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Niederschriften 03.02.2009

T O P 4
Baugesuche
- Bauantrag zum Neubau einer landw. Maschinenhalle, Marsweilerstraße 88

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegende Bauvorhaben

2. Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt auf der nördlichen Hofseite den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle (20,00 m x 7,00 m) mit ca. 140,00 m² Grundfläche.
Nach § 35 BauBG ist ein Bauvorhaben zulässig wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 BauBG erfüllt und die vom Bauherrn geführte Vorabsprache mit der Genehmigungsbehörde eingehalten. Das anfallende Regenwasser ist schadlos dem Grundwasser zuzuführen, eine Einleitung ins Gemeindliche Abwassernetz ist nicht zulässig.

4. Beschlussvorschlag:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Das anfallende Regenwasser ist schadlos dem Grundwasser zuzuführen, eine Einleitung ins Gemeindliche Abwassernetz ist nicht zulässig.

Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Das anfallende Regenwasser ist schadlos dem Grundwasser zuzuführen, eine Einleitung ins gemeindliche Abwassernetz ist nicht zulässig.