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Zuschussantrag der Schützengilde Baindt
1. Zu entscheiden ist:
Ü ber den Antrag der Schützengilde Baindt auf Bezuschussung/Kostenübernahme zur Abdichtung der Außenwand des Neubaus.
2. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.09.2009 stellt die Schützengilde Baindt den Antrag,
die Kosten für das Abdichten des Gebäudes zu übernehmen (sh.
Anlage).
Bei einem Vor-Ort-Termin am 15.09.2009 konnten sich die Mitglieder des Bauausschusses
vor dem Schaden ein Bild machen. Dem stellvertretenden Vorstand der Schützengilde
Baindt, Herrn Weißenberg, wurde dabei signalisiert, einen entsprechenden
Antrag auf Bezuschussung zu stellen.
3. Beschlussvorschlag:
Der Schützengilde Baindt wird zur Abdichtung der Außenwand des Büros ein Zuschuss i.H.v. .....................gewährt.
GR Nehls bezweifelt, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen der Fachfirma zur Abdichtung des Nebenraums greifen. Seiner Meinung nach sind weitere Arbeiten notwendig. Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Herr Weißenberg von der Schützengilde bemerkt, dass die Grundfeuchte das Problem ist. Die Aussage des Fachbetriebes steht und man sollte diese Maßnahme durchführten. Auf eine entsprechende Frage von GR Amann teilt Herr Weißenberg mit, dass die Probleme nur bei sehr starken Niederschlägen auftauchen.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s:
Der Schützengilde Baindt wird zur Abdichtung der Außenwand des Büros ein Zuschuss i. H. v. 1.500 € gegen Kostennachweis gewährt.



