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Niederschriften 06.10.2009

TOP 6
Vereinszuschüsse 2010

1. Zu entscheiden ist:

Über die Vereinszuschüsse 2010.

2. Sachverhalt:

Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Zuschussanträge für das Jahre 2010 bis spätestens 18.09.2009 bei der Gemeindeverwaltung zu stellen sind.

Neben verschiedenen Weitergewährungsanträgen wurde –wie in den Vorjahren auch- von der Schalmeienkapelle Baindt neben dem Regel- und Investitionskostenzuschuss auch ein Sonderinvestitionskostenzuschuss zur Beschaffung einer neuen Hauptuniform beantragt (sh. Anlage).

In einem vergleichbaren Fall wurde dem Musikverein im Jahr 2000 neben dem Regelzuschuss ein Investitionskostenzuschuss i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von damals 5.000 DM gewährt.
Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,- €.
Darüber hinaus wird noch ein Abmangelzuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich anfallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €).

Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Jugend- und Kinderhäser.

Der Sportverein beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung /Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten.

Im Jahr 2009 wurden folgende Vereinszuschüsse ausbezahlt:

VdK 115,-- €

Landfrauen 105,-- €

Schalmeienkapelle 1.795,-- €
(1.280,- Investitionskostenzuschuss
515,- Regelzuschuss)

Musikverein 2.977,-- €
(1.180,- Regelzuschuss
1.280,- Investitionskostenzuschuss
517,-- Abmangelzuschuss Jugendausbildung)

Kunskreis 105,-- €

Tennisclub 515,-- €

Soldatenkameradschaft 80,-- €

Blutreitergruppe 105,-- €

Narrenzunft Raspler 599,68 €
(260,-- Regelzuschuss
339,68 Investitionskostenzuschuss)

Sportverein 1.435,-- €

Verein zur Förderung Sehgeschädigter 260,-- €

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Wie in den vergangenen Jahren auch, stehen alle Ausgabeposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind.
Trotz der schwierigen Haushaltslage sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorgenommen werden.
Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kürzungen negative Auswirkungen an der Basis der ehrenamtlichen Betreuer nach sich ziehen.
Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen aber auch mit finanziellen Mitteln sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Dies ist den Vereinen auch bewusst. Gerade bei der Durchführung des Nikolausmarkts und des Ferienprogramms kann sich die Verwaltung auf die Vereine verlassen. Die Vereinszuschüsse sollten daher, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden.

4. Beschlussvorschlag:

1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr.

2. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss i.H.v. 260,- € auch einen Investitionskostenzuschuss i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,- €.

3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i.H. von 1.180,- € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten i.H. von 20 % de angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,- €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Koten mit einer Obergrenze von 1.000 € gewährt.

4. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i.H. von1.435,-- € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten i.H.v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1,280,- €.

5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i. H. v. 515 € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung und Reparatur von Instrumenten i. H. v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280 € sowie einmalig einen Sonderinvestitionskostenzuschuss zur Beschaffung einer neuen Hauptuniform i. H. v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 2.560 €.

Bei der Abstimmung über den Zuschuss für den SV Baindt erklärt sich GR Boenke für befangen und verlässt den Sitzungstisch.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s:

1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr.

2. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss i.H.v. 260,- € auch einen Investitionskostenzuschuss i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,- €.

3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i.H. von 1.180,- € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten i.H. von 20 % de angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,- €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Koten mit einer Obergrenze von 1.000 € gewährt.

4. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i.H. von1.435,-- € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten i.H.v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1,280,- €.

5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i. H. v. 515 € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung und Reparatur von Instrumenten i. H. v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280 € sowie einmalig einen Sonderinvestitionskostenzuschuss zur Beschaffung einer neuen Hauptuniform i. H. v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 2.560 €.