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Haushaltssatzung
der Gemeinde Baindt
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2010 (GBl. S. 793) hat der Gemeinderat am 18.01.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 8.870.670 €
davon
im Verwaltungshaushalt 6.450.370 €
im Vermögenshaushalt 2.420.300 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
von
0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von 0 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €
§ 3
Die Hebesätze werden wir folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
auf 320 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung
von Baden-Württemberg.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 der
Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen
in der Zeit von
Dienstag, den 08. März 2011 bis Mittwoch, den 16. März 2011
(je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen
Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Mit Erlass vom 25. Februar 2011 (AZ 023-902.41 may) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 bestätigt. Ebenso wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und der „Abwasserbeseitigung“ bestätigt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Baindt, den 04.03.2011
gez. Buemann, Bürgermeister
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2011
14.03.2011 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren
15.03.2011 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.05.2011 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2011 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.05.2011 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
01.07.2011 Jahreszahler Grundsteuer
15.08.2011 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2011 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2011 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.11.2011 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2011 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2011 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
•
Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem
Konto abgebucht
•
Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche
Mahngebühren und Säumniszuschläge
•
Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich
den Weg zur Bank/Post
•
Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß,
sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt



