Maibaumstellen
am 30. April 2010 um 17:00 Uhr auf dem Dorfplatz.
Für die musikalische Umrahmung sorgen die Jungschalmeien.
Die Landjugendgruppe Baindt lädt die ganze Bevölkerung recht herzlich ein.
Stellenausschreibung
Sie suchen eine Aufgabe die Sie fordert?
Dann freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit als
Schulsekretär/in
in unserer Klosterwiesenschule Baindt.
Die Stelle ist zum 1. September 2010 zu besetzen. Der Beschäftigungsumfang beträgt 50 %.
Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten haben. Mit „Word und Excel“ sowie anderen PC-Programmen gehen Sie souverän um. Gute kommunikative Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit und Geschick im Umgang mit Menschen setzen wir voraus. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Entgeltgruppe 5).
Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben, erwarten wir gerne Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen möglichst bis zum 30. April 2010.
Unsere Anschrift: Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Rückfragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Plangg zur Verfügung (Tel.: 07502/9406-11).
Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt
Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2010 in Höhe von 13,80 € wird am
29.04.2010 zur Zahlung fällig.
Der Betrag wird zu diesem Termin per Lastschriftverfahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.
Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung
auf
Konto-Nr. 65 259 009, BLZ 650 916 00 bei der Baindter Bank oder
Konto-Nr. 79 400 600, BLZ 650 501 10 bei der Kreissparkasse.
Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann.
Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustellen, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen.
Gemeindeverwaltung
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2010
29.04.2010 Gebühr Amtsblatt 2010
15.05.2010 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2010 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
01.07.2010 Jahreszahler Grundsteuer
15.08.2010 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2010 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2010 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.11.2010 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2010 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
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Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
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Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
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Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
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Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt



