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Niederschriften 03.11.2009

T O P 5
Bauanträge
c) Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit Fahrsilo und Versorgungsleitungen auf Flst. 375 (Sulpacher Straße 99) in Baindt - Sulpach

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegende Bauvor-haben.

2. Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit zwei Fahrsilos auf einer landwirtschaftlichen Betriebsfläche vor Sulpach. Zwischen dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und der beantragten Biogasanlage werden die notwendigen Versorgungsleitungen (20 kV Erdkabel, Fernwärmeleitung und HD-PE Pumpenleitung zur Substratzuführung von der Sammelgrube) verlegt. Hierbei werden gemeindliche Flächen in Anspruch genommen.
Die Biogasanlage liegt im Außenbereich und erfüllt die Anforderungen nach § 35 Abs. 1 BauGB. Die Abstandsflächen und Schutzabstände der geplanten Biogas-anlage liegen vollständig auf dem Baugrundstück.
Der Fermenter hat einen Durchmesser von 13 m und eine Höhe von 6 m. Das Netto-volumen beträgt 796 m³.
Das Endlager mit Gasspeicher hat einen Durchmesser von 20,00 m, eine Höhe von 6,00 m und ein Nettovolumen von 1.885 m³
Die beiden Fahrsilos haben je eine Länge von 50,00 m x 12,50 m und eine Höhe von ca. 2,50 m bzw. ein Bruttovolumen von 1.875 m³ und besitzt ein getrenntes Entwässerungssystem für verschmutztes und sauberes Oberflächenwasser. Die nachwachsenden festen Rohstoffe werden auf flüssigkeitsdichten und beständigen Bodenflächen im Fahrsilo gelagert und vor Niederschlagswasser geschützt.
Im BHKW - Gebäude befindet sich neben einem Öllager- und Verteilerraum auch eine Schleppergarage. Die Leistung des Zündstrahlgasmotors beträgt 180 kW.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 BauBG erfüllt und die vom Bauherrn geführte Vorabsprache mit der Genehmigungsbehörde eingehalten. Beschlussrelevant für den Gemeinderat ist nach BauGB nur der Neubau der Biogas-anlage mit dem neuem Gärbehälter, Fermenter und das Betriebsgebäude. Die landwirtschaftlichen Fahrsilos sind nach § 50 Abs. 1 Nr. 44 als verfahrensfreies Vorhaben genehmigungsfrei.
Durch die zu verlegenden Versorgungsleitungen (20 kV Erdkabel, Fernwärmeleitung und HD-PE Pumpenleitung zur Substratzuführung von der Sammelgrube) zwischen dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und der beantragten Biogasanlage werden gemeindeeigene Flächen (Straßen, Wege und Gewässer) in Anspruch genommen.
Die Verwaltung sollte beauftragt werden, mit den Bauherren entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.

Bauamtsleiter Elbs fügt ergänzend hinzu, dass der Bauherr bereit ist, die Fläche des bestehenden Weges von der Gemeinde zu erwerben.

Es ergeht folgender einstimmiger

Beschluss:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftliche Bio-gasanlage mit Fahrsilos auf Flst. 375 (Sulpacher Straße 99) in Baindt-Sulpach wird erteilt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Bauherren entsprechende Nutzungs-verträge, für die Verlegung von Versorgungsleitungen auf gemeindeeigenen Flächen, abzuschließen.