pfarrkirche (hinter der bestehenden Mauer):
Vorteile: Klosterhofareal wird durch geringe Stellplatzzahl aufgewertet. Parkplätze nah an den Wohnungen.
Nachteile: Denkmalschutzrechtliche Abarbeitung der Ausgrabungsstätte hinter der bestehenden Mauer. Hohe Kosten. Verlust von öffentlichen Stellplätze vor der Mauer.
Alternative 5: Überdachung der Stellplätze entlang der bestehenden Mauer im Klosterhof
Vorteile: Parkplätze nah an den Wohnungen. Niedrigere Kosten.
Nachteile: Verlust von öffentlichen Stellplätze vor der Mauer. Gestalterischer Gesamteindruck des Klosterhofes ist zu berücksichtigen. Es kann kein zuordenbarer abgeschlossener Bereich für die Wohnungen geschaffen werden.
Alternative 6: Einbau einer Parkgarage ins Gebäude Klosterhof 6 (Eigentum Stiftung St. Franziskus/ Verlegung des Bauhoflagers):
Vorteile: Parkplätze nah an den Wohnungen.
Nachteile: Verlagerung Bauhof (Finanzierung eines Ersatzgebäudes). Weiterer
Vertragspartner notwendig (Stiftung St. Franziskus). Die Stiftung ist aktuell
nicht bereit, das Gebäude Klosterhof 6 zu verkaufen.
Fazit:
Aus Sicht des Investors sind nicht nur die 16 notwendigen Stellplätze (16 Wohneinheiten) zu schaffen, sondern weitere ca. 10 Stellplätze direkt beim Langbaugebäude. Bei höherwertiger Wohnnutzung sollte dringend ein Teil der notwendigen Stellplätze überdacht und wenn möglich verschließbar hergestellt werden.
Aus Sicht des Denkmalschutzes sollte der Innenbereich des Klosterhofs nicht nur aus Stellplätze bestehen. Eine Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt stört den Denkmalschutzcharakter. Das gleiche gilt für die Tiefgarage hinter der Klostermauer und der Carportlösung vor der Mauer. Eine Parkdecklösung auf dem Mühleparkplatz wird deshalb favorisiert.
Aus Sicht der Verwaltung sollte darauf geachtet werden, dass möglichst wenig öffentliche Stellplätze verloren gehen. Die Gestaltung des Klosterhofes sollte ansprechend realisiert werden. Es sollte möglichst eine einfache und dauerhafte Vertragsgrundlage geschaffen werden. Um eine zügige Planung zu gewährleisten (Baugesuch soll voraussichtlich im September 2009 fertiggestellt sein), muss dringend an die Planer die Vorgaben an welcher Stelle die Stellplätze geplant werden sollen, weitergegeben werden.
Aus Sicht der Verwaltung verbleibt als einzige Planung die Alternative 3, da nur hier 3 öffentliche Stellplätze verloren gehen, aber es werden zusätzlich 18 private abgeschlossene Stellplätze geschaffen.
4. Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt der weiteren Untersuchung der Alternative 3 zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor Firma ICB Immobilien Erste Handelsgesellschaft GmbH & Co.KG ein Vertragswerk vorzubereiten und die mögliche Zuschusssituation abzuklären.
3. Die Firma ICB erarbeitet die notwendigen Planungsunterlagen.
GR`in Maucher erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Bei diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Rückgauer vom Landratsamt Ravensburg –Denkmalschutz- sowie der Geschäftsführer der Firma ICB Herr Böckle und der Architekt der Firma, Herr Kugel, anwesend. Zur Alternative 4 (Bau einer Tiefgarage im Bereich Klosterhof in Richtung Pfarrkirche hinter der bestehenden Mauer) bemerkt Frau Rückgauer, dass das ganze Klosterareal unter Denkmalschutz steht und man sich hier in einem äußerst sensiblen Bereich befindet.
Es erscheint GR`in Jaudas.
Dass es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, ist für GR Kern klar. Auf der anderen Seite wäre es sinnvoll und gewünscht, in diesem Bereich eine Tiefgarage zu erstellen. Seiner Meinung nach stört das Gebäude Klosterhof 4 die Gesamtansicht. Er stellt die Frage, ob es denkbar wäre, an dieser Stelle eine Tiefgarage zu bauen. Diese Variante stellt für Frau Rückgauer einen neuen Aspekt dar. Mit dem Fachbereich Archäologie des Regierungspräsidium Tübingen müsste diese geklärt werden. GR Herrmann erkundigt sich nach den bisherigen Erkenntnissen der Archäologie im Bereich der Klostermauer. Frau Rückgauer erwidert, dass man „nur“ die Gebäude abgebrochen und die Keller gelassen hat. Über Sondierungsgrabungen müsste abgeklärt werden, ob sich in diesem Bereich hinter der Klostermauer noch archäologisch wertvolle Gegenstände befinden. Dies müsste in einigen Wochen möglich sein. Laut Aussage des Referats Archäologie, so Frau Rückgauer, gelten die Vermutungen als relativ sicher. Der Bau eines Parkdecks im Bereich des Mühleparkplatzes ist nach Ansicht von GR Kreutle problemlos möglich. In der Praxis werden die Anlieger jedoch trotzdem ihre PKW`s in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnungen abstellen.
Mit der Alternative 3 (Mühleparkplatz) kann sich GR Bader nicht anfreunden. Zum einen hält er diese Möglichkeit für die Anwohner für nicht „fair“, zum anderen würden diese Parkplätze wegen der Entfernung zu den Wohnungen wohl schlecht angenommen werden. Er spricht sich dafür aus, Probegrabungen im Bereich der Klostermauer durchführen zu lassen. Nach Ansicht von GR Nehls müssten die 16 Stellplätze verschließbar hergestellt werden. Herr Böckle sieht dies ebenso. Neben einem Parkdeck mit 16 Garagen sind weitere 10 Stellplätze direkt beim Langbaugebäude geplant. GR Kern spricht sich dafür aus, Stellplätze auf dem Flurstück Klosterhof 4 zu errichten, was zu einer eindeutigen Aufwertung des geplanten Gebäudes führen würde. Er stellt den Antrag, dass Probebohrungen im Bereich der Klostermauer durchgeführt werden. GR Bader erkundigt sich, ob auch Parkplätze unterhalb der Piuspflege denkbar wären. Herr Böckle bemerkt, dass diese Variante möglich, aber auch kostenintensiver ist. Frau Rückgauer fügt ergänzend hinzu, dass in einem Vor-Ort-Termin am 30. Juli mit Vertretern des Referats Archäologie des Regierungspräsidiums Tübingen die Problematik im Bereich der Klostermauer näher diskutiert wird. GR Herrmann stellt die Frage, ob sich die Stellplatzproblematik vom Wohnungsbau trennen lässt. Beim Verkauf der Wohnungen, so Herr Böckle, muss die Stellplatzfrage geklärt sein. Es ist kein Problem, wenn mit dem Bau der Stellplätze erst ein halbes Jahr später begonnen würde.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich des Anwesens Klosterhof 4 sowie im Bereich des Klosterhofs in Richtung Pfarrkirche hinter der bestehenden Mauer Sondierungsgrabungen durchzuführen.



