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Amtsblatt vom 23.02.2011

Ablauf der Schüler- und Rathausbefreiung am
Donnerstag, 3. März 2011

11:00 Uhr Raspler befreien die Schule
11:15 Uhr Es formiert sich ein Zug mit Schülern und Lehrern zum Rathaus.
11:30 Uhr Das Rathaus wird befreit.
11:35 Uhr Schüler und Zuschauer sammeln sich um einen mit Band abgesperrten Kreis auf dem Dorfplatz. Innerhalb des Kreises finden Vorführungen statt. Rathausobrigkeit und Schulleitung werden närrisch vorgeführt.
Die Grundschüler aus den Klassen 2 führen einen Narrentanz auf. Die Grundschüler aus den Klassen 3 und 4 machen einen Tannenzapfenlauf. Den Siegern winken Ruhm und Ehre. Zum Schluss werden Süßigkeiten verteilt.
12:30 Uhr Ende der Veranstaltung

Alle Eltern und Fasnetsfreunde sind herzlich eingeladen, am Zug zum Rathaus und am dortigen Fasnetstreiben teilzunehmen.

Elmar Buemann,
Bürgermeister

Großer Kinderball mit Programm

Schenk-Konrad-Halle, Baindt

Einlass: 14:00 Uhr
Beginn: 14:30 Uhr
Ende: 18:00 Uhr

Der Elternbeirat der Klosterwiesenschule Baindt lädt Sie herzlich dazu ein!!!
Der Erlös kommt den Schülern zugute !!!

Raspler! Ratsch, Ratsch!!

 

Fundamt

Es wurden folgende Gegenstände im Fundbüro abgegeben:

1 Schlüsselmäppchen
1 Schlüsselring
1 Brille

Sprechstunde des Bürgermeisters

Am Mittwoch, 2. März 2011 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind für diese Zeit nicht nötig.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. März 2011

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. März 2011 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG

1. Bürgerfragestunde
2. Baugesuche
a) Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst. 734/9, Nelkenstraße 12, in Baindt
b) Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Freilaufpferdestalls auf Flst. 371, Sulpacher Straße 111 in Baindt-Sulpach
c) Bauantrag zum Neubau eines Doppelcarports auf Flst. 360, Sulpacher Straße 123, in Baindt-Sulpach
d) Bauantrag zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf Flst. 417/4, Hirschstraße 166 in Baindt-Sulpach
3. Information über mögliche Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse in Sulpach
4. Verpachtung einer Gemeindefläche zum Betrieb einer Hundeschule
5. Vorstellung aktuelles Sanierungsprogramm Straßenbeleuchtung Baindt
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betriebshof Schuler“ in Fronreute-Fronhofen
Hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
7. Anfragen und Bekanntgaben

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Der Vorsitzende des Gemeinderats
Elmar Buemann, Bürgermeister

4. Änderung Bebauungsplan "Bifang Erweiterung“
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2011 den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" vom 31.01.2011 mit Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung jeweils in der Fassung vom 09.02.2011 wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche) und 175 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.02.2011 liegt in der Zeit vom 08.03.2011 bis 08.04.2011 im Rathaus der Gemeinde Baindt, Bürgertheke (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), während der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr und zusätzlich Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Baindt, den 25.02.2011

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Elmar Buemann, Bürgermeister