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Niederschriften 01.12.2009

T O P 7
Rekultivierung B 30 alt
Sachstandsbericht und Planungsauftrag

1. Zu entscheiden ist:

Über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Rekultivierung der B 30 alt und insbesondere über die Beauftragung der Architekturbüros Groß und Groß-Auerbacher.

2. Sachverhalt:

Wie den Damen und Herren des Gemeinderats mit Schreiben vom 04.11.2009 bereits mitgeteilt, kommt jetzt die Rekultivierung der Baindter Steige doch sehr überraschend. Nach Auskunft des Straßenbauamtes soll die Rekultivierung im Zeitraum zwischen März 2010 und Juni 2010 durchgeführt werden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll noch im Jahr 2009 erfolgen.

Zur Ihrer Information über die Beschlusslage und über die bisherigen Diskussionen im Gemeinderat bitten wir die Anlagen (Sitzungsniederschriften, Vertragsunterlagen) zu lesen.

In einer kurzfristig anberaumten Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden und den Planern wurde am 25. November 2009 eine „grobe Richtung“ vorbesprochen. Die endgültige Entscheidung und die Klärung von Detailfragen obliegt dem Hauptorgan Gemeinderat.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Nach Ansicht der Verwaltung und der Fraktionsvorsitzenden soll in der Gemeinderatssitzung am 01.12.2009 der Auftrag an Herrn Groß und Herrn Groß-Auerbacher erteilt werden, die Planung unverzüglich voranzutreiben. Ziel sollte es sein, eine Fußgänger- und Radwegeverbindung durchgängig von der Ortsmitte bis zur Hofstelle Steinhauser zu schaffen. Damit könnte der Lückenschluss der Radwegeverbindung von Ravensburg nach Bad Waldsee geschaffen werden. Darüber hinaus soll im Zuge der Rekultivierung der B 30 der Durchgang Boschstraße/Zeppelinstraße hergestellt werden. Zu dem soll untersucht werden, inwieweit die bisherige Kanalisation in der B 30 zur Ableitung des Regenwassers genutzt werden kann.

Zur Finanzierung

Die Kosten der Baumaßnahmen sollen weitestgehend über die Bebaubarmachung von Randbereichen gegenfinanziert werden. Für den Straßenabschnitt von der Dorfmitte bis zur Zeppelinstraße/Boschstraße hat die Verwaltung vorsorglich Anträge auf Gewährung von Mitteln aus der Städtebauförderung und des Ausgleichstockes beantragt.

Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Planer Herr Architekt Groß geht zunächst auf die Grundprinzipien der Rekultivierung ein. Neben der angedachten Querung in Höhe der Zeppelinstraße bei der die Querbeziehung zum Siedlungsbereich wieder hergestellt werden soll, ist im oberen Teil eine Rekultivierung zur landwirtschaftlichen Fläche vorgesehen. Im unteren Teil sollen Siedlungsstrukturen wieder hergestellt und im oberen Teil der Übergang in die Kulturlandschaft (landwirtschaftliche Fläche) geschaffen werden. Es soll die Möglichkeit in Form eines „Erlebnisweges“ für die Fußgänger geschaffen werden. Ein Konflikt mit Fahrradfahrern wird dabei jedoch von ihm gesehen. Auch soll das Abführen des Oberflächenwassers verbessert werden. Die bisherige asphaltierte Fläche hatte eine Größe von ca. 2 ha. Wenn man einen Geh- und Radweg mit einer Breite von jeweils 2,5 m anlegt, würde man wieder ca. 1/3 dieser Fläche von 2 ha asphaltieren. Hier sieht Herr Groß ein erhebliches Problem. Nach Ansicht von GR Boenke muss die Gemeinde die Chance nutzen die B 30 alt nach ihren Vorstellungen umzuplanen. Da dies nicht zum Nulltarif machbar ist, sollte die Möglichkeit einer Bebauung im Randgebiet abgeklärt werden. Herr Groß fügt ergänzend hinzu, dass die Zeppelinstraße mit der Boschstraße verbunden werden soll. Dies wird auch zu Optionen im Nahverkehr führen. Die große Frage, so der Vorsitzende, wird jedoch sein, inwieweit ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss modifiziert werden kann. Dies wird in einem Gespräch im Regierungspräsidium am
4. Dezember abgeklärt. Für GR Amann steht die Verbindung der Ortsteile Marsweiler und Bifang an erster Stelle. Er weist aber auch auf die Dringlichkeit eines Radweges auf der B 30 alt hin. GR’in Reck spricht sich dafür aus, dass das in diesem Bereich angesiedelte Transportunternehmen einen gewissen Schutz vor der Wohnbebauung erfährt. Für GR Konzett stellt sich die Frage, ob man sich eine großzügige Planung leisten kann, wenn die Gegenfinanzierung nicht gesichert ist. Auf eine entsprechende Frage von GR Bader, teilt Herr Groß mit, dass er in der Lage ist, dieses Vorhaben zügig voranzutreiben.

Es ergeht folgender einstimmiger

Beschluss:

Die Planungsbüros Groß und Groß-Auerbacher erhalten den Auftrag, die Flächen der B 30 alt, die zur Bebauung geeigneten Randbereiche und die für die Herstellung von Querverbindungen notwendigen Bereiche zu überplanen.

Zielvorgaben sind:

a) Herstellung einer durchgehenden Verbindung für Fußgänger und Radfahrer,

b) Herstellung einer Durchfahrtsmöglichkeit für den öffentlichen Personennahverkehr zwischen der Zeppelinstraße und der Boschstraße.

c) Weitestgehende Nutzung der vorhandenen Straßenkanalisation für die Regenwasserableitung.

d) Kostengünstige Straßen-, Wege- und Flächengestaltung.

e) Finanzierung der Maßnahmen durch Schaffung von neuen Wohnbauplätzen.