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Kommunalwahl am 07. Juni 2009
- Bestellung des Gemeindewahlausschusses
1. Zu entscheiden ist:
Über die Bestellung und Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses.
2. Sachverhalt:
Am 07. Juni 2009 finden neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen
statt.
Vor jeder Kommunalwahl ist gem. § 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes
ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Leitung der Gemeindewahlen und
die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt.
Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl
in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei
Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.
Nach § 11 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ist der Bürgermeister
Kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses (Ausnahme: der Bürgermeister
ist Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags).
Wählbar sind alle Wahlberechtigten und Gemeindebedienstete (auch wenn
sie nicht in der Gemeinde Baindt wohnen) sofern sie nicht Wahlbewerber oder
Vertrauensleute sind.
Für die Wahl des Gemeindewahlausschusses werden von der Verwaltung folgende Personen vorgeschlagen:
Vorsitzender: Bürgermeister
Elmar Buemann
Stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Abele
Beisitzer
Werner Elbs
Silvia Grella
Stellvertretender Beisitzer
Waltraud Weidisch
Gerhard Reich
Schriftführer
Walter Plangg
3. Beschlussvorschlag:
Der Gemeindewahlausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender: Bürgermeister
Elmar Buemann
Stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Abele
Beisitzer
Werner Elbs
Silvia Grella
Stellvertretender Beisitzer
Waltraud Weidisch
Gerhard Reich
Schriftführer
Walter Plangg
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Der Gemeindewahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Bürgermeister
Elmar Buemann
Stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Abele
Beisitzer
Werner Elbs
Silvia Grella
Stellvertretender Beisitzer
Waltraud Weidisch
Gerhard Reich
Schriftführer
Walter Plangg



