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Niederschriften 05.05.2009

TOP 4
b) Kenntnisgabeverfahren
Antrag auf Abbruch einer Scheuer, zwei Schuppen und einer Garage
auf Flst. 605/1, Schachener Straße 112

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben

2. Sachverhalt:

Nach § 51 Abs. 3 LBO ist bei Abbruch von Anlagen und Einrichtungen das Kenntnisgabeverfahren durchzuführen.
Der Bauherr beantragen den Abbruch einer Scheuer, zwei Schuppen und einer Garage auf Flst. 605/1 (Schachener Straße 112) in Baindt-Schachen. Die abzubrechenden Gebäude liegen im Gebiet des vom Gemeinderat in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Mehlisstraße. Nach § 33 Abs. 1 BauGB ist in einem Gebieten, für das ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ein Vorhaben zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Durch den Abbruch der Gebäude werden keine künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans berührt.

4. Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch einer Scheuer, zwei Schuppen und einer Garage auf Flst. 605/1 (Schachener Straße 112) in Baindt-Schachen, wird erteilt.

Der Gemeinderat wäre auch damit einverstanden, wenn der Bauherr neben der Scheune, zwei Schuppen und einer Garage auch das Wohnhaus und den Stall abbrechen würde.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch einer Scheuer, zwei Schuppen und einer Garage sowie evtl. des Wohnhauses und des Stalls wird erteilt.