Funkenabbrennen 2011
Sitzungsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 1. März 2011
TOP 1
Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
TOP 2
Baugesuche
a) Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst. 734/9, Nelkenstraße 12, in Baindt
Beschluss:
1. Für die Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone wird eine
Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 1
BauGB erteilt.
2. Für die Änderung der Dachneigung von 8-10° auf 25° wird
eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31
Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Das anfallende Oberflächenwasser ist an Ort und Stelle zu versickern
oder über eine Retention dem Schmutzwasserkanal schadlos zuzuführen.
b) Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Freilaufpferdestalls auf Flst. 371, Sulpacher Straße 111 in Baindt-Sulpach
Beschluss:
Dem Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Freilaufpferdestalls auf Flst. 371, Sulpacher Straße 111, in Baindt Sulpach wird unter der Voraus¬setzung der Privile¬gie¬rung nach § 35 BauGB zuge¬stim¬mt.
c) Bauantrag zum Neubau eines Doppelcarports auf Flst. 360, Sulpacher Straße
123, in Baindt-Sulpach
Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, zum Neubau
eines Doppelcarports auf Flst. 360, wird erteilt.
2. Das anfallende Oberflächenwasser ist an Ort und Stelle zu versickern
oder über eine Retention dem Schmutzwasserkanal schadlos zuzuführen.
d) Bauantrag zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf Flst.
417/4, Hirschstraße 166 in Baindt-Sulpach
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf Flst. 417/4, wird erteilt.
TOP 3
Information über mögliche Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse
in Sulpach
Sachstandsbericht
Bürgermeister Buemann teilt mit:
In der Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2011 hat der Gemeinderat zum TOP
4 d) „Bauantrag zum Neubau eines Schweinezuchtstalles und eines
Endlagers sowie Nutzungsänderungen dreier bestehender Ställe
zu landwirtschaftlichem Lager-/Abstellraum auf Flst. 338 (Hirschstraße
200) in Baindt – Sulpach“
folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Bauantragsteller, einem Vertreter der Bürgerinitiative und dem Landratsamt Ravensburg zu untersuchen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrsverhältnisse verbessert werden können. Dem Gemeinderat ist zeitnah zu berichten“.
Am 14. Februar 2011 fand die vereinbarte Besprechung zwischen dem Antragsteller, den Vertretern der Bürgerinitiative und den Behördenvertretern statt.
Nach einer vorläufigen Kostenschätzung betragen die Baukosten des Weges bei ca. 800 m länge, ca. 75.000,00 €. Das Brückenbauwerk über den Sulpacher Bampfen wird mit ca. 25.000,00 € geschätzt. Nach Rücksprache mit Herrn Schütz vom Sachgebiet Natur und Gewässerschutz beim Landratsamt Ravensburg ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur ein Brückenbauwerk im Kastenformat denkbar. Für den Eingriff ins Gewässer wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.
Bei der gemeinsamen Besprechung am 14. Februar 2011 teilte Herr Futterer mit, dass seine Schlepper hauptsächlich an der Hofstelle Bader zu seinem Anwesen vorbei fahren. Außerdem wurde im letzten Jahr die Befüllung der Biogasanlage im Einbahnverkehr vorgenommen und somit die Verkehrsbelastung für die Anwohner gemindert: Zufahrt über Kümmerazhofer Weg, Abfahrt durch den Wald Richtung Norden. Das Grundstück der Familie Bader wird zum Rangieren mit benutzt. Als mögliche Lösung kommt hier eine geteerte Verbreiterung der Kurve in Frage, allerdings müssen hierzu Gespräche mit Herrn Bader geführt werden. Als weitere Variante soll untersucht werden, ob der Ausbau eines Teilstücks mit einer Länge von ca. 300 m auf der Nordseite parallel der B 30 sinnvoll ist. Die Ergebnisse werden baldmöglichst in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen vorgestellt.
TOP 4
Verpachtung einer Gemeindefläche zum Betrieb einer Hundeschule auf Flst. 97 am Baindter Bädle
Bauamtsleiter Elbs berichtet:
Der Antragsteller hat im November 2010 einen Bauantrag zum Neubau eines
Geräte-schup¬¬pens mit Umzäunung zum Betrieb einer
Hundeschule gestellt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die
Staatsforstverwaltung mitgeteilt, dass die vorhandenen Stellplätze
am Spielplatz im Grünenberg nicht als notwendige Stell¬plätze
für die Hundeschule zur Verfügung stehen. Entlang der Stöcklisstraße,
wo vor Jahren die Asylcontainer standen, wären Stellplätze
bereits vor¬handen.
Den Mitgliedern des Gemeinderats war es ein großes Anliegen, dass in diesem Bereich eine verträgliche Parkplatzsituation geschaffen wird. Es ist wohl illusorisch, dass von den Nutzern der Hundeschule die Stellplätze entlang der Stöcklisstraße (bei den ehemaligen Asylwohncontainern) angenommen werden. Es sind deshalb zunächst Gespräche mit Landwirten zu führen, ob Stellplätze im Bereich des Waldspielplatzes angelegt werden können. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 05.04.2011 wird man sich dann mit diesem Tagesordnungspunkt erneut befassen.
TOP 5
Vorstellung des aktuellen Sanierungsprogramms Straßenbeleuchtung
Baindt,
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik im Bereich
Rehstraße, Rosenstr., Lilienstr, Dahlienstr. und Blumenstr.
Ortsbaumeister Reich berichtet:
Im Gemeindegebiet sind teilweise veraltete ineffiziente Leuchten Im Einsatz
(insbesondere Leuchten vom Typ Poulsen und Pilzleuchten). Die darin verwendeten
HQL Leuchtmittel sind nicht energieeffizient und werden voraussichtlich
ab dem Jahr 2015 nicht mehr vertrieben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ ein befristetes Förderprogramm für LED Straßenbeleuchtungen aufgelegt.
Die Antragstellung muss bis 31.03.2011 erfolgt sein. Die Höhe des Fördervolumens ist nicht bekannt, es kann aber nach Auskunft des zuständigen Projektträgers mit einer Förderung gerechnet werden bei Antragstellung unter Einhaltung folgender Kriterien:
Maximale Förderquote: 40 %
Mindestförderbetrag 10.000,-, d.h. Mindestinvestition 25.000,- €
Einsparung bzw. CO²-Minderung: Mindestens 60 %
Mit einer Förderzusage kann frühestens 3 Monate nach Antragstellung gerechnet werden. Eine Beauftragung ist erst nach Erhalt des Förderbescheides möglich.
Momentan sind auf dem Markt Leuchten namhafter Hersteller verfügbar welche im Leistungsbereich von 10 bis 20 Watt erheblich mehr Licht zu Verfügung stellen als die vorhandenen Leuchten.
Besonders interessant hierbei stellt sich die Leuchte vom Typ Hella EcoSteetLine Park aus folgenden Gründen dar:
Module von 7 W bis 17 W verfügbar
5 Jahre Gewährleistung auf LED Technik
20 Jahre Ersatzteilgarantie
Ein Muster dieser Leuchte wurde von der Verwaltung begutachtet und für gut befunden. Die Leuchte wurde in der Rehstraße zur Probe und Ansicht montiert. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss erfolgte am 28.02.2011.
Es würden sich daraus Einsparungen von 13.346 kwh und 2.669,- € pro Jahr ergeben bei einem Investitionsvolumen von 33.274,- €. Der Gesamtverbrauch für Straßenbeleuchtung lag 2010 bei 146.682 KWh.
Die Amortisationszeit liegt bei ca. 8 Jahren unter Einrechnung der vollen Förderung und bei ca. 13 Jahren, wenn die Sanierung ohne Förderung durchgeführt wird.
Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, steigender Energiepreise, der Teilnahme der Gemeinde am european energy award und dem Auslaufen der HQL Leuchtmittel ist ein Austausch bzw. eine Umrüstung der veralteten Leuchten überfällig.
Zudem wurde In der Sitzung vom 30.06.2009 im Zuge der Bündelausschreibung Stromlieferung beschlossen, in Energiesparmaßnahmen zu investieren anstelle von Ökostrombezug.
Die mögliche Förderung durch das BMU bei der Umrüstung auf LED Technik macht den Austausch auch wirtschaftlich äußerst interessant. Auch wenn keine Förderung gewährt wird, ist ein Austausch der z.T. 40 Jahre alten Leuchten in den Augen der Verwaltung sinnvoll.
Aufgrund der z.T. großen Mastabstände ist natürlich nicht überall durch die Umrüstung eine DIN-gerecht Beleuchtung zu erreichen, jedoch dürfte sich die Beleuchtungssituation erheblich verbessern. Rechtlich sind die Vorgaben der Norm EN 13201- Straßenbeleuchtung - nicht bindend, d.h. die Auslegung der Straßenbeleuchtung obliegt den Betreibern. Es ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht jedoch darauf zu achten dass keine Dunkelzonen entstehen.
Bei geringer Wattzahl ist eine große Ausleuchtung möglich. Positiv ist auch, dass defekte Leuchtmittel mit wenigen Handgriffen ausgetauscht werden können.
Beschluss:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt für die Bereiche Rehstraße, Kornblumenstraße, Lilienstraße, Rosenstraße, sowie Dahlien- Tulpen- und Blumenstraße einen Förderantrag zur Umrüstung auf LED Technik zu stellen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt die Bereiche Rehstraße, Kornblumenstraße, Lilienstraße, Rosenstraße sowie Dahlien-, Tulpen- und Blumenstraße auf LED Leuchten vom Typ Hella EcoStreetLine Park umzurüsten, falls eine Förderung in voller Höhe bewilligt wird.
3.) Im Falle eines negativen Förderbescheides wird die Verwaltung beauftragt die oben aufgeführten Straßenzüge ebenfalls auf LED Leuchten vom Typ Hella EcoStreetLine Park umzurüsten:
4.) Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der o.a. Haushaltsreste im Falle der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu.
TOP 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betriebshof Schuler“ in Fronreute-Fronhofen
Hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Bauamtsleiter Elbs teilt mit:
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in seiner Sitzung vom 17. Mai
2010 die Aufstellung des oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan
(VEP) beschlossen. Aufgrund von § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden
und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu unterrichten und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Das Plangebiet liegt im Bereich Möllenbronn zwischen den Kreisstraßen K 7962 und 7966. Die Gesamtfläche des VEP beträgt ca. 1,65 ha Fläche.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Gemeinde Baindt von der Aufstellung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplan nicht betroffen, eine negative Auswirkung auf die Gemein¬de ist nicht erkennbar.
Beschluss:
1. Zur vorliegenden Planung des vorhabenbezogenen Bebauungs¬plan „Betriebshof
Schuler“ in Fronreute – Fronhofen werden nach § 4 Abs.
1 BauGB keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.
2. Die Gemeinde Baindt wünscht keine weitere Beteiligung am Verfahren.
TOP 7
Anfragen und Bekanntgaben
a) Der Vorsitzende teilt mit, dass der SV Baindt den Antrag gestellt hat, das Minispielfeld an der Sporthalle auszuleuchten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.800 €. Der Schalter zum Einschalten der Beleuchtung befindet sich in der Sporthalle und ist nur für die Übungsleiter zugänglich.
Beschluss:
Die Gemeinde Baindt gewährt dem SV Baindt einen Zuschuss in Höhe
von
1.800 € (gegen Kostennachweis) für das Anbringen von Leuchtmitteln
an der Sporthalle zum Ausleuchten des Minispielfeldes.
b) Kämmerer Abele teilt mit, dass zur Ermittlung der gesplitteten
Abwassergebühr insgesamt 1.451 Erhebungsbögen verschickt wurden.
1.369 dieser Bögen wurden zwischenzeitlich wieder zurückgegeben.
Die Rücklaufquote beträgt ca. 95 %.
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2011
14.03.2011 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren
15.03.2011 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.05.2011 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2011 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.05.2011 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
01.07.2011 Jahreszahler Grundsteuer
15.08.2011 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2011 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2011 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.11.2011 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2011 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2011 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
•
Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem
Konto abgebucht
•
Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche
Mahngebühren und Säumniszuschläge
•
Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich
den Weg zur Bank/Post
•
Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß,
sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt
Kindergarten Sonne Mond und Sterne Buntes Fasnetstreiben
Am Gumpigen Donnerstag ging es bei uns lustig und närrisch zu. Den
ganzen Tag hielten die toll verkleideten Kinder sehnsüchtig Ausschau
aus dem Fenster. Endlich war es soweit, wir bekamen Besuch von den Jungschalmeien
Baindt und den Rasplern. Mit Musik, Tanz, leckeren Bonbons war die Stimmung
auf dem Höhepunkt.
Vielen Dank für’s Kommen, für die Bonbons und die Laugenknoten.
Raspler – Ratsch, Ratsch
Aber auch am Russligen Freitag tanzten wir mit der Lumpenkapelle Baienfurt/Baindt
weiter. Völlig fasziniert waren unsere Kinder von dem Anblick dieser
Räuber!
Vielen Dank für diesen schönen Besuch!



