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European Energy Award – Teilnahmebeschluss
1. Zu entscheiden ist:
über die Teilnahme am european energy award®
2. Sachverhalt:
in der Sitzung am 04.11.2008 wurde die Verwaltung beauftragt einen Antrag auf Förderung – Teilnahme am european energy award® - zu stellen, sofern das Förderprogramm in 2009 neu aufgelegt wird. Der Beschluss über die Teilnahme wurde vertagt. Aus den vorliegenden Antragsunterlagen für 2008 geht hervor, dass zur Bewilligung einer Förderung ein Gemeinderatsbeschluss zur Teilnahme zwingend vorliegen muss. ( Anlage 1).
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Der Gemeinderatsbeschluss über die Teilnahme am european energy award® kann nach Auskunft der Energieagentur Ravensburg und der KEA an eine Förderungsbewilligung gekoppelt sein.
4. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Baindt nimmt am european energy award® teil, wenn dem oben genannten Förderantrag in 2009 entsprochen wird.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Die Gemeinde Baindt nimmt am European energy award teil, wenn dem oben genannten Förderantrag in 2009 entsprochen wird.



