Ablauf der Schüler- und Rathausbefreiung am
Donnerstag, 3. März 2011
11:00 Uhr Raspler befreien die Schule
11:15 Uhr Es formiert sich ein Zug mit Schülern und Lehrern zum Rathaus.
11:30 Uhr Das Rathaus wird befreit.
11:35 Uhr Schüler und Zuschauer sammeln sich um einen mit Band abgesperrten
Kreis auf dem Dorfplatz. Innerhalb des Kreises finden Vorführungen statt.
Rathausobrigkeit und Schulleitung werden närrisch vorgeführt.
Die Grundschüler aus den Klassen 2 führen einen Narrentanz auf. Die
Grundschüler aus den Klassen 3 und 4 machen einen Tannenzapfenlauf. Den
Siegern winken Ruhm und Ehre. Zum Schluss werden Süßigkeiten verteilt.
12:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Alle Eltern und Fasnetsfreunde sind herzlich eingeladen, am Zug zum Rathaus und am dortigen Fasnetstreiben teilzunehmen.
Elmar Buemann,
Bürgermeister
Großer Kinderball mit Programm

Schenk-Konrad-Halle, Baindt
Einlass: 14:00 Uhr
Beginn: 14:30 Uhr
Ende: 18:00 Uhr
Der Elternbeirat der Klosterwiesenschule Baindt lädt Sie herzlich dazu
ein!!!
Der Erlös kommt den Schülern zugute !!!
Raspler! Ratsch, Ratsch!!
Fundamt
Es wurden folgende Gegenstände im Fundbüro abgegeben:
1 Schlüsselmäppchen
1 Schlüsselring
1 Brille
Sprechstunde des Bürgermeisters
Am Mittwoch, 2. März 2011 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind für diese Zeit nicht nötig.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. März 2011
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. März 2011 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG
1. Bürgerfragestunde
2. Baugesuche
a) Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst. 734/9, Nelkenstraße
12, in Baindt
b) Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Freilaufpferdestalls auf Flst.
371, Sulpacher Straße 111 in Baindt-Sulpach
c) Bauantrag zum Neubau eines Doppelcarports auf Flst. 360, Sulpacher Straße
123, in Baindt-Sulpach
d) Bauantrag zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf Flst.
417/4, Hirschstraße 166 in Baindt-Sulpach
3. Information über mögliche Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse
in Sulpach
4. Verpachtung einer Gemeindefläche zum Betrieb einer Hundeschule
5. Vorstellung aktuelles Sanierungsprogramm Straßenbeleuchtung Baindt
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betriebshof Schuler“ in
Fronreute-Fronhofen
Hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
7. Anfragen und Bekanntgaben
Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Der Vorsitzende des Gemeinderats
Elmar Buemann, Bürgermeister
4. Änderung Bebauungsplan "Bifang Erweiterung“
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 08.02.2011 den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang
Erweiterung" vom 31.01.2011 mit Änderungen gebilligt. Dieser
so geänderte Entwurf mit Begründung jeweils in der Fassung vom
09.02.2011 wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 4. Änderung
des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im sog. beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.-Nrn. 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche)
und 175 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten
Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.02.2011 liegt in
der Zeit vom 08.03.2011 bis 08.04.2011 im Rathaus der Gemeinde Baindt,
Bürgertheke (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), während
der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.15
Uhr und zusätzlich Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2
BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich
oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig
abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist
ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)
unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend
macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Baindt, den 25.02.2011
………………………….
Elmar Buemann, Bürgermeister



