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Niederschriften 05.05.2009

TOP 9
Sachstandsbericht Vermögensbewertung – Grundlagenarbeit für die Doppik

1. Zu entscheiden ist:

über den Sachstandsbericht bezüglich Vermögensbewertung und weitere Vorarbeiten in Bezug auf die Doppik.

2. Sachverhalt:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. April 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens geschaffen. Nach der im Reformgesetz vorgesehenen Übergangsfrist müssen alle baden-württembergischen Kommunen die Kommunale Doppik bis spätestens zum Jahr 2016 einführen. Die endgültige Bearbeitung der Gemeindehaushaltsverordnung, der Gemeindekassenverordnung, des Produktplans und des Kontenplans beginnt im April bzw. Mai 2009. Die Vorschriften sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Die Verwaltung (Praktikantin Bettina Fleig) hat sich mit der Bewertung des Anlagevermögens beschäftigt.

Das Ziel der Bewertung ist es, keine Wertsteigerung des Gemeindevermögens zu erreichen, sondern einen möglichst realistischen Wert zu erhalten. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Darstellung des Vermögens nicht unerhebliche Außenwirkung hat. Die Interpretation der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung kann nach unterschiedlichen Maßstäben erfolgen. Aus diesem Grund sollte bei der Wertermittlung äußerst vorsichtig vorgegangen werden.

Es gibt unterschiedliche Bewertungsmethoden. Grundsätzlich soll die Bewertung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgen. Dies ist jedoch mit sehr hohem zeitlichen und personellem Aufwand verbunden. Deshalb gibt der Leitfaden zur Bilanzierung Vereinfachungsregelungen vor.

Bei der Gebäudebewertung gibt es die Möglichkeit den Gebäudeversicherungswert heranzuziehen. Dieser Wert ist nicht nur ohne großen zeitlichen Aufwand zu ermitteln, sondern entspricht annähernd auch dem tatsächlichen Wert.

Die gemeindeeigenen Grundstücke sind ebenfalls zu bewerten. Hierzu gehören beispielsweise Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen. Den Großteil der Grundstücke stellen die Straßen dar.

In der Gemeinderatssitzung werden von Frau Fleig erste Ergebnisse im Rahmen einer Power-Point-Präsentation vorgestellt.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Bei der Vermögensbewertung handelt es sich um ein zeitintensives Vorhaben, das nicht nur nebenher getätigt werden kann. Die größeren Städte und Landkreise haben hier schon Personal eingestellt bzw. halten dieses vor. Daneben gibt es auch in Gemeinden Vereinbarungen, dass die Mehrarbeit über bezahlte bzw. flexible Überstundenregelungen ausgeglichen wird.

Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres berichten, welche organisatorischen Veränderungen notwendig sind, um dieses Projekt zu bewerkstelligen.

Im Rahmen der nächsten GPA-Prüfung (ca. 2010) ist die Vorgehensweise der Bewertung abzustimmen. Die endgültige Umstellung auf die Doppik mit Produktplänen ist für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Eine Zusammenarbeit der umliegenden Gemeinden (CIP-Gemeinden) mit dieser Zielsetzung ist vorgesehen.

4. Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht zur Vermögensbewertung wird zur Kenntnis genommen.

Nach ausführlichen Erläuterungen durch Frau Fleig ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Der Sachstandsbericht zur Vermögensbewertung wird zur Kenntnis genommen.