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Amtsblatt vom 16.09.2011

Amtliche Bekanntmachung, Amtsblatt vom 16.09.2011

Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2010

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt 2010

Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2011 die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt:

a) Kassenmäßiger Abschluss
entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2010

b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2010

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt

1. Soll-Einnahmen 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
2. Neue Haushalts-
einnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3. Zwischensumme 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
4. Ab: Haushaltsein-
nahmereste vom
Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 €
5. Bereinigte
Soll-Einnahmen 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €

6. Soll-Ausgaben 7.257.294,20 € 3.336.223,74 € 10.593.517,94 €
7. Neue Haushalts-
ausgabereste 0,00 € 976.500,00 € 976.500,00 €
8. Zwischensumme 7.257.294,20 € 4.312.723,74 € 11.570.017,94 €
9. Ab: Haushaltsaus-
gabereste vom
Vorjahr 0,00 € 1.406.500,00 € 1.406.500,00 €
10. Bereinigte
Soll-Ausgaben 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
11. Differenz
10 ./. 5 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Der allgemeinen Rücklage wurde im Rechnungsjahr 2010 ein Betrag in Höhe von 286.880,93 € entnommen. Der Rücklagenbestand beträgt zum 31.12.2010 3.430.500,06 €.

c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht
entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2010

d) Der Bildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt und deren Übertragung in das folgende Jahr, wie in der Haushaltsrechnung und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt D aufgeführt, wird zugestimmt.

e) Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt.

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2010 (vgl. a) - c)) ist gemäß
§ 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich auszulegen.

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2010 liegt in der Zeit vom 19.09.2011 bis zum 27. September 2011 je einschließlich auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3.6, während den üblichen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.

Gezeichnet Baindt, den 16.09.2011
Buemann, Bürgermeister

Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

1. Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2010 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2011 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt.

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 1.211.222,47 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 1.142.927,44 €
- das Umlaufvermögen 68.295,03 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital (Verlustvortrag: 2.541,09 €) 612.963,99 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 84.300,00 €
- die Rückstellungen 6.000,00 €
- die Verbindlichkeiten 475.698,48 €
- den passiven Abgrenzungsposten 32.260,00 €
1.2 Jahresverlust 10.473,31 €
1.2.1 Summe der Erträge 305.181,27 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 315.654,58 €

2 Verwendung des Jahresverlust
Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 10.473,31 € wird auf die Rechnung 2011 vorgetragen.
3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2010 wird zugestimmt.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 soll der Rechtsauf-sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen.
5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2010 nimmt der Gemeinderat Kenntnis.
6. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt.
7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 19. September bis zum 27. September 2011 je einschließlich auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3.6, während den üblichen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.

Gezeichnet Baindt, den 16.09.2011
Buemann, Bürgermeister

Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

1. Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2010 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2011 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt.

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 4.976.643,92 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 4.947.452,63 €
- das Umlaufvermögen 29.191,29 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- den Jahresverlust -60.754,92 €
- den Bilanzgewinn a. VJ 136.753,29 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 3.145.593,38 €
- die Rückstellungen 4.000,00 €
- die Verbindlichkeiten 1.751.052,17 €
1.2 Jahresverlust 60.754,92 €
1.2.1 Summe der Erträge 544.400,06 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 605.154,98 €
2. Verwendung des Jahresverlust
Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 60.754,92 € wird auf die Rechnung 2011 vorgetragen.
3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2010 wird zugestimmt.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen.
5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
6. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt.
7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 19. September bis zum 27. September 2011 je einschließlich auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3.6, während den üblichen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
Gezeichnet Baindt, den 16.09.2011
Buemann, Bürgermeister

Sichtbehinderung durch Hecken und Sträucher

Sichtbehinderung durch Hecken und Sträucher

Ferienprogramm

Nachdem am Montag, den 5. September 2011, die letzte Veranstaltung durchgeführt wurde, bedanken wir uns namens der Gemeinde Baindt bei allen beteiligten Vereinen bzw. Personen recht herzlich, die auch dieses Jahr wieder mit großem Elan und viel Engagement und Begeisterung 13 abwechslungsreiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben.
Dies zeigt nachhaltig, dass in unserer Gemeinde das Vereinsleben „intakt“ ist.
Auch dieses Jahr werden wir wieder eine Nachbesprechung durchführen, zu der die mit der Organisation der einzelnen Veranstaltungen betrauten Personen eingeladen werden.
Nochmals herzlichen Dank vor allem im Namen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.

Ihre Gemeindeverwaltung

Nikolausmarkt

Der diesjährige Nikolausmarkt findet am

Samstag, den 26. November 2011 von 11 Uhr bis 18 Uhr

statt.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 30. Oktober 2011 auf dem Rathaus bei Frau Heine (Zimmer 2.1) oder unter Tel.: 075 02/94 06-0 bzw. per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden.