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Bauanträge
c) Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit Fahrsilo
und Versorgungsleitungen auf Flst. 375 (Sulpacher Straße 99) in Baindt
- Sulpach
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegende Bauvor-haben.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage
mit zwei Fahrsilos auf einer landwirtschaftlichen Betriebsfläche vor
Sulpach. Zwischen dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und der beantragten
Biogasanlage werden die notwendigen Versorgungsleitungen (20 kV Erdkabel,
Fernwärmeleitung und HD-PE Pumpenleitung zur Substratzuführung
von der Sammelgrube) verlegt. Hierbei werden gemeindliche Flächen in
Anspruch genommen.
Die Biogasanlage liegt im Außenbereich und erfüllt die Anforderungen
nach § 35 Abs. 1 BauGB. Die Abstandsflächen und Schutzabstände
der geplanten Biogas-anlage liegen vollständig auf dem Baugrundstück.
Der Fermenter hat einen Durchmesser von 13 m und eine Höhe von 6 m.
Das Netto-volumen beträgt 796 m³.
Das Endlager mit Gasspeicher hat einen Durchmesser von 20,00 m, eine Höhe
von 6,00 m und ein Nettovolumen von 1.885 m³
Die beiden Fahrsilos haben je eine Länge von 50,00 m x 12,50 m und eine
Höhe von ca. 2,50 m bzw. ein Bruttovolumen von 1.875 m³ und besitzt
ein getrenntes Entwässerungssystem für verschmutztes und sauberes
Oberflächenwasser. Die nachwachsenden festen Rohstoffe werden auf flüssigkeitsdichten
und beständigen Bodenflächen im Fahrsilo gelagert und vor Niederschlagswasser
geschützt.
Im BHKW - Gebäude befindet sich neben einem Öllager- und Verteilerraum
auch eine Schleppergarage. Die Leistung des Zündstrahlgasmotors beträgt
180 kW.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 BauBG erfüllt
und die vom Bauherrn geführte Vorabsprache mit der Genehmigungsbehörde
eingehalten. Beschlussrelevant für den Gemeinderat ist nach BauGB nur
der Neubau der Biogas-anlage mit dem neuem Gärbehälter, Fermenter
und das Betriebsgebäude. Die landwirtschaftlichen Fahrsilos sind nach § 50
Abs. 1 Nr. 44 als verfahrensfreies Vorhaben genehmigungsfrei.
Durch die zu verlegenden Versorgungsleitungen (20 kV Erdkabel, Fernwärmeleitung
und HD-PE Pumpenleitung zur Substratzuführung von der Sammelgrube) zwischen
dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und der beantragten Biogasanlage
werden gemeindeeigene Flächen (Straßen, Wege und Gewässer)
in Anspruch genommen.
Die Verwaltung sollte beauftragt werden, mit den Bauherren entsprechende
Nutzungsverträge abzuschließen.
Bauamtsleiter Elbs fügt ergänzend hinzu, dass der Bauherr bereit ist, die Fläche des bestehenden Weges von der Gemeinde zu erwerben.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftliche Bio-gasanlage
mit Fahrsilos auf Flst. 375 (Sulpacher Straße 99) in Baindt-Sulpach
wird erteilt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Bauherren entsprechende Nutzungs-verträge,
für die Verlegung von Versorgungsleitungen auf gemeindeeigenen Flächen,
abzuschließen.



