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Niederschriften 06.10.2009

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Schulangelegenheiten
- Beschluss über die Zukunft der Hauptschule Baindt
(Einrichtung einer Werkrealschule und Gründung eines Schulverbands oder Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übergabe der Schulträgerschaft für die Hauptschule ab Klasse 8)

1. Zu entscheiden ist:

Über die Zukunft der Hauptschule Baindt.

2. Sachverhalt:

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 15.09.2009 wurde der Entwurf einer Schulverbandssatzung in der Fassung vom 09.09.2009 vorgelegt (siehe Anlage 1). Nach kontroverser Diskussion wurde zwar kein Beschluss gefasst, es zeichnete sich aber bereits eine Mehrheit gegen die Einrichtung einer Werkrealschule neuen Typs im Rahmen eines Schulverbands ab.

In der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Kreutle und Herrn Boenke am 21.09.2009, wurde nochmals bestätigt, dass die Einberufung einer Sondersitzung am 29.09.2009 zur Entscheidung über eine Schulverbandssatzung kein anderes Ergebnis bringen wird und daher nicht stattfinden soll. Dieser Sachverhalt und ein Beschlussvorschlag wurde Herrn Bürgermeister Wiedemann mit Schreiben vom 22.09.2009 mitgeteilt. Eine Mehrfertigung dieses Schreibens wurde Ihnen unverzüglich übersandt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat sich in seiner Sitzung am 22.09.2009 mit dem Thema Schule beschäftigt. Der einstimmige Beschluss des Gemeinderats Baienfurt vom 22.09.2009 wurde der Gemeinde Baindt mit Schreiben vom 23.09.2009 mitgeteilt (siehe Anlage 2).

Wie dem Beschluss der Gemeinde Baienfurt zu entnehmen ist, wird die Gemeinde Baienfurt ihre bisherige Werkrealschule weiterführen und einen Antrag auf Genehmigung zur Weiterentwicklung der bereits bestehenden Werkrealschule zur „Werkrealschule neuen Typs“ stellen. Damit dies gelingt, bedarf es der Übernahme von Schülern aus den Nachbargemeinden, insbesondere aus der Gemeinde Baindt.

Neben der Möglichkeit im Schulwesen der Gemeinde Baindt keine Veränderung vorzunehmen zeichnen sich folgende zwei Alternativen ab:

Bei beiden Alternativen bleibt es den Schülern ab der Klasse 5 freigestellt an eine Hauptschule oder Werkrealschule ihrer Wahl zu wechseln.

Alternative 1
Gründung eines Schulverbands Nördliches Schussental durch Beschluss einer Schulverbandssatzung zur Einrichtung einer Werkrealschule neuen Typs.
Bei dieser Variante wird eine eigenständige Werkrealschule mit einem eigenständigen Rektorat eingerichtet. Alle Schüler der Gemeinden Baindt und Baienfurt ab der 5. Klasse werden dieser Schule zugeordnet. Vorgesehen ist, die Schüler der Klassen 5 und 6 am jeweiligen Standort der Wohngemeinde zu unterrichten und alle übrigen Schüler am Standort der Werkrealschule in Baienfurt.
Die nicht durch die Sachkostenbeiträge des Landes gedeckten Investitionskosten tragen die Verbandmitglieder entsprechend ihrer Schülerzahlen.

Alternative 2
Die Gemeinde Baienfurt entwickelt eigenständig die bestehende Werkrealschule zu einer Werkrealschule neuen Typs weiter. Damit dies gelingt bedarf es der Zusammenfassung aller Schüler der Gemeinden Baienfurt und Baindt ab der Klasse 8 in der Schule in Baienfurt. Es wird kein neues Rektorat eingerichtet. Der bisherige Rektor führt die Grundschule Baienfurt und die Werkrealschule Baienfurt in Personalunion. Die bisherige Rektorin in Baindt führt die Grundschule Baindt und die Hauptschüler der Klassen 5, 6 und 7 weiterhin eigenständig. Die Aufgaben des Schulträgers, Gemeinde Baindt, für die Schüler ab der Klasse 8 werden mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf die Nachbargemeinde Baienfurt übertragen. Baienfurt erhält für die übernommenen Schüler die Sachkostenbeiträge des Landes, zur Zeit sind das 845 Euro jährlich pro Hauptschüler.

Für beide Alternativen bedarf es der Zustimmung des Schulamtes und der Genehmigung zur Einrichtung einer Werkrealschule neuen Typs durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Die Zustimmung des Schulamtes und die Genehmigung des Landratsamtes Ravensburg zur Übertragung der Aufgaben des Schulträgers (Übernahme der Aufgaben der Schulträgerschaft der Hauptschule ab Klasse 8 der Gemeinde Baindt durch die Gemeinde Baienfurt) wurden angefragt. Nach mündlicher Auskunft des Schulamts wird Baienfurt die Weiterführung der Werkrealschule genehmigt. Eine schriftliche Stellungnahme lag bis 30.09.2009 noch nicht vor.

Anmerkung zum Verfahren im Gemeinderat:

Es obliegt dem Bürgermeister, die Tagesordnung aufzustellen. Nach Eröffnung der Gemeinderatssitzung wird allerdings der Gemeinderat Herr des Verfahrens und kann die Tagesordnung durch Beschluss ändern. Die vom Bürgermeister aufgestellte Tagesordnung und die Beschlussvorschläge gelten also nur als Beratungsvorschlag für den Gemeinderat, ohne dass er absolut und unabänderlich daran gebunden wäre. Da der Gemeinderat über die Zukunft der Hauptschule noch nicht entschieden hat, werden in dem nachfolgenden Beschlussvorschlag die Schulverbandssatzung und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung alternativ dargestellt.

3. Beschlussvorschlag:

3.1

Alternative 1:

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt spricht sich dafür aus, gemeinsam mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Wolpertswende rechtzeitig zum Schuljahr 2010/2011 einen Schulverband „Nördliches Schussental“ zu gründen, der Träger einer Werkrealschule neuen Typs wird. Grundlage soll die Schulverbandssatzung im Entwurf vom 09.09.2009 mit folgenden Änderungen sein:

Alternative 2:

1. Die Klosterwiesenschule führt die Hauptschule im Schuljahr 2009/2010 wie bisher weiter.
2. Ab dem Schuljahr 2010/2011 führt die Klosterwiesenschule die Hauptschule weiter, aber nur für die Klassen 5, 6 und 7. Für die Schüler ab der Klasse 8 wird eine Kooperation mit einer Werkrealschule, vorzugsweise mit der Werkrealschule der Gemeinde Baienfurt angestrebt. Dazu soll der Gemeinde Baienfurt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung angeboten werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Schulträgerschaft der Hauptschule ab Klasse 8 der Gemeinde Baindt entsprechend der Vorlage mit der Gemeinde Baienfurt abzuschließen.

3.2 Zur Stärkung, insbesondere der Grundschule, wird die Verwaltung beauftragt, die aktuelle Situation der Schülerbeförderung der Grund- und Hauptschüler in Baindt zu untersuchen und dem Gemeinderat Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

GR Boenke stellt klar, dass sowohl in der Hauptschule als auch an der zukünftigen Werkrealschule derselbe Lehrplan gilt. Da die Schüler ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 an keinen Schulbezirk mehr gebunden sind, stellt sich für ihn die Frage, ob ein Schulverband oder aber eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung überhaupt noch Sinn macht. Letztendlich entscheidet der Schüler, welche Schule er zukünftig besucht. Er spricht sich dafür aus, dass die Klassen 5 – 7 weiterhin an der Baindter Hauptschule unterrichtet werden und anschließend eine Empfehlung ausgesprochen wird, die Klassen 8-9 bzw. 10 in Baienfurt zu besuchen. Nach den Richtlinien des Schulgesetzes, so GR Kreutle, gibt es keine Hauptschule nur für Klassen 5-7. Wenn die Gemeinde Baindt als Schulträger ihrer Hauptschule nicht tätig wird, wird es eine einzügige Werkrealschule in der Gemeinde Baienfurt geben. Im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Baindt hält er die Gründung eines Schulverbandes für die bessere Lösung. Einen großen Vorteil sieht er darin, dass unter dem Dach einer neuen Werkrealschule die Klassen 5-10 angeboten werden. Auch GR Dr. Eberle spricht sich für den Schulverband aus. Für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt ist es eine gemeinsame Schule. Alle Hauptschulen, die die Möglichkeit einer Zweizügigkeit haben, werden diesen Weg gehen. Den Eltern ist es letztendlich egal, unter welcher Leitung die Schule steht –ausschlaggebend wird die Qualität des Bildungsangebots sein. Wenn man den Bestand sichern und die Schule in Baindt zukunftssicher machen will, sollte der Schulverband Nördliches Schussental gegründet werden.
GR Amann empfindet ein zusätzliches Rektorat der neuen Werkrealschule als störend an. Er befürchtet, dass viele Eltern ihre Kinder nicht bis zur 7. Klasse in die Hauptschule nach Baindt schicken, sondern gleich auf eine Werkrealschule. Auch das Imageproblem sollte nicht unterschätzt werden. GR Svoboda erkundigt sich, von wem die Schulverbandssatzung festgelegt und letztendlich abgesegnet wird. Wer hat Einfluss auf den Inhalt der Satzung ?

Der Vorsitzende erwidert, dass die Modalitäten einer solchen Verbandssatzung zunächst mit den Fraktionssprechern besprochen und dann im Gesamtgremium beschlossen wird. Nach Ansicht von GR Herrmann werden die Schülerzahlen weder in Baienfurt noch in Baindt ausreichen, die Hauptschule in ihrem Bestand zu halten. Im Rahmen eines Schulverbands könnte den Schülern aus beiden Gemeinden ein attraktives Angebot zur Verfügung gestellt werden. Sollte man in der heutigen Sitzung einem Schulverband zustimmen, ist dies zunächst eine reine Absichtserklärung. Erst dann werden die Eckpunkte der Schulverbandssatzung ausgearbeitet. GR Bayer sieht in dieser Vorgehensweise ein Manko. Es muss zunächst der Inhalt der Satzung mit der Gemeinde Baienfurt abgeklärt werden. Erst dann ist dem Schulverband zuzustimmen. GR Konzett sieht dies ebenso. GR Boenke betont noch einmal, dass durch die offenen Schulbezirke ein Schulverband keinen Sinn mehr macht. In der Hauptschule Baindt und der Werkrealschule Baienfurt wird derselbe Unterrichtsstoff gelehrt. Für GR Dr. Eberle wäre es fatal, wenn man sich mit der Entscheidung weiter Zeit lassen würde. Es wird damit die Möglichkeit blockiert, ein breitgefächertes Angebot für die Schüler zu schaffen. Eine neue Werkrealschule ist auch unsere gemeinsame Schule. Entweder gründen wir einen Schulverband, so GR Kreutle, oder wir führen die Klasse 5-7 an der Hauptschule weiter wie gehabt. In der heutigen Sitzung muss jedoch die Grundrichtung vorgegeben werden. Die Werkrealschule wird ab Klasse 8 in Baienfurt zweizügig geführt und zwar in einem berufsorientierten bzw. bildungsorientierten Zweig. Ein Schulverband macht nach Meinung von GR Boenke nur Sinn, wenn die Schulbezirke erhalten bleiben. Jeder der hier anwesenden, so GR Svoboda, will die optimale Lösung für die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Baindt. Er stellt daher an Frau Teumer-Schwaderer die Frage, wie sich aus ihrer Sicht diese optimale Lösung darstellt. Mit der Gründung eines Schulverbands hat man eine Schule in Baienfurt mit einer Außenstelle Baindt. Die Versorgung dieser neuen Schule mit Lehrerstunden wird schwierig werden, da es in Baindt nur noch ein reines Grundschulkollegium gibt. Derzeit haben wir eine 4-klassige zweizügige Grundschule. GR Amann bemerkt, dass man in Konkurrenz zur zweizügigen Realschule steht. Man hat nun die Möglichkeit, mit zwei 1-zügigen Hauptschulen weiterzumachen oder als Gegenpart zur großen Talschule eine gemeinsame Werkrealschule zu schaffen, um die Konkurrenzsituation positiv auszuüben. Es hilft nicht, so GR Herrmann, gute Strukturen an der Hauptschule zu haben, wenn die Schülerzahlen wegbrechen. Ziel muss es sein, gemeinsam ein gutes Angebot aufrecht zu erhalten. GR`in Maucher vertritt die Meinung, dass die Hauptschule auf Dauer nicht überlebensfähig ist. Man muss zunächst die Grundschule sichern, und durch gute Angebote versuchen, die Klassen 5-7 weiterhin in Baindt zu halten. Durch das Wegbrechen der Schülerzahlen gibt es für die Hauptschule in Baindt wohl keine Zukunft. Im Rahmen des Schulverbandes, so GR Herrmann, haben wir eine gemeinsame Schule.

Der Vorsitzende bemerkt, dass aufgrund der erfolgten Aussprache der Beschlussvorschlag wie folgt zu modifizieren ist:

Alternative 1:
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt spricht sich dafür aus, gemeinsam mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Wolpertswende rechtzeitig zum Schuljahr 2010/2011 einen Schulverband nördliches Schussental zu gründen, der Träger einer Werkrealschule neuen Typs wird. Grundlage soll die Schulverbandssatzung im Entwurf vom 09.09.2008 mit Änderung sein, die zwischen den Gemeindeverwaltungen und den Fraktionsvorsitzenden auszuhandeln sind. Der modifizierte Entwurf der Schulverbandssatzung ist dem Gemeinderat baldmöglichst zur Entscheidung vorzulegen.

Alternative 2:
1. Die Klosterwiesenschule führt die Hauptschule im Schuljahr 2009/2010 wie bisher weiter.
2. Ab dem Schuljahr 2010/2011 führt die Klosterwiesenschule die Hauptschule weiter, aber nur für die Klassen 5, 6 und 7. Für die Schüler ab der Klasse 8 wird eine Kooperation mit einer Werkrealschule, vorzugsweise mit der Werkrealschule der Gemeinde Baienfurt angestrebt. Dazu soll der Gemeinde Baienfurt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung angeboten werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Schulträgerschaft der Hauptschule ab Klasse 8 der Gemeinde Baindt entsprechend der Vorlage mit der Gemeinde Baienfurt abzuschließen, sofern das Schulamt dieser Vereinbarung zustimmt.

Es ergehen sodann folgende

B e s c h l ü s s e

1. Die Alternative 1
„ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt spricht sich dafür aus, gemeinsam mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Wolpertswende rechtzeitig zum Schuljahr 2010/2011 einen Schulverband nördliches Schussental zu gründen, der Träger einer Werkrealschule neuen Typs wird. Grundlage soll die Schulverbandssatzung im Entwurf vom 09.09.2008 mit Änderung sein, die zwischen den Gemeindeverwaltungen und den Fraktionsvorsitzenden auszuhandeln sind. Der modifizierte Entwurf der Schulverbandssatzung ist dem Gemeinderat baldmöglichst zur Entscheidung vorzulegen.“

wird bei 6 Ja- sowie 8 Neinstimmen abgelehnt.

2. Der Alternative 2
„ 1. Die Klosterwiesenschule führt die Hauptschule im Schuljahr 2009/2010 wie bisher weiter.
2. Ab dem Schuljahr 2010/2011 führt die Klosterwiesenschule die Hauptschule weiter, aber nur für die Klassen 5, 6 und 7. Für die Schüler ab der Klasse 8 wird eine Kooperation mit einer Werkrealschule, vorzugsweise mit der Werkrealschule der Gemeinde Baienfurt angestrebt. Dazu soll der Gemeinde Baienfurt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung angeboten werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Schulträgerschaft der Hauptschule ab Klasse 8 der Gemeinde Baindt entsprechend der Vorlage mit der Gemeinde Baienfurt abzuschließen, sofern das Schulamt dieser Vereinbarung zustimmt.“

wird bei 8 Ja-, 5 Nein- sowie 1 Enthaltung zugestimmt.

3.2 Zur Stärkung, insbesondere der Grundschule, wird die Verwaltung beauftragt, die aktuelle Situation der Schülerbeförderung der Grund- und Hauptschüler in Baindt zu untersuchen und dem Gemeinderat Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

wird einstimmig zugestimmt.