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Niederschriften 03.03.2009

T O P 3
Baugesuche
b) Antrag auf Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften zum Neubau einer Terrassenüberdachung, Jägerweg 22

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben

2. Sachverhalt:

Der Bauherr beantragen den Neubau einer Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von ca 13 qm Grundfläche (3,06 m x 4,24 m) angebaut an das bestehende Wohnhaus.
Nach § 50 Abs. 1 Nr. 11 sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei.
Das Bauvorhaben wird nach § 31 Abs. 2 BauBG beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan Grünenbergstraße.
Da die Überdachung zum überwiegenden Teil außerhalb des Bauquartiers liegt und die Grundflächenzahl (GRZ) überschritten wird, bedarf das Bauvorhaben einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Derzeit sind 86 qm Grundfläche bebaut, die zulässige bebaubare Grundfläche beträgt 90 qm. Das Bauquartier wird somit um 9 qm (10 %) überbaut.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar.

4. Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften zum Neubau einer Terrassenüberdachung auf Flst. 694 (Jägerweg 22) in Baindt wird erteilt.

GR Boenke begrüßt es, dass „diese Art von Baugesuch“ überhaupt eingereicht wurde. Ergänzend dazu teilt OBM Elbs mit, dass die Masse der Überdachung beim zuerst eingereichten Baugesuch bis an die Nachbargrenze reichten. Eine notwendige Baulast wäre jedoch vom Nachbarn nicht übernommen worden.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften zum Neubau einer Terrassenüberdachung auf Flst. 694 (Jägerweg 22) in Baindt wird erteilt.