T O P 3
Baugesuche
b) Antrag auf Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften
zum Neubau einer Terrassenüberdachung, Jägerweg 22
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben
2. Sachverhalt:
Der Bauherr beantragen den Neubau einer Terrassenüberdachung mit einer
Grundfläche von ca 13 qm Grundfläche (3,06 m x 4,24 m) angebaut
an das bestehende Wohnhaus.
Nach § 50 Abs. 1 Nr. 11 sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich
bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei.
Das Bauvorhaben wird nach § 31 Abs. 2 BauBG beurteilt und liegt im rechtsgültigen
Bebauungsplan Grünenbergstraße.
Da die Überdachung zum überwiegenden Teil außerhalb des Bauquartiers
liegt und die Grundflächenzahl (GRZ) überschritten wird, bedarf
das Bauvorhaben einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Derzeit sind 86 qm Grundfläche bebaut, die zulässige bebaubare
Grundfläche beträgt 90 qm. Das Bauquartier wird somit um 9 qm (10
%) überbaut.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt,
die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen
Interessen vereinbar.
4. Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften zum Neubau einer Terrassenüberdachung auf Flst. 694 (Jägerweg 22) in Baindt wird erteilt.
GR Boenke begrüßt es, dass „diese Art von Baugesuch“ überhaupt eingereicht wurde. Ergänzend dazu teilt OBM Elbs mit, dass die Masse der Überdachung beim zuerst eingereichten Baugesuch bis an die Nachbargrenze reichten. Eine notwendige Baulast wäre jedoch vom Nachbarn nicht übernommen worden.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften zum Neubau einer Terrassenüberdachung auf Flst. 694 (Jägerweg 22) in Baindt wird erteilt.



