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Niederschriften 01.12.2009

T O P 6
Ausbau der Thumb- und Lilienstraße
Hier: Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe

1. Zu entscheiden ist:

über eine außerplanmäßige Ausgabe zur Schlussrechnung des Architektenhonorars beim Ausbau der Thumb- und Lilienstraße an das Büro Roland Gross aus Altshausen.

2. Sachverhalt:

Im Juni 2003 wurde das Planungsbüro Roland Gross zusammen mit der Kath. Kirchengemeinde beauftragt, die Neugestaltung der Lilien- und Thumbstraße mit den Außenanlagen des Kindergarten St. Martin zu planen und die Projektüberwachung durchzuführen.
Die Hauptgewerke wurden im November 2004 fertig gestellt und abgenommen. Mit dem Unternehmer wurde eine Entwicklungspflege über zwei Vegetationsperioden abgeschlossen sodass die letzte Rechnung der Baumaßnahme am 04.12.2006 angewiesen wurde.
Das Planungsbüro Gross hat nun mit Datum vom 03.09.2009 die Honorarschluss-rechnung in Höhe von 11.837,00 € eingereicht. Da die für Honoraransprüche geltende Dreijahresfrist einer Verjährung noch nicht abgelaufen ist besteht eine Anspruch auf Zahlung der Schlussrechnung. Im laufenden Haushaltsplan sind keine Mittel mehr für die Baumaßnahme eingestellt, deshalb muss eine außerplanmäßige Ausgabe die aus der Rücklage finanziert wird, beschlossen werden.

Auf eine entsprechende Frage von GR Dr. Eberle teilt der Vorsitzende mit, dass man es versäumt hat einen entsprechenden Haushaltsrest zu bilden bzw. fortzuschreiben. Nach Ansicht von GR Boenke sind hier 2 Mängel erkennbar. Zum einen wurde von der Verwaltung kein Haushaltsrest gebildet und zum anderen wurde erst kurz vor der Verjährungsfrist vom Planungsbüro eine Rechnung gestellt. GR Amann erkundigt sich nach Möglichkeiten die Rechtmäßigkeit der Honoraransprüche zu prüfen. Zum Einen, so der Vorsitzende, werden die Rechnungen vom Bauamt geprüft, zum Anderen durch Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt.

Es ergeht folgender einstimmiger

Beschluss:

Zur Deckung der Honorarschlussrechung vom 03.09.2009, des Planungsbüro Roland Gross, über den Betrag von 11.837,00 € wird eine außerplanmäßige Ausgabe aus Mittel der Rücklage beschlossen.