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Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„
Baindt Schachen, 6. Änderung“ in Baindt
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011
die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" in
der Fassung vom 08.02.2011 (Textteil und zeichnerischem Teil mit örtlichen
Bauvorschriften) gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Diese 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" in
der Fassung vom 08.02.2011 wird gemäß §10 Abs. 3 BauGB
durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan in der Fassung vom 08.02.2011 – bestehend aus Textteil
und zeichnerischem Teil – sowie die Begründung liegen ab Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt, Rathaus, Marsweilerstr.
4, 88255 Baindt während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns
Einsicht öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Über
den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des
die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Dies gilt entsprechend wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich
sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" und örtliche Bauvorschriften hierzu
Aufgrund von §10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), §74 der Landesbau¬ordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2009 (GBl. S. 615) i. V. mit §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. November 2010 (GBl. 793), der Baunutzungsverordnung (Bau¬NVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 ((BGBl. S. 132, II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemein¬de Baindt die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" und die örtlichen Bauvor¬schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.02.2011 beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen
Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes
in der Fassung vom 08.02.2011.
§ 2 Bestandteile der Satzung
Bestandteile der Satzung sind der Bebauungsplan mit den planungsrechtlichen
Festsetzungen ge¬mäß § 9 BauGB sowie den örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, jeweils bestehend aus
dem zeichnerischen und dem schriftlichen Teil in der Fassung vom 08.02.2011.
Die bisherigen Inhalte innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches
werden durch die nun festge¬setzten Inhalte vollständig ersetzt.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des §75 Abs. 2 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig den auf¬grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen
Bauvorschriften dieser Satzung zuwider handelt. Diese sind im Einzelnen
die örtlichen Bauvorschriften zu:
- Anforderungen an die Höhe von Werbeanlagen
- Anforderungen an Gestaltung und Höhe von Einfriedigungen sowie Sicht-
und Lärmschutz- anlagen
- Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung
§ 4 Inkrafttreten
Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten
mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
Sitzungsbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 8. Februar 2011
TOP 1
Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
TOP 2
Verpflichtung von Bürgermeister Elmar Buemann gem. § 42 Abs.6 der Gemeindeordnung auf die neue Amtszeit
Hauptamtsleiter Plangg teilt mit:
Mit Schreiben vom 14.12.2010 hat das Landratsamt Ravensburg die Wahl des
Bürgermeisters in der Gemeinde Baindt am 28.11.2010 für gültig
erklärt. Da Herr Buemann bei dieser Wahl wiedergewählt wurde,
kann er sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Baindt weiterführen.
Die 1. Amtsperiode von Herrn Buemann endet am 19.02.2011.
Gemäß § 42 Abs.6 der Gemeindeordnung vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.
In der Gemeinderatssitzung am 18.01.2011 wurde beschlossen, dass die erste Stellvertreterin des Bürgermeisters, Frau Gemeinderätin Antoinette Reck, diese Verpflichtung vornimmt.
Gemeinderätin Reck verpflichtete Bürgermeister Buemann per Handschlag auf die nächste Amtsperiode. Von Bürgermeister Buemann wurde dabei folgende Verpflichtungsformel abgelegt:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Im Anschluss daran machte Bürgermeister Buemann folgende Ausführungen.
Am Anfang der ersten Amtsperiode, im Februar 2003, waren die großen Themen:
- Der Bau eines Pflegeheims im Gebiet Baindt-Baienfurt
- Die Entwicklung des Baugebiets Voken
- Die Ansiedlung der Firma Dachser und der Ausgleich des Sonderkontos B
30
Dazu kamen dann in den folgenden Jahren Themen wie zum Beispiel
- Die Sanierung des Vereinshauses
- Bau einer Urnenwand
- Sanierung der Sporthalle
- Verkauf des Riedsenn Anwesen
- Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt/Baindt
- Einrichten einer Kleinkindgruppe
- Verkauf des Langbaus
und viele weitere Themen.
Diese Projekte und Herausforderungen haben wir gemeinsam sehr gut bewältigt.
So haben es wohl auch die Wählerinnen und Wähler gesehen, wie
sonst wäre ein so gutes Wahlergebnis zustande gekommen.
Herzlichen Dank dafür.
Das sehr gute Wahlergebnis soll jetzt aber kein Ruhekissen sein, sondern vielmehr Ansporn, Motivation und Verpflichtung, die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen mit ganzer Kraft und vollem Einsatz zu erledigen.
Heute, am Anfang der zweiten Amtsperiode stehen wieder bedeutende Projekte auf unserer Agenda.
Beispielsweise:
- Die Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder ab dem 1. Lebensjahr
- Der weitere Ausbau der Breitbandversorgung
- Die Gestaltung des Klosterhofs
- Die Gestaltung der B30 alt Flächen
- Die Schaffung weiterer Wohnbauplätze
- Die Realisierung eines Nahwärmekonzeptes
- Die Weiterentwicklung des Ortsbereichs
Bei allen großen Projekten wird es noch wichtiger werden die Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.
Selbstverständlich werden wir weiterhin solide wirtschaften um unseren Einwohnern günstige Steuer- und Gebühren- und Beitragssätze anbieten zu können.
Bei allen baulichen Maßnahmen müssen wir auch die demographische Entwicklung im Auge behalten. Die Geburtenzahlen nehmen auch in unserer Gemeinde ab, unsere Lebenserwartung steigt an.
Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements wird weiter an Bedeutung gewinnen, gerade auch im sozialen Bereich.
Ich bitte Sie auch weiterhin um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wenn wir - Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Bürgermeister - zusammenwirken, dann bringen wir für die Gemeinde und das Gemeinwohl die besten Ergebnisse zustande.
Mögen wir weitere gute 8 Jahre haben. Ich freue mich darauf.
TOP 3
Bebauungsplan „Baindt-Schachen“, 6. Änderung
a) Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichen
Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Bauamtsleiter Elbs trägt folgenden Sachverhalt vor:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.11..2010 folgenden Beschluss
gefasst:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den aufgrund der einge-gangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit geänderten Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplan „Baindt Schachen“ in der Fassung vom 30.11.2010.
2. Mit diesem Entwurf ist der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Landratsamt Ravensburg, Rechtsaufsicht, Gewässerschutz, IHK, Handwerkskammer und Gewerbeaufsicht) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Mit Schreiben vom 02.12.2010 wurden die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Landratsamt Ravensburg Bau- und Gewerbeamt, Bauleitplanung, Gewerbeaufsicht, Gewässerschutz und Rechtsaufsicht) zur Stellungnahme aufgefordert. Parallel zur Einholung der Stellungnahmen hat die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.12.2010 bis einschließlich 07.01.2011 stattgefunden.
Die Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlag wurden in den Planentwurf eingearbeitet.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit geänderte
Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplan „Baindt Schachen“ in
der Fassung vom 08.02.2011.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt in öffentlicher
Sitzung die
6. Änderung des Bebauungsplans „Baindt-Schachen“ in der
Fassung von 08.02.2011 (mit Textteil, zeichnerischem Teil und den örtlichen
Bauvorschriften hierzu). Diese Fassung liegt dem Gemeinderat zur Sitzung
vor und wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Gemeinderat als
Satzung beschlossen.
TOP 4
Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ 4. Änderung
Vorstellung des Entwurfs mit Beschlussfassung
Bauamtsleiter Elbs teilt mit:
In der Gemeinderatsitzung am 14.09.2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss
zur 4. Änderung des Bebauungsplan Bifang Erweiterung gefasst.
Das Planungsbüro Sieber hat auf der Planungsgrundlage des Ingenieurbüros
Fassnacht den Bebauungsplan weiterentwickelt und die Erschließungsplanung
einge¬ar¬beitet. Somit kann der Gemeinderat nun die Gestaltungsformen
festlegen.
Aufgrund bereits vorgetragener Bedenken der Anlieger ist vor allem die Höhenentwicklung der geplanten Häuser zu betrachten. Zur Regenwasserbewirtschaftung ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig ein Retentionsbecken außerhalb des Plan¬ungsgebiets anzulegen. In diesem Zusammenhang, könnte der verdolte Wasser¬graben, der bisher das Oberflächenwasser der B 30 alt durch das Baugebiet Bifang leitet wieder geöffnet werden.
Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird darauf geachtet, dass sich die neuen Häuser in die bestehende Bebauung nahtlos einfügen. Es werden daher 3 verschiedene Zonen mit 3 unterschiedlichen Gebäudetypen (unterschiedliche Wand- und Firsthöhen sowie Grundflächenzahlen) geplant.
Beschluss:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" in der Fassung vom 31.01.2011mit folgender Änderung:
Bei den Pultdächern ist die Firsthöhe zu konkretisieren.
1. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
TOP 5
Bauanträge
a) Bauantrag zum Anbau einer KFZ-Karosseriewerkstatt auf Flst. 477/2, Wickenhauser Straße 92/1 in Baindt
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau einer Kfz-Karosseriewerkstatt
auf Flst. 477/2, Wickenhauser Straße 92/1, in Baindt wird erteilt.
b) Bauantrag zum Abbruch eines Schuppens und Neubau eines Pferdestalles
mit Futterlager auf Flst. 451 und 451/1, Marsweilerstraße 93/1
in Baindt
Beschluss:
Dem Bauantrag, zum Abbruch eines Schuppens und Neubau eines Pferdestalles mit Futterlager, auf Flst. 451 und 451/1 wird unter der Voraussetzung der Privilegierung nach § 35 BauGB zugestimmt.
TOP 6
Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung
Hauptamtsleiter Plangg berichtet:
In der Vergangenheit hat das Land Baden-Württemberg die Regelungen
für die Verwaltungsgebühren der Städte und Gemeinden landeseinheitlich
festgelegt.
Durch Änderungen des Landesgebührengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes im Dezember 2004 und März 2005 liegt die Zuständigkeit für die Gebührenkalkulation und für die Gebührenfestsetzung nunmehr bei den Städten und Gemeinden.
Um Kosten einzusparen, haben insgesamt 8 Gemeinden (Schlier, Wilhelmsdorf, Berg, Vogt, Horgenzell, Fronreute, Wolpertswende und Baindt) das Büro Schneider & Zajontz (Fachbüro für kommunale Entwicklung) beauftragt, die Verwaltungsgebührenkalkulation durchzuführen.
Die neuen Gebührensätze sind im Großen und Ganzen gleichgeblieben. Die Neuregelungen bei den Verwaltungsgebühren erfolgen im Wesentlichen aus Rechtssicherheitsgründen. Die neue Satzung entspricht dem vom Gemeindetag herausgegebenen Satzungsmuster.
Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Verwaltungsgebühren ist nach der Änderung des Gebührenrechts nicht mehr die Amtshandlung, sondern die öffentliche Leistung. Diese Begriffe sind jedoch weitgehend identisch.
Die Verwaltungsgebühren werden nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung entsprechend den Grundsätzen des Gebührenrechts bemessen und sind entweder als Festgebühr, als Rahmengebühr, als Wertgebühr oder als Zeitgebühr festgesetzt.
Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören alle Verwaltungskosten
(Personal-, Sach - und Gemeinkosten )
Kalkulatorische Zinsen dürfen nicht berücksichtigt werden, weil
im Gegensatz zum für Landesbehörden geltenden Landesgebührengesetz
das KAG den kalkulatorischen Zins ausschließt.
Es ist nicht erforderlich, dass der Verwaltungsaufwand durch eine bis
ins Einzelne gehende betriebswirtschaftliche Berechnung genau ermittelt
wird – es ist ausreichend, wenn die Kosten sachgerecht geschätzt
werden und der Kalkulation ein durchschnittlicher Verwaltungsaufwand zugrunde
gelegt wird.
Mit dem Erlass dieser neuen Verwaltungsgebührensatzung darf bei
den Bürgerinnen und Bürgern nicht der Eindruck entstehen, dass
nun für jede kleinere Dienstleistung Gebühren erhoben werden.
Als bürgerfreundliche Gemeinde gehören bestimmte unentgeltliche
Dienstleistungen zu einem guten Bürgerservice. Dies wird auch in
Zukunft so sein. Der Wortlaut der Satzung sowie des Gebührenverzeichnisses
sind in dieser Ausgabe des Amtsblatts abgedruckt.
Beschluss:
Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche
Leistungen
(Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt.
TOP 7
Anfragen und Bekanntgaben
a) Die nächste Bauausschusssitzung findet am 28.02.2011 um 17:00 Uhr statt. Am 04.04.2011 ebenfalls um 17:00 Uhr tagt der Kindergartenausschuss.
b) Die Gespräche mit den Grundstückseigentümern bezüglich des Verkaufs einer Fläche für den Radweg nach Sulpach sind noch nicht abgeschlossen. Ein detaillierter Bericht über die Ergebnisse der Grundstücksverhandlungen folgt in einer Gemeinderatssitzung im 1. Halbjahr 2011.
c) Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Parkplatz bei der Tennishalle die ganze Nacht beleuchtet ist.
d) Wegen starker Schneefälle in den vergangenen Wochen mussten die Poller im Baugebiet Voken für die Schneeräumung vorübergehend entfernt werden. Zwischenzeitlich sind diese jedoch wieder eingesetzt.
Neuer Kleintraktor für den Bauhof Baindt ist ausgeliefert worden
Im November letzten Jahres wurde die Anschaffung eines neuen Kleintraktors
mit Winterdienstausrüstung im Gemeinderat beschlossen. Das Gerät
ersetzt ein in die Jahre gekommenes Mehrzweckfahrzeug vom Typ Kawasaki.
Am letzten Freitag konnte der neue Kleintraktor nun vom Bauhof Baindt übernommen
werden. Es handelt sich um einen Schlepper von Typ New Holland T3030 mit
einem Rauch Salzstreuer vom Typ Axeo 2.1 H sowie einem Schneepflug des
Typs Hummel LA-F. Das Fahrzeug ist somit mit einer kompletten Winterdienstausrüstung
bestückt und wird hauptsächlich für die Räumung von
Geh-und Radwegen und für Arbeiten im Grünbereich im Sommer eingesetzt.
Der 48 PS starke Schlepper wurde von der Fa. Neyer, Bad Waldsee, zum Preis
von 38.390,- € geliefert und ist mit bereits vorhanden Gerätschaften
des Bauhofes kompatibel.



