Amtliche Bekanntmachung, Amtsblatt vom 16.09.2011
Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2010
Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt 2010
Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2011 die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt:
a) Kassenmäßiger Abschluss
entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2010
b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2010
Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt
1. Soll-Einnahmen 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
2. Neue Haushalts-
einnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3. Zwischensumme 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
4. Ab: Haushaltsein-
nahmereste vom
Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 €
5. Bereinigte
Soll-Einnahmen 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
6. Soll-Ausgaben 7.257.294,20 € 3.336.223,74 € 10.593.517,94 €
7. Neue Haushalts-
ausgabereste 0,00 € 976.500,00 € 976.500,00 €
8. Zwischensumme 7.257.294,20 € 4.312.723,74 € 11.570.017,94 €
9. Ab: Haushaltsaus-
gabereste vom
Vorjahr 0,00 € 1.406.500,00 € 1.406.500,00 €
10. Bereinigte
Soll-Ausgaben 7.257.294,20 € 2.906.223,74 € 10.163.517,94 €
11. Differenz
10 ./. 5 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Der allgemeinen Rücklage wurde im Rechnungsjahr 2010 ein Betrag in Höhe von 286.880,93 € entnommen. Der Rücklagenbestand beträgt zum 31.12.2010 3.430.500,06 €.
c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht
entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung
2010
d) Der Bildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt und deren Übertragung in das folgende Jahr, wie in der Haushaltsrechnung und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt D aufgeführt, wird zugestimmt.
e) Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt.
Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2010 (vgl.
a) - c)) ist gemäß
§
95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich
bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich
auszulegen.
Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung 2010 liegt in der Zeit vom 19.09.2011 bis zum 27. September 2011 je einschließlich auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3.6, während den üblichen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
Gezeichnet Baindt, den 16.09.2011
Buemann, Bürgermeister
Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
1. Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2010 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der
Gemeinde Baindt am 13.09.2011 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes
in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung
vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt.
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 1.211.222,47 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 1.142.927,44 €
- das Umlaufvermögen 68.295,03 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital (Verlustvortrag: 2.541,09 €) 612.963,99 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 84.300,00 €
- die Rückstellungen 6.000,00 €
- die Verbindlichkeiten 475.698,48 €
- den passiven Abgrenzungsposten 32.260,00 €
1.2 Jahresverlust 10.473,31 €
1.2.1 Summe der Erträge 305.181,27 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 315.654,58 €
2 Verwendung des Jahresverlust
Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 10.473,31 € wird auf
die Rechnung 2011 vorgetragen.
3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2010 wird zugestimmt.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010
soll der Rechtsauf-sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt
gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich
auszulegen.
5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2010 nimmt der Gemeinderat
Kenntnis.
6. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des
Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt.
7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung
und der Betriebssatzung keinen Gewinn.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 19. September bis zum 27. September 2011 je einschließlich auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3.6, während den üblichen Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
Gezeichnet Baindt, den 16.09.2011
Buemann, Bürgermeister
Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
1. Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2010 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat
der Gemeinde Baindt am 13.09.2011 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes
in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung
vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt.
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 4.976.643,92 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 4.947.452,63 €
- das Umlaufvermögen 29.191,29 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- den Jahresverlust -60.754,92 €
- den Bilanzgewinn a. VJ 136.753,29 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 3.145.593,38 €
- die Rückstellungen 4.000,00 €
- die Verbindlichkeiten 1.751.052,17 €
1.2 Jahresverlust 60.754,92 €
1.2.1 Summe der Erträge 544.400,06 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 605.154,98 €
2. Verwendung des Jahresverlust
Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 60.754,92 € wird auf die
Rechnung 2011 vorgetragen.
3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben
im Erfolgsplan und Vermögensplan 2010 wird zugestimmt.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 soll
der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben
werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich
auszulegen.
5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde dem Gemeinderat
zur Kenntnis gebracht.
6. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes
vom 08.01.1992 Entlastung erteilt.
7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung
und der Betriebssatzung keinen Gewinn.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung liegt in der
Zeit vom 19. September bis zum 27. September 2011 je einschließlich
auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3.6, während den üblichen
Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.
Gezeichnet Baindt, den 16.09.2011
Buemann, Bürgermeister
Sichtbehinderung durch Hecken und Sträucher
Sichtbehinderung
durch Hecken und Sträucher
Ferienprogramm
Nachdem am Montag, den 5. September 2011, die letzte Veranstaltung durchgeführt
wurde, bedanken wir uns namens der Gemeinde Baindt bei allen beteiligten
Vereinen bzw. Personen recht herzlich, die auch dieses Jahr wieder mit
großem Elan und viel Engagement und Begeisterung 13 abwechslungsreiche
Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben.
Dies zeigt nachhaltig, dass in unserer Gemeinde das Vereinsleben „intakt“ ist.
Auch dieses Jahr werden wir wieder eine Nachbesprechung durchführen,
zu der die mit der Organisation der einzelnen Veranstaltungen betrauten
Personen eingeladen werden.
Nochmals herzlichen Dank vor allem im Namen der teilnehmenden Kinder und
Jugendlichen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Nikolausmarkt
Der diesjährige Nikolausmarkt findet am
Samstag, den 26. November 2011 von 11 Uhr bis 18 Uhr
statt.
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 30. Oktober 2011 auf dem Rathaus bei Frau Heine (Zimmer 2.1) oder unter Tel.: 075 02/94 06-0 bzw. per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden.



