Weihnachtskrippe im Rathaus

Diese Krippe steht zur Besichtigung im Eingangsbereich des Rathauses
(Leihgabe
von Herrn Wilfried Schützbach)
Einladung zum Silvesterböllerschießen in Baindt
Rathaus geschlossen
Am Freitag nach Dreikönig, den 7. Januar 2011 ist das Rathaus geschlossen!!!
Wir sind am Montag, den 10. Januar wieder für Sie da.
Satzung zur Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet
Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch
mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2010 die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Beschluss ermöglicht der Firma Dachser die Vergrößerung des Hochregallagers und den Bau eines Konfektionierungsgebäudes am Standort in Baindt. Die von der Änderung und Erweiterung erfasste Fläche ist in dem auf der Anlge abgedruckten Kartenabschnitt dargestellt. Betroffen sind die Flurstücke Nr. 160/2, 160/8, 364, 365, 365/1, 365/2, 366 und 367/1.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB auf dem Rathaus der Gemeinde Baindt, Bauamt, [Dienstzimmer], Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs
(BauGB) genannten Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung
des Bebauungsplanes, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich, wenn
Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt unter Darlegung des die
Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht
worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Voraussetzungen, die Fälligkeit und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen. Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 erlöschen, wenn die Fälligkeit des Anspruchs nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres herbeigeführt wird, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind.
Sollte die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sein, gilt sie nach § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemO nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Baindt, den 23.12.2010
gez. Elmar Buemann, Bürgermeister
Satzung
der Gemeinde Baindt zur Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“, Baindt – Schwarzes
Loch
mit örtlichen Bauvorschriften
Nach §§ 12, 10 BauGB, § 74 LBO für Baden-Württemberg i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2010 die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“, Baindt – Schwarzes Loch mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
§ 1
Bestandteile der Satzung
(1) Bestandteile der Satzung sind:
- der zeichnerische Teil der Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“, Baindt – Schwarzes
Loch vom 10.11.2010;
- die Bebauungsvorschriften, bestehend aus textlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften vom 10.11.2010 und
- der Maßnahmenplan des Grünordnungsplans zur Änderung
und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet
Logistik“, Baindt – Schwarzes Loch (Plan Nr. 860/02) vom 10.11.2010,
soweit die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs
des zeichnerischen Teils vom 10.11.2010 umzusetzen sind.
(2) Der zeichnerische Teil vom 10.11.2010 ist zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan
und vorhabenbezogener Bebauungsplan.
§ 2
Begründung der Satzung
(1) Die Begründung vom 10.11.2010 ist der Satzung beigefügt,
ohne Bestandteil derselben zu sein.
(2) Der Umweltbericht vom 10.11.2010 einschließlich des Fachbeitrags
Grundlagen vom 18.12.2009 (Anlage 1 zum Umweltbericht) und des Fachbeitrags
Fauna, europäischer Arten- und Gebietsschutz vom 18.12.2009 (Anlage
2 zum Umweltbericht) sowie der Grünordnungsplan vom 10.11.2010 – soweit
er nicht Bestandteil der Satzung ist – sind gesonderte Teile der
Begründung.
§ 3
Inhalte der Änderung
(1) Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet
Logistik“ wird nach Maßgabe des zeichnerischen Teils zur Änderung
und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 10.11.2010 erweitert.
(2) Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet
Logistik“ werden im räumlichen Geltungsbereich des zeichnerischen
Teils der Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet
Logistik“ vom 10.11.2010 neu gefasst. Maßgeblich sind:
- die Festsetzungen im zeichnerischen Teil der Änderung und Erweiterung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“ vom
10.11.2010 und
- die textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 10.11.2010.
(3) Die Grundstücksfläche und die Baumassenzahl werden für
den gesamten räumlichen Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Baindt
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet
Logistik“ vom 29.11.2004 neu festgesetzt.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Inhalt dieser Satzung mit den Bestandteilen nach § 1 stimmt mit dem Satzungsbeschluss des Gemeiderats vom 30.11.2010 überein. Die Satzung und ihre Bestandteile werden hiermit ausgefertigt.
Baindt, den 01.12.2010
gez. Elmar Buemann (Bürgermeister)
Anlage
Bebauungsplan Schwarzes Loch
Sitzungsbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2010
TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
TOP 2
Bebauungsplan „Bifang III“
a) Abwägung
b) Satzungsbeschluss
Bauamtsleiter Elbs trägt folgenden Sachverhalt vor:
In der Gemeinderatsitzung am 05.10.2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Bifang III“ und den örtlichen Bauvorschriften
hierzu nach § 13a BauGB und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss
gefasst.
Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde im Gemeindeblatt vom 15.10.2010 veröffentlicht. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 17.09.2010 wurde in der Zeit vom 25.10.2010 bis zum 25.11.2010 im Rathaus ausgelegt. Gleichzeitig mit der Auslegung hat die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB stattgefunden.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 17.09.2010 zu Eigen.
2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.12.2010. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.12.2010 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Entwurfsfassung wurde vor der Gemeinderatssitzung außerhalb des förmlichen Verfahrens informell der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ohne Setzung einer Frist zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung liegen nun von allen zu Beteiligenden schriftliche Stellungnahme zu dieser Entwurfsfassung vor. Es werden darin keine weiteren Anregungen geäußert. Der Gemeinderat stellt daher fest, dass die Ergebnisse der durchzuführenden Beteiligungen bereits zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung vorliegen. Die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt. Nach Vorliegen sämtlicher Stellungnahmen ist das Einräumen einer Frist über den Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung hinaus nicht erforderlich und damit angemessen. Die Entwurfsfassung vom 07.12.2010 entspricht damit dem Ergebnis der Abwägung des Gemeinderates im Rahmen der erneuten Beteiligung.
3. Der Bebauungsplan "Bifang III" in der Fassung vom 07.12.2010 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
TOP 3
Baugesuche
a) Bauantrag zum Neubau eines Carports mit integriertem Schuppen auf Flst. 412, Sulpacher Straße 125, in Baindt
Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Das anfallende Regenwasser ist schadlos dem Grundwasser zuzuführen,
eine Einleitung ins gemeindliche Abwassernetz ist nicht zulässig.
Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung ist der Gemeinde nachzuweisen.
b) Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Reiheneckhauses mit Garage und Stellplatz auf Flst. 207/7, 207/13 und 207/17 (Ziegeleistraße 25/2)
Beschluss:
1. Dem Bauvorhaben zur Neubau eines Reiheneckhauses mit Garage und Stellplatz in der Ziegelei- bzw. Gartenstraße wird zugestimmt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplans Ziffer 2.1.2 (Bau einer Flachdachgarage ohne Gründach) wird erteilt.
TOP 4
Erhöhung des Nutzungsentgelts für das Schulschwimmen im Hallenbad Baienfurt
Bürgermeister Buemann teilt mit:
Die Gemeinde Baienfurt beantragt die Zustimmung zur Erhöhung des Nutzungsentgeltes
für das Schulschwimmen im Hallenbad Baienfurt und bittet um Mitteilung,
ob die Gemeinde Baindt bereit ist, sich am Defizit des Hallenbads Baienfurt
zu beteiligen.
Die Grundschüler der Klosterwiesenschule Baindt nutzen das Hallenbad in Baienfurt montags von 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Hallenbad Baienfurt ist jährlich an 40 Schulwochen für die Klosterwiesenschule reserviert. Dementsprechend werden 40 x 6 Schulstunden abgerechnet.
Die aktuellen Klassenstärken betragen:
Klasse 2 a 15 Kinder
Klasse 2 b 17 Kinder
Klasse 3 a 24 Kinder
Klasse 3 b 25 Kinder
Klasse 4 a 25 Kinder
Klasse 4 b 21 Kinder
Am Schwimmunterricht nehmen zur Zeit 124 Kinder teil.
Das Nutzungsentgelt beträgt seit 1997 unverändert 9.816 €.
Die Gemeinde Baienfurt bittet um Zustimmung zur Erhöhung dieses Nutzungsentgeltes um 4.044 € auf 13.860 € jährlich. Nach den Sanierungsmaßnahmen am Hallenbad wäre eine weitere Erhöhung des Nutzungsentgelts um voraussichtlich 7.200 € auf jährlich 21.060 € erforderlich.
Der Gemeinderat wurde um Unterstützung zum Erhalt des Hallenbads Baienfurt gebeten:
o von der Klosterwiesenschule Baindt
o vom Elternbeirat der Klosterwiesenschule Baindt
o vom Elternbeirat des Kindergartens St. Martin, (s. Anlage 3)
o von der DLRG – Ortsgruppe Baienfurt
Alternativstandorte für das Schulschwimmen der Klosterwiesenschule ergeben sich bisher lediglich:
· Im Hallenbad Mochenwangen in eingeschränktem Umfang zunächst befristet für das Schuljahr 2011/2012.
· Im Schulschwimmbad Obereschach könnten sich nach Mitteilung der Stadt Ravensburg evtl. Unterbringungsmöglichkeiten ergeben.
Auch auf nochmalige Nachfrage war von der Stadt Weingarten bisher keine Aussage über freie Kapazitäten im Hallenbad Weingarten zu erfahren.
Wegen der besonderen Bedeutung des Schwimmunterrichts für Grundschüler sollte der Erhöhung des Nutzungsentgeltes von derzeit 9.816 € jährlich auf 13.816 € jährlich zugestimmt werden. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen am Hallenbad Baienfurt wäre nach Ansicht der Verwaltung auch eine weitere Erhöhung des Nutzungsentgeltes auf ca. 21.000 € jährlich vorstellbar. Damit würde für das Schulschwimmen ein kostendeckendes Nutzungsentgelt bezahlt und ein Deckungsbeitrag zur Weiterführung des Hallenbads in Baienfurt geleistet.
Eine Beteiligung am Defizit des Hallenbads Baienfurt ist für die Verwaltung nicht vorstellbar. Der weitere Ausbau der Kleinkinderbetreuung, die Mitfinanzierung der Krankenhausinvestitionen des Landkreises und der ansteigende Unterhaltungsbedarf der gemeindlichen Infrastruktur, erlauben keine Ausweitung der Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde. Nach den Planansätzen des Haushaltsplans 2011 und den Ansätzen in der mittelfristigen Finanzplanung ergibt sich in den nächsten Jahren kein finanzieller Spielraum zur Gewährung von weiteren Freiwilligkeitsleistung. Zusätzliche Zahlungen müssten über die Erhöhung der Steuersätze gegenfinanziert werden.
Beschluss:
1. Der Erhöhung des Nutzungsentgeltes für das Schulschwimmen
der Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule ab 1. Januar
2011 auf 13.860 € wird zugestimmt.
2. Über eine weitere Erhöhung des Nutzungsentgelts kann erst
nach Vorlage neuester Kostenermittlungen für Sanierungsmaßnahmen
bzw. Kosten eines Betreibermodells entschieden werden.
3. Die Nutzungsentgelte beziehen sich auf die bisherige Belegung des Hallenbads
Baienfurt durch die Klosterwiesenschule und sind der zukünftigen jährlichen
Nutzung entsprechend anzupassen.
4. Auf Grund der aktuellen und mittelfristigen Finanzlage der Gemeinde
Baindt kann eine Beteiligung am Defizit des Hallenbads Baienfurt nicht
in Aussicht gestellt werden.
TOP 5
Aktuelle Informationen aus den Zweckverbänden
a) Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
b) Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
c) Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
d) Gemeindeverband Mittleres Schussental
Bürgermeister Buemann berichtet:
a) Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
Die Verbandsversammlung hat beschlossen die Stelle des Klärmeisters öffentlich
auszuschreiben. Über die Besetzung der Stelle des Leiters der Verbands-kläranlage
entscheidet die Verbandsversammlung am 1. Februar 2011.
b) Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
Die nächste Verbandsversammlung findet am 15.12.2010 statt. Der Wirtschaftsplan
2011 sieht eine Planungsrate für die Querverbindung/ Leitungs-verstärkung
in Richtung Ortsnetz Baindt vor. Im Investitionsprogramm für die Jahr
2010 – 2014 sind in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 160.000 € Mittel
für diese Maßnahme veranschlagt.
c) Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
In der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2010 wurde beschlossen, die Gemeinde
Wilhelmsdorf zusätzlich in den Zweckverband aufzunehmen. Spätestens
im II. Quartal 2011 soll der Netzbetrieb öffentlich ausgeschrieben
werden. Nach den bisherigen Planungen kann der Netzbetrieb frühestens
Ende 2011 aufgenommen werden.
d) Gemeindeverband Mittleres Schussental
In der letzten Verbandsversammlung wurde Herr Oberbürgermeister Dr.
Daniel Rapp für die Jahre 2011 und 2012 zum Verbandsvorsitzenden gewählt.
Sein Stellvertreter ist Herr Oberbürgermeister Markus Ewald.
Die Verbandsversammlung hat die Verbandsverwaltung um Vorschläge gebeten,
welche Aufgabenfelder zusätzlich vom Gemeindeverband Mittleres Schussental übernommen
werden könnten.
TOP 6
Rückblick auf das Jahr 2010
Bürgermeister Buemann teilt mit:
Im Jahr 2010 waren folgende Themen/Projekte von besonderer Bedeutung :
· Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg (Kooperations-vereinbarung zwischen Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis)
· Betreuungskonzeption für die Gemeinde Baindt (mit Unterstützung der Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags)
· Die Klosterwiesenschule wurde ab dem Schuljahr 2010/2011 „Erlass-Ganztagesschule“
· Erschließung des Baugebiets Mehlisstraße in Schachen
· Beschluss zur Teilnahme und Gründung des „Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“
· Beschluss zur Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements
· Rekultivierung B 30 alt (Vergabe der Bauarbeiten zum Bau eines Gehweges von der Ortsmitte bis zur Zeppelinstraße)
· Beschluss zum Bau der Verbindungsstraße Marsweilerstraße – Boschstraße
· Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und der Erbengemeinschaft Fischer
· Bebauungsplan Bifang III
· Bebauungsplan Bifang Erweiterung (Boschstraße/Hirschstraße)
· Vorstellung der Ergebnisse der „Voruntersuchung zum geplanten Nahwärmenetz“
· Nahwärmenetz Baindt (Ausschreibung eines Bieterwettbewerbes für eine Contracting-Variante, Vergabe des Planungsauftrages für Leistungsphase 1)
· Beschluss zur Einführung getrennter Abwassergebühren für Schmutz und Niederschlagswasser
· Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Hochregallagers der Firma Dachser
Im Anschluss daran wurde mittels einer Power Point Präsentation die Abfolge der im Jahr 2010 durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen auf den Flächen der B 30 alt dargestellt.
TOP 7
Anfragen und Bekanntgaben
a) Funken
Die Landjugend Baindt veranstaltet jedes Jahr den traditionellen Funken.
Sie beantragt einen Zuschuss für die Entsorgung der Asche. Die Entsorgungskosten
belaufen sich auf ca. 1.400 €.
Beschluss:
Die Gemeinde Baindt gewährt der Landjugend einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zur Entsorgung der Asche. Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist der Gemeinde vorzulegen.
b) Parksituation Gartenstraße
Es wurde angeregt, ob man nicht in der Gartenstraße/Höhe Kuppe
ein Parkverbotsschild anbringen kann. Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau
wird man diese unübersichtliche Stelle anschauen.
c) Vergabe Bauplätze in der Mehlisstraße
Im letzten Sitzungsbericht wurden die Käufer namentlich genannt. Diese
Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat kritisch hinterfragt.
d) Rahmenterminkalender
Herr Buhl, der für die Gestaltung des baindter Rahmenterminkalenders
zuständig ist, wurde ausdrücklich für den dieses Jahr besonders
gelungenen Kalender gelobt.
e) Interkommunales Gewerbegebiet
Bürgermeister Buemann teilt mit, dass das Landratsamt Ravensburg ca.
170.000 € an Planungskosten ausgegeben hat. Da der notwendige Grunderwerb
derzeit nicht zu realisieren ist, ruht die weitere Planung.
f) Sanierung Dach Sporthalle
Die vom Gemeinderat beschlossene Sanierung des Calzipdaches über den
Umkleide- und Duschräumen der großen Sporthalle wird mit einem
verzinkten Stahlblech durchgeführt.
Beschriftung von Briefkästen
In der Gemeinde gehen immer wieder Beschwerden von Post- und Zustelldiensten
ein, dass Briefkästen an Häusern von den Bewohnern nicht entsprechend
kenntlich gemacht sind. Um eine richtige und verwechslungsfreie Zustellung
von Briefen, Dokumenten und Paketen zu gewährleisten, bitten wir
um entsprechende Beschriftung der Briefkästen.
Ablesung der Wasseruhren
Für die Verbrauchsabrechnung 2010 benötigen wir wieder die aktuellen
Zählerstände der Wasseruhren.
Die Ablesekarten wurden den Hauseigentümern bereits zugesandt. Abrechnungsstichtag
ist der 31. Dezember 2010.
Bitte lesen Sie den Zählerstand Ihrer Wasseruhr selbst ab und teilen
Sie uns diesen bis spätestens 7. Januar 2011 mit.
Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, teilen Sie
uns bitte nur den Stand Ihres neuen Zählers mit.
Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler werden uns
direkt vom Installateur mitgeteilt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen
werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen.
Für die Mitteilung steht Ihnen im Internet unter http://www.baindt.de/rathaus/Formulare/wasserstand.php
ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Selbstverständlich
können Sie Ihre unterschriebene Ablesekarte auch wie bisher einfach
in den Briefkasten der Gemeinde werfen bzw. per Fax an uns senden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brei, Tel. 07502/9406-21.
Wichtige Information zum Grundsteuerbescheid
Für das Jahr 2011 ff. erhalten nur diejenigen einen Grundsteuerbescheid, bei denen eine Änderung gegenüber 2010 beim Messbetrag angefallen ist oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Die Grundsteuer 2011 wird als öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt im Januar festgesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung hat mit dem Erscheinungstag im Amtsblatt dieselbe Rechtswirkung wie ein schriftlicher Bescheid, der dem Steuerpflichtigen am Tag der Bekanntmachung zugegangen wäre.
Sofern Sie uns keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten
wir Sie den jeweiligen Betrag zu den Fälligkeiten zu überweisen.
In der Regel sind diese der
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. der 1. Juli sofern
Sie die Jahreszahlung beantragt haben. Aus Vereinfachungsgründen empfehlen
wir Ihnen, der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.
Sollten Sie noch Fragen haben, geben Ihnen Frau Heine, Tel.: 07502/9406-0 oder Herr Abele, Tel.: 07502/9406-20 gerne Auskunft.



