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Amtsblatt vom 26.02.2010

Sprechstunde des Bürgermeisters

Am Mittwoch, 3. März 2010 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind für diese Zeit nicht nötig.

Der Haushalt der Gemeinde Baindt 2010
Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen

Der Gemeinderat von Baindt hat am 09.02.2010 den Haushalt 2010 beschlossen.

Der Haushaltsplan stellt mit den erwarteten Einnahmen und Ausgaben die finanzielle Grundlage einer Kommune dar. Der Haushalt muss jährlich neu aufgestellt und beschlossen werden.

Man unterscheidet den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt.

Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schulen, Kindergärten, Straßen, Spielplätzen und Sportstätten.
Im Vermögenshaushalt sind die Investitionen der Gemeinde dargestellt – z.B. Neubau, Sanierung von Schulen und Kindergärten, Anschaffung von Fahrzeugen, Ausbau von Gehwegen und Straßen – und ihre Finanzierung z.B. über Verkaufserlöse, Erschließungsbeiträge oder Kredite.

Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt reduziert sich von 127.800 € (Haushaltsjahr 2009) auf –353.770 € im Haushaltsjahr 2010, das heißt der Vermögenshaushalt muss 353.770 € aus der Rücklage, dem laufenden Etat (Verwaltungshaushalt) zuführen um diesen ausgleichen zu können.

Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Hier wurde in Baindt der Wasserpreis auf 1,29 €/m³ und der Abwasserpreis bei 2,00 €/m³ belassen.

Die Eckdaten des Haushaltes 2010:
Verwaltungshaushalt: Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.539.920 €
Vermögenshaushalt: Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.831.470 €

Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen.

Die Verwendung der Einnahmen ist getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu betrachten.
Die wichtigste Einnahmequelle für den Verwaltungshaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehört der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene Zuweisungen.

Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage von derzeit 71 v. H. wieder an das Land/Bund abführen.

Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2010:

Hebesatz Grundsteuer A unverändert: 320 v. H.
Hebesatz Grundsteuer B unverändert: : 300 v. H.
Hebesatz Gewerbesteuer unverändert: 340 v. H.

Müllgebühren:
40 l unverändert: 88 €
80 l unverändert: 116 €
120 l unverändert: 144 €

Wassergebühren unverändert: 1,29 € netto pro m³
Abwassergebühren unverändert: 2,00 € pro m³

Hundesteuer:
Ersthund unverändert: 60 € pro Jahr
Zweithund unverändert: 120 € pro Jahr
Zwinger unverändert: 120 € pro Jahr

Amtsblatt unverändert: 13,80 € pro Jahr pro Haushalt

Kindergartenjahr 2009/2010

Elternbeiträge (bei 11 Monate)
1. für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind 92,-- €
für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern 70,-- €
für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern 47,-- €

2. besuchen 2 oder 3 Kinder gleichzeitig aus einer Familie den Kindergarten beträgt der Elternbeitrag 92,-- €

3. Familien mit 4 Kindern und mehr sind vom Elternbeitrag freigestellt

4. Bei der Bemessung des Beitrages werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt.

5. Für die Belegung von unter 3-jährigen Kindern erfolgt ein Zuschlag von 50 % auf die jeweiligen Elternbeiträge. Dieser Zuschlag wird anteilig für die in Anspruch genommenen Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage erhoben).

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2010 graphisch dargestellt.

Abfallentsorgung
Überfüllte Mülleimer werden nicht geleert

Immer wieder zu sehen: Mülleimer, die so voll sind, dass der Deckel nicht mehr zugeht. Die Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde ermöglicht es den Bürgern, die Gefäßgröße selbst zu bestimmen. Vielen Haushalten ist es gelungen, durch Abfallvermeidung und Wertstoffsortierung mit einer kleinen Mülltonne auszukommen. Eine niedrigere Müllgebühr ist die Belohnung.
Bei einigen Haushalten wird allerdings festgestellt, dass die gewählte Mülltonne nicht ausreicht. Überfüllte Müllgefäße sind die Folge. Die Kosten für das Mehr an Müll tragen in diesem Fall auch diejenigen, die ihre Mülltonne ordnungsgemäß bereitstellen. Laut §8 der Abfallwirtschaftssatzung dürfen Mülleimer nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt. Einstampfen und Pressen von Abfällen in die Abfallgefäße sind nicht gestattet.
Fällt mal ausnahmsweise mehr Müll an, gibt es amtlich zugelassene Müllsäcke. Der 60-Liter-Sack kostet 3,50 €, trägt die Aufschrift „Gemeinde Baindt“ und kann am Tag der Müllabfuhr neben der Restmülltonne bereitgestellt werden. Den Sack erhalten Sie an der Bürgertheke im Rathaus.
Die Firma Veolia ist angewiesen, überfüllte Gefäße mit aufstehendem Deckel sowie ohne gültiger Jahresmarke nicht zu leeren und mit einem Hinweiszettel zu versehen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.