TOP 13
Anfragen und Bekanntgaben
a) Nach § 6 der Satzung der Musikschule Ravensburg hat die Gemeinde Baindt in der Mitgliederversammlung 2 Vertreter. Neben dem Bürgermeister ist daher noch eine Gemeinderätin/ ein Gemeinderat zu bennen.
Sowohl GR Boenke als auch GR Kreutle schlagen GR Amann vor.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s:
GR Amann wird als Vertreter der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg benannt.
b) Kämmerer Abele gibt folgendes bekannt:
Zum 01.01.2007 wurde der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegründet. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurde festgestellt, dass die Wasserhauptleitung Rainhof bis zum Übergabeschacht Mehlis in den Jahren 1996 -1998 vom EB Wasserversorgung Baindt finanziert wurde. Da es sich hierbei um Verbandanlagen laut Verbandssatzung handelt, wird der Restbuchwert zum 31.12.2006 in Höhe von 30.135,59 € aus dem Anlagevermögen des EB Wasserversorgung Baindt rausgelöst und dem Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt übertragen.
Um die Sache förmlich abzuschließen ergeht folgende Information. Die Gemeinde Baienfurt - Eigenbetrieb Wasserversorgung - zahlt an die Gemeinde Baindt - Eigenbetrieb Wasserversorgung - zur Abgeltung des erworbenen Vorteils, der sich dadurch ergibt, dass die Gemeinde Baindt die Wasserhauptleitung von Rainhof bis Überschacht Mehlis in den Verband einbringt, einen Ausgleich von 18.382,71 € (Stand 31.12.06). Der Ausgleich ermittelt sich aus dem anteilig (61%) ermittelten Zeitwert des Sachanlagevermögens von 30.135,59 € (Stand 31.12.06).
Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen dies zur Kenntnis.
c) Kleinflächen
GR Kreutle erkundigt sich, ob die Verwaltung zwischenzeitlich alle relevanten Kleinflächen erfasst hat, welche dann den Anliegern zum Erwerb angeboten werden. Diese Maßnahme soll den Pflegeaufwand der Bauhofmitarbeiter deutlich verringern. OBM Elbs erwidert, dass dies mit einem großen Aufwand verbunden ist und sich als recht schwierig gestaltet.
d) GR’in Maucher stellt die Frage, ob sich die Gemeinde Baindt nicht wieder an dem Projekt Windel-Willy beteiligen könnte. Kämmerer Abele bemerkt, dass die Teilnahme den Abfallgebührenhaushalt mit ca. 12.000 € jährlich belastet. Ob diese Kosten gebührenfähiger Aufwand darstellen, gilt es noch rechtlich abzuklären. Kämmerer Herr Abele teilt mit das Projekt Windel-Willy oder eine andere mögliche Entsorgung in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen dem Gremium erneut vorzulegen. Der Gemeinderat entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.



