Sprechstunde des Bürgermeisters
Am Mittwoch, 3. März 2010 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind für diese Zeit nicht nötig.
Der Haushalt der Gemeinde Baindt 2010
Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen
Der Gemeinderat von Baindt hat am 09.02.2010 den Haushalt 2010 beschlossen.
Der Haushaltsplan stellt mit den erwarteten Einnahmen und Ausgaben die finanzielle Grundlage einer Kommune dar. Der Haushalt muss jährlich neu aufgestellt und beschlossen werden.
Man unterscheidet den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben,
wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und
Unterhaltungskosten von Schulen, Kindergärten, Straßen, Spielplätzen
und Sportstätten.
Im Vermögenshaushalt sind die Investitionen der Gemeinde dargestellt – z.B.
Neubau, Sanierung von Schulen und Kindergärten, Anschaffung von Fahrzeugen,
Ausbau von Gehwegen und Straßen – und ihre Finanzierung z.B. über
Verkaufserlöse, Erschließungsbeiträge oder Kredite.
Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt reduziert sich von 127.800 € (Haushaltsjahr 2009) auf –353.770 € im Haushaltsjahr 2010, das heißt der Vermögenshaushalt muss 353.770 € aus der Rücklage, dem laufenden Etat (Verwaltungshaushalt) zuführen um diesen ausgleichen zu können.
Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Hier wurde in Baindt der Wasserpreis auf 1,29 €/m³ und der Abwasserpreis bei 2,00 €/m³ belassen.
Die Eckdaten des Haushaltes 2010:
Verwaltungshaushalt: Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.539.920 €
Vermögenshaushalt: Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.831.470 €
Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen.
Die Verwendung der Einnahmen ist getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
zu betrachten.
Die wichtigste Einnahmequelle für den Verwaltungshaushalt der Gemeinde
Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von
Bund und Land. Dazu gehört der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer
und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und
Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich
zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem
erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum
Teil zweckgebundene Zuweisungen.
Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage von derzeit 71 v. H. wieder an das Land/Bund abführen.
Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2010:
Hebesatz Grundsteuer A unverändert: 320 v. H.
Hebesatz Grundsteuer B unverändert: : 300 v. H.
Hebesatz Gewerbesteuer unverändert: 340 v. H.
Müllgebühren:
40 l unverändert: 88 €
80 l unverändert: 116 €
120 l unverändert: 144 €
Wassergebühren unverändert: 1,29 € netto pro m³
Abwassergebühren unverändert: 2,00 € pro m³
Hundesteuer:
Ersthund unverändert: 60 € pro Jahr
Zweithund unverändert: 120 € pro Jahr
Zwinger unverändert: 120 € pro Jahr
Amtsblatt unverändert: 13,80 € pro Jahr pro Haushalt
Kindergartenjahr 2009/2010
Elternbeiträge (bei 11 Monate)
1. für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind 92,-- €
für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern 70,-- €
für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern 47,-- €
2. besuchen 2 oder 3 Kinder gleichzeitig aus einer Familie den Kindergarten beträgt der Elternbeitrag 92,-- €
3. Familien mit 4 Kindern und mehr sind vom Elternbeitrag freigestellt
4. Bei der Bemessung des Beitrages werden alle Kinder bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres berücksichtigt.
5. Für die Belegung von unter 3-jährigen Kindern erfolgt ein
Zuschlag von 50 % auf die jeweiligen Elternbeiträge. Dieser Zuschlag
wird anteilig für die in Anspruch genommenen Belegungstage (Mindestbelegung
2 Tage erhoben).
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt
2010 graphisch dargestellt.
Abfallentsorgung
Überfüllte Mülleimer werden nicht geleert
Immer wieder zu sehen: Mülleimer, die so voll sind, dass der Deckel
nicht mehr zugeht. Die Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde ermöglicht
es den Bürgern, die Gefäßgröße selbst zu bestimmen.
Vielen Haushalten ist es gelungen, durch Abfallvermeidung und Wertstoffsortierung
mit einer kleinen Mülltonne auszukommen. Eine niedrigere Müllgebühr
ist die Belohnung.
Bei einigen Haushalten wird allerdings festgestellt, dass die gewählte
Mülltonne nicht ausreicht. Überfüllte Müllgefäße
sind die Folge. Die Kosten für das Mehr an Müll tragen in diesem
Fall auch diejenigen, die ihre Mülltonne ordnungsgemäß bereitstellen.
Laut §8 der Abfallwirtschaftssatzung dürfen Mülleimer nur
soweit befüllt werden, dass sich der Deckel mühelos schließen
lässt. Einstampfen und Pressen von Abfällen in die Abfallgefäße
sind nicht gestattet.
Fällt mal ausnahmsweise mehr Müll an, gibt es amtlich zugelassene
Müllsäcke. Der 60-Liter-Sack kostet 3,50 €, trägt die
Aufschrift „Gemeinde Baindt“ und kann am Tag der Müllabfuhr
neben der Restmülltonne bereitgestellt werden. Den Sack erhalten Sie
an der Bürgertheke im Rathaus.
Die Firma Veolia ist angewiesen, überfüllte Gefäße mit
aufstehendem Deckel sowie ohne gültiger Jahresmarke nicht zu leeren
und mit einem Hinweiszettel zu versehen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.



