TOP 12
Bericht über Maßnahmen zum Hochwasserschutz /
Oberflächenwasser
1. Zu entscheiden ist:
Über die Kostenübernahme zum öffnen eines zugeschütteten Wasserablaufgraben im Bereich Marsweiler
2. Sachverhalt:
In der Gemeinderatsitzung vom 09.06.2009 wurde der Gemeinderat über
die Möglichkeiten zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich
Marsweiler Ost und West informiert. In der Gemeinderatsitzung am 21.07.2009
hat Herr BM Buemann ein Schreiben der WGV-Versicherung weitergeleitet in
dem auf die rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Hochwassergefahrenabwehr
hingewiesen wird, siehe Anlage 1.
Am Dienstag, den 08.09.2009, hat die Verwaltung die Grundstückseigentümer
der oberliegenden Flächen zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. An
der Be-sprechung haben teilgenommen:
Herr Alfons Häfele, Herr Georg Locher, Herr Georg Steinhauser sowie
Herr und Frau Eugen und Anni Maier. Herr Klaus Gross hat sich entschuldigt.
Am Gespräch teilgenommen haben auch Herr Ingenieur Klingenstein und
Herr Knörle vom Landwirtschaftsamt Ravensburg.
Inhaltlich wurden die Themen, Umwandlung von Ackerflächen in Grünladnutzung, öffnen
von ursprünglich vorhandenen Ablaufgräben sowie über den Einbau
von gros-sflächigen Ablaufmulden im Grünlandbereich.
Herr Knörle hat in diesem Zusammenhang auf die per Verordnung mögliche
Umnutzungsverpflichtung (Ackerland in Grünland) durch das Landratsamt
hinge-wiesen.
Die Landwirte haben im Bereich Marsweiler West dem öffnen des Grabens
zwischen Flst. 451 und 452 zugestimmt siehe Anlage 2.
Im Bereich Marsweiler Ost, hat der Eigentümer Herr Georg Locher den
Verkauf des Flst. 115/1 mit einer Fläche von 12.363 qm angeboten. Das
Flst ist als nicht erschlos-senes Bauland zu vergüten, siehe Anlage
3.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Im Rahmen des Investitionsprogramms wird der Gemeinderat über den Kauf
des Flst. 115/1 des Herrn Locher entscheiden.
Als Sofortmaßnahme sollten für die Grabenöffnung im Bereich
West ca. 4.000,00 bis 5.000,00 € bereitgestellt werden, damit könnten
ca. 5 ha Fläche Oberflächenwasser von Marsweiler über den
Tobelbach vom Tiefpunkt an der Siemensstraße wegge-leitet werden. Diese
Maßnahme kann aus dem laufenden Haushalt bestritten werden, entsprechende
Mittel sind im Haushalt veranschlagt.
4. Beschlussvorschlag:
Als Sofortmaßnahme wird der Grenzgraben zwischen den Flurstücken 451 und 452 geöffnet. Die Kosten der Maßnahme trägt die Gemeinde.
Gr Boenke stellt den Antrag, den Fußweg mit einer ca. 50 cm hohen Barriere zu versehen. Der Vorsitzende sieht diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an und lässt daher darüber nicht abstimmen. Es ist zunächst abzuklären, ob dadurch Dritte Nachteile erleiden könnten. Darüber hinaus sollte der betroffene Anlieger noch einmal aufgefordert werden, vor seinem Grundstück eine größer dimensionierte Birkorinne anzubringen. Bauamtsleiter Elbs teilt auf eine entsprechende Frage von GR Amann mit, dass der Grundsatz gilt: Unterlieger nimmt dem Oberlieger das Wasser ab.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s:
Als Sofortmaßnahme wird der Grenzgraben zwischen den Flurstücken
451 und 452 geöffnet. Die Kosten der Maßnahme trägt die Gemeinde.



