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Bauanträge
a) Bauantrag zur Sanierung des Gebäudes Klosterhof 8-2 (Langbau) in
16 Wohnungen mit 10 Garagen und 14 Stellplätzen
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 und 36 BauGB, sowie über die Sanierungsbedingte Genehmigung nach § 144 und 145 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben.
2. Sachverhalt:
Das Baugrundstück Klosterhof 8 – 12 liegt im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet „Klosterhof“ und im Bereich des Neuordnungskonzeptes.
Nach dem Stand der Planung muss das Gebäude nicht beseitigt werden.
Es hat Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB, die
durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden
sollen. Beim Gebäude handelt es sich um ein Denkmal.
Der Bauherr beantragt im Gebäude Klosterhof 8 – 12 den Einbau
von 16 Wohnungen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt sind pro Wohnung ein
Stellplatz baurechtlich nachzuweisen. Der Bauherr beantragt 10 Garagen entlang
der bestehenden Mauer im Klosterhof. Zusätzlich werden im Klosterhof
14 Stellplätze vor dem Gebäude geplant.
Bei der Gemeinderatsitzung wird Herr Böckle und Herr Architekt Kugel
die Planung dem Gemeinderat vorstellen.
Das Bauvorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauBG beurteilt. Das anfallende
Oberflächenwasser wird über eine Regenwasserleitung schadlos dem
Sulzmoosbach zugeführt.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
In mehreren gemeinsamen Besprechungen mit der Baurechtsbehörde und dem
Denkmalschutz beim Landratsamt und mit der Denkmalbehörde beim Regierungspräsidium
wurde die Planung mit dem Bauherrn abgestimmt. Hierbei wurden vor allem die
Dachlandschaft, Balkone und erhaltenswerte Bausubstanz erörtert und
abgestimmt. Große Sorgen bereiteten vor allem die Unterbringung der
Stellplätze und der Garagen in der Nähe der Wohnungen. Verschiedene
Varianten wurden mit dem Gemeinderat in der Julisitzung besprochen. Die Verwaltung
ist der Meinung, dass die vorliegende Planung nun genehmigungsreif ist.
Zur Ergänzung der im Klosterhof entfallenden Stellplätze für
Kirchenbesucher und andere schlägt die Verwaltung vor im Bereich oberhalb
der Klostermauer weitere Stellplätze anzulegen. Siehe hierzu Anlage
13.
4. Beschlussvorschlag:
1. Die Sanierungsbedingte Genehmigung nach § 144 und 145 BauGB.
zum Bauantrag wird erteilt
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 und 36 BauGB zum Bauantrag
wird erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Anlage 13 einen Bauantrag
zum Bau weiterer Stellplätzen vorzubereiten.
Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Geschäftsführer der Firma ICB, Herr Böckle, teilt ergänzend mit, dass das Gebäude mit einem kompletten Gaupenband versehen ist. Diese Maßnahme wurde mit dem Amt für Denkmalschutz abgestimmt. Insgesamt werden 16 Wohnung eingebaut und zwar ein Mix aus 2-, 3-, 4- und 5-Zimmerwohnungen. Die Außenfassade wird in weiß gehalten. Es sind 14 Stellplätze sowie 10 Garagen, die an die Klostermauer angesetzt sind, vorgesehen. Jede Wohnung, mit Ausnahme von zweien, die sich im Bereich der Torbögen befinden, wird mit einem Balkon ausgestattet.
Auf eine entsprechende Frage von GR Kreutle teilt Herr Böckle mit, dass alle wichtigen Detailfragen mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt sind. Die Sanierung erfolgt auf Neubaustandard. Es ist eine 5 cm starke Innendämmung vorgesehen. Der Baubeginn ist auf Ende des Jahres terminiert. Die Fertigstellung wird Ende des Jahres 2010 erfolgen.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Die Sanierungsbedingte Genehmigung nach § 144 und 145 BauGB.
zum Bauantrag wird erteilt
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 und 36 BauGB zum Bauantrag
wird erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich oberhalb der Klostermauer einen
Bauantrag zum Bau weiterer Stellplätze vorzubereiten.



