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Niederschriften 15.09.2009

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Bauanträge
a) Bauantrag zur Sanierung des Gebäudes Klosterhof 8-2 (Langbau) in 16 Wohnungen mit 10 Garagen und 14 Stellplätzen

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 und 36 BauGB, sowie über die Sanierungsbedingte Genehmigung nach § 144 und 145 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben.

2. Sachverhalt:

Das Baugrundstück Klosterhof 8 – 12 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Klosterhof“ und im Bereich des Neuordnungskonzeptes. Nach dem Stand der Planung muss das Gebäude nicht beseitigt werden. Es hat Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB, die durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden sollen. Beim Gebäude handelt es sich um ein Denkmal.
Der Bauherr beantragt im Gebäude Klosterhof 8 – 12 den Einbau von 16 Wohnungen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt sind pro Wohnung ein Stellplatz baurechtlich nachzuweisen. Der Bauherr beantragt 10 Garagen entlang der bestehenden Mauer im Klosterhof. Zusätzlich werden im Klosterhof 14 Stellplätze vor dem Gebäude geplant.
Bei der Gemeinderatsitzung wird Herr Böckle und Herr Architekt Kugel die Planung dem Gemeinderat vorstellen.
Das Bauvorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauBG beurteilt. Das anfallende Oberflächenwasser wird über eine Regenwasserleitung schadlos dem Sulzmoosbach zugeführt.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

In mehreren gemeinsamen Besprechungen mit der Baurechtsbehörde und dem Denkmalschutz beim Landratsamt und mit der Denkmalbehörde beim Regierungspräsidium wurde die Planung mit dem Bauherrn abgestimmt. Hierbei wurden vor allem die Dachlandschaft, Balkone und erhaltenswerte Bausubstanz erörtert und abgestimmt. Große Sorgen bereiteten vor allem die Unterbringung der Stellplätze und der Garagen in der Nähe der Wohnungen. Verschiedene Varianten wurden mit dem Gemeinderat in der Julisitzung besprochen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass die vorliegende Planung nun genehmigungsreif ist.
Zur Ergänzung der im Klosterhof entfallenden Stellplätze für Kirchenbesucher und andere schlägt die Verwaltung vor im Bereich oberhalb der Klostermauer weitere Stellplätze anzulegen. Siehe hierzu Anlage 13.

4. Beschlussvorschlag:

1. Die Sanierungsbedingte Genehmigung nach § 144 und 145 BauGB. zum Bauantrag wird erteilt
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 und 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Anlage 13 einen Bauantrag zum Bau weiterer Stellplätzen vorzubereiten.

Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Geschäftsführer der Firma ICB, Herr Böckle, teilt ergänzend mit, dass das Gebäude mit einem kompletten Gaupenband versehen ist. Diese Maßnahme wurde mit dem Amt für Denkmalschutz abgestimmt. Insgesamt werden 16 Wohnung eingebaut und zwar ein Mix aus 2-, 3-, 4- und 5-Zimmerwohnungen. Die Außenfassade wird in weiß gehalten. Es sind 14 Stellplätze sowie 10 Garagen, die an die Klostermauer angesetzt sind, vorgesehen. Jede Wohnung, mit Ausnahme von zweien, die sich im Bereich der Torbögen befinden, wird mit einem Balkon ausgestattet.

Auf eine entsprechende Frage von GR Kreutle teilt Herr Böckle mit, dass alle wichtigen Detailfragen mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt sind. Die Sanierung erfolgt auf Neubaustandard. Es ist eine 5 cm starke Innendämmung vorgesehen. Der Baubeginn ist auf Ende des Jahres terminiert. Die Fertigstellung wird Ende des Jahres 2010 erfolgen.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Die Sanierungsbedingte Genehmigung nach § 144 und 145 BauGB. zum Bauantrag wird erteilt
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 und 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich oberhalb der Klostermauer einen Bauantrag zum Bau weiterer Stellplätze vorzubereiten.