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Niederschriften 05.05.2009

TOP 4
a) Bauvoranfrage
Antrag auf Erstellung eines Offenstalls für 3 Pferde, Riedsenn 2

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur vorliegenden Bauvor-anfrage.

2. Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt auf der nordwestlichen Gebäudeseite beim Gebäude Riedsenn 2 die Aufstellung eines Offenstalls für drei Pferde. Die drei Pferdeboxen haben eine Größe von 3,5 m x 9,0 m (ca. 32 qm Grundfläche) und eine Höhe von ca. 3,0 m. Auf der Zugangsseite ist ein Vordach mit 1,5 m vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird nach § 35 Abs. 2 BauGB als „Sonstiges Vorhaben“ beurteilt.

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans,
2. dem Landschaftsplan oder sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,
3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- und Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,
7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung stehen keine Vorgaben des § 35 Abs 2 BauGB der Bauvoranfrage entgegen. Sollte die Beurteilung der Fachbehörden zu einem anderen Ergebnis kommen, wird im Rahmen der Baugenehmigung auf die Belange Rücksicht genommen. Auf die schadlose Abführung des Oberflächenwassers wir vorsorglich hingewiesen.

4. Beschlussvorschlag:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Erstellung eines Offenstalls für drei Pferde wird erteilt.
2. Das anfallende Regenwasser ist schadlos dem Grundwasser zuzuführen, eine Einleitung ins Gemeindliche Abwassernetz ist nicht zulässig.

GR`in Reck sowie GR Bader sind befangen und verlassen den Sitzungstisch.

Auf eine entsprechende Frage von GR Konzett teilt OBM Elbs mit, dass es sich um eine dauerhafte Genehmigung handelt.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Erstellung eines Offenstalls für drei Pferde wird erteilt.
2. Das anfallende Regenwasser ist schadlos dem Grundwasser zuzuführen, eine Einleitung ins Gemeindliche Abwassernetz ist nicht zulässig.