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Amtsblatt vom 19.11.2010

Einladung zur Bürgerversammlung

am Donnerstag, 02. Dezember 2010 um 20.00 Uhr
in der Schenk-Konrad-Halle Baindt

zum Thema Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“

Im Rahmen dieser Bürgerversammlung möchten wir ausführlich über die Zusammenhänge, Hintergründe und die geplante Umsetzung berichten.

Programm:
1. Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Buemann
2. Informationen zur Gesplitteten Abwassergebühr
durch das Ingenieurbüro Fassnacht GmbH,
Bad Wurzach
3. Fragen aus der Bürgerschaft

Die Bevölkerung ist zu dieser Bürgerversammlung herzlich eingeladen. Wir hoffen auf eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.


Elmar Buemann
Bürgermeister

Einladung zur Verbandsversammlung

Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende angehören, hält am Mittwoch, den 24.11.2010 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18.00 Uhr.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Verbandsvorsitzenden über aktuelle Themen
2. Bericht der technischen Verwaltung
3. Bekanntgabe des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt für den Prüfungszeitraum 2005 bis 2009 und Stellungsnahme der Verbandsverwaltung
4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Anlagen für das Haus-haltsjahr 2011
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan
5. Verschiedenes

Hierzu ergeht höfliche Einladung.
Helmut Grieb – Verbandsvorsitzender

Landwirtschaftliche Flächen zu verpachten

Folgende Flächen werden neu verpachtet:
Flurstück 1030 (Föhrenried) 1,65 ha Ackerland Pachtbeginn ab 01.11.2011

Flurstück 1035 ( Riedsenn ) 2,75 ha Grünland Pachtbeginn sofort

Flurstück 1092 ( Grüne Wiese ) 1,24 ha Grünland Pachtbeginn sofort

Bewerben können sich Baindter Landwirte. Bei mehreren Bewerbungen entscheidet das Los. Sofern eine Verlosung erforderlich ist, erhält jeder Bewerber maximal 1 Pachtgrundstück zugesprochen.
Die Losziehung erfolgt nach Größe, beginnend mit dem Flurstück 1035 (2,75 ha)
danach Flurstück 1030 (1,65 ha) , dann Flurstück 1092 (1,24 ha ).
Die Pachtdauer beträgt 3 Jahre – mit einem Sonderkündigungsrecht seitens der Gemeinde von 1 Jahr. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig. Der Pachtzins beträgt 230,-- €/ha.
Der Pächter verpflichtet sich, von ihm hergestellte landwirtschaftliche Erzeugnisse weder mittelbar noch unmittelbar zur Energiegewinnung zu verwenden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die bis zum 03. Dezember 2010 auf dem Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt vorliegen soll. Der Hauptamtsleiter der Gemeinde Baindt, Herr Plangg, steht Ihnen für Fragen gerne unter der Tel.Nr.: 9406-11 zur Verfügung.

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 9. November 2010

TAGESORDNUNG

TOP 1

Bürgerfragestunde

Der Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen.

a) Es wurde angefragt, ob es noch eine Mittagsruhe in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr gibt. Nach § 5 der Polizeiverordnung für die Gemeinde Baindt dürfen Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht ausgeführt werden. Nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes gibt es jedoch vielfältige Ausnahmen.

b) Laut einem Bericht in der Schwäbischen Zeitung wird wohl derzeit im Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt diskutiert, ob das Hallenbad weiter betrieben werden kann. Es wurde die Frage gestellt, wie sich dies auf das Schulschwimmen auswirkt. Bürgermeister Buemann teilte mit, dass das Problem bekannt ist. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.11.2010 wird man sich mit dieser Thematik befassen.

c) Ein Bewohner der Schule für Blinde und Sehbehinderte teilte mit, dass in der Thumbstraße im Bereich der Schule deutlich zu schnell gefahren wird.

TOP 2

Neukonzeption der Bücherei –
Festlegung des Büchereibudgets 2011 ff.

Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor:
Die Gemeinde Baindt unterhält eine Bücherei als öffentliche Einrichtung. Die Bücherei dient der Information, der schulischen und beruflichen Fortbildung, der persönlichen Bildung sowie der sinnvollen Freizeitgestaltung.

Bücher bilden! Allgemeinbildung, Aufklärung, Wissen über Literatur, Rechtschreibung, Grammatik, Entwicklung neuer Welten im Kopf, das Denken wird gefördert, das Nachdenken, Grübeln und Phantasieren, Lebenslust, Hoffnungen, Sehnsüchte und Energie werden geweckt.

Derzeit stehen jährlich 4.500 € für die Bücherbeschaffung zur Verfügung. Dieser Posten sollte aufgrund der Neukonzeption jährlich erweitert werden.

Unsere Bücherei wird derzeit sparsam und wirtschaftlich geführt. Der Nutzen einer Bücherei ist in Zahlen nicht zu bemessen. Dass Kinder mehr lesen müssen, wissen wir spätestens seit PISA. Den Jugendlichen in unserem Land ist im internationalen Vergleich eine unterdurchschnittliche Lesekompetenz bescheinigt worden. Texte können fächerübergreifend nicht richtig gelesen und verstanden werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken ist es heute wichtiger denn je, den Kindern die Lust am Lesen schon möglichst früh zu vermitteln. Kleinkinder und Kindergartenkinder genießen es, vorgelesen zu bekommen und haben großen Spaß an Büchern, noch bevor sie selbst lesen können. Mit bunten Büchern und spannenden Geschichten können Eltern ihre kleinen Kinder schon früh fürs Lesen begeistern und ihr Leseverhalten nachhaltig prägen.

Auf der anderen Seite ist die Bücherei eine freiwillige Aufgabe. Eine Leistungserweiterung sollte Zug um Zug mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar sein.

Ziel sollte es auch sein, dass unsere Bücherei immer kostenlos nutzbar sein sollte und keine Benutzungsgebühren verlangt werden.

Bisher stehen 4.500 € für die Bücherbeschaffung zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage schlägt die Verwaltung für 2011 und 2012 eine jährliche Kostensteigerung von 1.500 € vor.

Beschluss:

a) Der Neukonzeption der Bücherei wird zur Kenntnis genommen.

b) Die Haushaltsstelle Bücherbeschaffung wird
die nächsten Jahre wie folgt veranschlagt: 2011: 6.000 €
2012: 7.500 €
2013: 7.500 €

TOP 3

Sachstandsbericht zum Thema: Grundstück für die Hundeschule

Bürgermeister Buemann teilt mit:
In der letzten Gemeinderatssitzung am 5. Oktober 2010 wurde die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Thema „Grundstück für eine Hundeschule“ gebeten. Am 26. Oktober 2010 fand eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes Ravensburg, Baurechtsamt, statt. Bei einer Ortsbesichtigung wurde ein Grundstück der Gemeinde besichtigt. Dieses Grundstück befindet sich im Außenbereich westlich des Regenüberlaufbeckens in Schachen.

Das Grundstück für die Hundeschule soll mit einem Maschendrahtzaun (1,5 m hoch) umzäunt werden. Zudem soll ein kleines abschließbares Holzhäuschen gebaut werden. Für die Besucher der Hundeschule sind 6 - 8 Stellplätze erforderlich. Da die Zufahrt über einen landwirtschaftlichen Weg erfolgt, müsste der Zugang zum Besuch der Hundeschule gewährleistet werden.

Die Stellungsnahme der Baurechtsbehörde steht noch aus.

Der Gemeinderat wird über den Sachstand auf dem Laufenden gehalten.

Man war sich einig, auch noch eine Alternativfläche beim Baindter Bädle anzuschauen.

TOP 4

Bericht über die 1. Sitzung des Arbeitskreises „Gestaltung B 30 alt“

Bürgermeister Buemann informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt:


Von den Teilnehmern der 1. Sitzung wurden folgende Vorschläge bzw. Anregungen vorgetragen:

· Die Geschichte der Bundesstraße B 30 soll mit Bildern dargestellt werden. Diese Darstellung könnte an der noch bestehenden Mauer angebracht werden oder es könnten auch von der früheren Lärmschutzmauer in der Rosenstraße Reststücke aufgestellt werden.

· Der Findling könnte an einer günstigen Stelle mit Hinweistafeln versehen werden. Es könnte z. B. auf dem Findling ein Hinweis abgebracht werden, aus welcher Region der Alpen dieser Findling stammt.

· Der Kindergarten Regenbogen könnte eine Fläche der B 30 zur Pflege übernehmen.

· Es sollte ein Magerrasen eingerichtet werden um den Lebensraum für Insekten zu verbessern.

· Es sollten Teilflächen als Kiesflächen erhalten bleiben.

· Teilflächen sollten als Blumenwiese angelegt werden.

· Es könnten verschiedene Obstbäume gepflanzt werden.

· Der bestehende Zaun an der Überlaufstelle sollte durch eine kinderfreundliche, sichere Lösung ersetzt werden. Vorstellbar ist der Einbau eines Gitters. Es ist zu klären was versicherungsrechtlich zulässig ist.

· Auf der B-30-alt-Fläche könnten Stationen/Geräte für Sportübungen installiert werden.

· Vorstellbar sind Kunstwerke zur Darstellung der früheren Blechlawine.

· Vorstellbar ist die Installation einer Sonnenuhr.

· Es sollten mehrere Ruhebänke aufgestellt werden. Ruhebänke könnten über Sponsoren finanziert werden.

Es wurde folgendes, weitere Vorgehen vereinbart:

· Über die Ergebnisse der 1. Arbeitssitzung wird dem Gemeinderat berichtet.

· Der Gemeinderat entscheidet über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

· Nach dem Bau des Gehweges (Ortsmitte bis Zeppelinstraße) wird sich der Arbeitskreis zu einer 2. Arbeitskreissitzung zusammenfinden. Diese 2. Sitzung des Arbeitskreises ist für Januar/Februar 2011 geplant.

· Im Rahmen dieser 2. Arbeitskreissitzung soll ein Leiter dieser Arbeitsgruppe (möglichst ehrenamtlich tätig) benannt werden. Zudem sollen konkrete Arbeiten an die Mitglieder des Arbeitskreises vergeben werden, z.B. Herstellung von Kunstwerken, Gestaltung einer Bilddokumentation, Werbung von Sponsoren für Sitzbänke, usw.

TOP 5

a) Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 761 in Baindt


Beschluss:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Überbauung der Baulinie mit der Pergola im EG wird erteilt.

TOP 5

b) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Mit Garage auf dem Flst. 571/3 in Baindt-Schachen


Beschluss:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 571/3 (Schachener Straße 115) in Baindt-Schachen, wird erteilt.
2. Vom Bauherr ist der Gemeinde nach § 4 Abs. 4 Nr. 11 LBOVVO die Regenwasserbewirtschaftungsanlagen nachzuweisen.
3. Die Baulast Nr. 315 der Gemeinde Baindt wird gelöscht.


TOP 6

Einführung getrennter Abwassergebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
a) Ermittlung der versiegelten Fläche auf Grundlage des ALK-Verfahrens mit Selbstauskunft
b) Ermittlung und Bewertung der Versiegelungsflächen auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs
c) Vergabe der Flächenermittlung und Öffentlichkeitsarbeit und Vergabe der Gebührenkalkulation 2010-2012
d) Anberaumung einer Bürgerversammlung 02.12.2010

Kämmerer Abele berichtet:
Die Gemeinde Baindt erhebt die Abwassergebühren auf der Grundlage des gemessenen Wasserverbrauches. Nach bisheriger Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg war eine sogenannte gesplittete Abwassergebühr getrennt nach eingeleitetem Schmutzwasser und Niederschlagswasser nur notwendig, wenn keine einheitliche Siedlungsstruktur vorhanden ist (bei Gemeinden über 60.000 Einwohner anzutreffen).

Am 11.03.2010 urteilte der VGH Baden-Württemberg, dass die Erhebung der Abwassergebühr lediglich auf der Grundlage des auf dem Grundstück verbrauchten Wassers aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und das Äquivalenzprinzip (Abgabengerechtigkeit) verstößt. Gegen dieses Urteil wurde keine Revision zugelassen.

Mit Urteil vom 11.03.2010 stellte der VGH klar, dass Satzungen, die Abwassergebühren auf der Grundlage des gemessenen Wasserverbrauches vorsehen, nichtig sind. Gebührenbescheide die auf dieser Satzung beruhen sind rechtswidrig.

Das Urteil wird damit begründet, dass der Wasserverbrauch maßgeblich beeinflusst wird durch die Anzahl der Bewohner eines Grundstückes, die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation aber konstant bleibt, solange sich die versiegelten Flächen nicht ändern. Dies führe dazu, dass bereits im Bereich von Einfamilienhäusern durch die unterschiedliche Haushaltsgröße die Relation der anhand des Frischwasserverbrauchs gemessenen Schmutzwassermenge zur eingeleiteten Abwassermenge stark abweiche.

Die Abwassersatzung muss dahingehend geändert werden, dass statt der einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlags-wassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben wird. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern um eine Gebührenumverteilung nach dem Verursacherprinzip. Die Gebühr muss neu kalkuliert werden. Die Kosten der Kalkulation sind gebührenfähig.

Weitere Vorgehensweise

Die Gemeinderäte der Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute, Horgenzell und Wolpertswende werden die Einführung getrennter Abwassergebühren gemeinsam nach einheitlichem Verfahren einführen. Hintergrund ist die aus Sicht der Verwaltungen zweckmäßige Überlegung, die nachfolgende Beschlussfassung in den beteiligten Gemeinde soweit wie möglich aufeinander abzustimmen. Bei einem gemeinsamen Vorgehen können vergleichbare rechtliche Grundlagen geschaffen und der Aufwand und die Kosten für die Einführung getrennter Abwassergebühren reduziert werden. Hierzu sollten die gleichen Beschlüsse in allen beteiligten Gemeinden gefasst werden.

1) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung erfolgt wie bisher über die verbrauchte Frischwassermenge.

2) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich versiegelten und angeschlossenen Grundstücksfläche.

Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr müssen
a) die versiegelte Fläche,
b) der Grad der Versiegelung
c) die Einleitung des dort anfallenden Niederschlagswassers in die Kanalisation
erhoben werden.

3) Erhebung der Veranlagungsdaten
Um die Umstellung bis zur Jahresrechnung 2010 im Januar 2011 bewerkstelligen zu können, muss baldmöglichst damit begonnen werden, die tatsächlich versiegelte Fläche zu erheben und die Kosten der Abwasserentsorgung getrennt nach der Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers zu kalkulieren. Es wird empfohlen, die Erhebung der tatsächlich versiegelten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen durch Selbstauskunft durch die Grundstückseigentümer zu erheben. Dabei erhalten die Gebührenpflichtigen Pläne in die sie die versiegelten und angeschlossenen Flächen und den Versiegelungsgrad eintragen können.

Die Gemeinde verfügt mit dem bestehenden Geoinformationssystem über eine gute Arbeitsgrundlage die vorhandenen Grundstücksdaten mit den künftig notwendigen Versiegelungs- bzw. Kundendaten zu verknüpfen. Die Grundstückseigentümer sollen durch Info-Material, Hotline, Bürgerbüroöffnungszeiten und einer Bürgerinfo-veranstaltung unterstützt werden.

Zukünftiger Maßstab der Niederschlagswassergebühr

Laut Urteil des VGH vom 11.03.2010 ist für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr lediglich die versiegelte und angeschlossene Grund-stücksfläche maßgebend. Eine weitere Forderung hinsichtlich der unterschiedlichen Oberflächenbeschaffenheit, die die Versiegelung beeinflussen, wurde nicht gestellt. Dennoch erscheint es angebracht, zwischen verschiedenen Versiegelungsgraden zu unterscheiden. Es wird vorgeschlagen, die Bemessungsgrundlage der Nieder-schlagsgebühr wie folgt festzulegen:

Bemessungsgrundlage der Niederschlagsgebühr
Bei der zukünftigen Gebührenerhebung wird die Niederschlagswassergebühr anhand der bebauten und befestigten Teilflächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke berechnet. Insoweit hat der Gemeinderat eine Ermessensentscheidung zu treffen über die Berücksichtigung:

- unterschiedlicher Versiegelungsarten durch einen Gewichtungsfaktor (Abflussbeiwert)

- Notüberläufe von Sickermulden / Zisternen durch einen Gewichtungsfaktor

Die im beigefügten Satzungsmuster (Anlage 1) in Ansatz gebrachten Abflussbeiwerte für die teilversiegelten Flächen orientieren sich an den Empfehlungen des Gemeindetags. An die Festlegungen in dieser Satzungsregelung wird der Fragebogen anknüpfen, der zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen an die Grundstückseigentümer versandt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Vorschläge des Satzungsmusters zu übernehmen und die Flächenermittlung sowie die Kalkulation der Abwassergebühren auf dieser Grundlage vorzunehmen.

(1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagsgebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.

(2) Die versiegelte Teilflächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter der Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die vereinzelten Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird:

a) wasserundurchlässige Befestigungen (z.B. Standarddach, asphaltierte und betonierte Fläche, fugenlose Plattenbeläge): 0,9

b) wenig wasserdurchlässige Flächen: Rasengittersteine, Drainpflaster, Verbundpflaster, Plattenbeläge: 0,6

c) Wenig versiegelte Flächen ( z.B. Gründächer, Kies- oder Schotterflächen): 0,3

e) wasserundurchlässige Befestigungen, von denen Niederschlagswasser über eine Sicker- oder Erdmulde mit gedrosseltem Ablauf den öffentlichen Abwasseranlagen (Notüberlauf) zugeführt wird: 0,1

(3) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung für die Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes:
a) bei Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 8 m² je
m³ Fassungsvolumen reduziert;
b)bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m²
je m³ Fassungsvolumen reduziert.

Kosten
Die dargestellte Vorgehensweise verzichtet auf eine Befliegung. Damit können zugunsten der Gebührenpflichtigen Kosten eingespart werden.

Vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental wurden zunächst Angebote bei vier Kommunalberatungen für die Einführung getrennter Abwassergebühren nach dem empfehlenswerten ALK-Verfahren eingeholt. Davon haben alle Anbieter ein vollständiges und differenziertes Angebot für die angefragten Teilbereiche Flächenermittlung und Öffentlichkeitsarbeit abgegeben. Nur zwei Anbieter konnten – wie gewünscht – einen Projektabschluss im Jahr 2011 garantieren.

Das günstigste Angebot der Fassnacht Ingenieure GmbH in Höhe von 22.812,30 € brutto umfasst die notwendigen Bestandteile Flächenermittlung und Öffentlichkeitsarbeit. Die im Angebot vorgeschlagene Vorgehensweise und Leistungsbeschreibung ist umfänglich und ausreichend. Ein Projektabschluss im Jahr 2011 wird garantiert. Das Ingenieurbüro hat mit den beteiligten Gemeinden bereits in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet. Die Angebote aller Anbieter für die übrigen beteiligten Gemeinden sind vergleichbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Fassnacht Ingenieure GmbH den Zuschlag zu erteilen.

Darüber hinaus wurde ein Angebot für die zusätzlich erforderliche Gebührenkalkulation bei der Allevo Kommunalberatung GmbH eingeholt, mit der einige der beteiligten Gemeinden bereits in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet haben. Das Angebot beläuft sich je Gemeinde auf € 3.900 netto für eine 2-jährige Gebührenkalkulation (2011 und 2012) sowie weitere € 600 netto für die Gebührenkalkulation 2010.

Nach den vorliegenden Angeboten entstehen für die Ersterhebung der versiegelten und angeschlossenen Flächen und für die Gebührenkalkulation mit der Zuordnung der Kosten nach Schmutz und Niederschlagswasser Aufwendungen in Höhe von rd. 28.000 Euro.

Jede Gemeinde des Abwasserzweckverbandes ist selbständig für die Vergabe der anstehenden Arbeiten zuständig. Im Beschlussvorschlag ist das Ing. Büro Fassnacht und die Allevo Kommunalberatung mit den notwendigen Arbeiten zu beauftragen.

Einberufung einer Bürgerversammlung/Bürgerinfoveranstaltung:

Gemäß § 20 a der Gemeindeordnung sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat eine Bürgerversammlung anberaumen.

Begleitend zu der Flächenermittlung empfiehlt die Verwaltung bei beiden Vorgehensweisen eine umfassende Information der betroffenen Bürger. Diese sollten über eine Bürgerinformationsveranstaltung frühzeitig in das Verfahren einbezogen werden. Zusätzlich sollten anhand der Presse/Amtsblatt, einer Informationsbroschüre und eines Internetauftritts Informationen über die Einführung der getrennten Abwassergebühr zur Verfügung gestellt werden. Nach Versand der Selbstauskunftsunterlagen steht eine Telefonhotline vom Ingenieurbüro Fassnacht sowie begleitend ein Bürgerinformationsbüro, das Hilfestellung beim Ausfüllen der Befragungsunterlagen an zwei Wochenende (Freitag 10.12., Samstag 11.12. sowie Freitag 17.12. und Samstag 18.12.) anbietet, zur Verfügung.

Ein großer Anteil der Selbstauskünfte wird erfahrungsgemäß über das Bauamt und der Kämmerei abgegeben. Zur Integration der Flächenermittlung in die Verwaltungsabläufe, insbesondere zur Anpassung der Flächenverzeichnisse in späteren Kalkulationsjahren, sollte schließlich eine Schulung der betroffenen Mitarbeiter erfolgen.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Einführung getrennter Abwassergebühren auf Grundlage des ALK-Verfahrens. Eine zusätzliche Befliegung wird nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes beauftragt.

2. Der Gemeinderat beschließt, dass die Flächenermittlung und die Kalkulation der Abwassergebühren, insbesondere die Ermittlung und Bewertung der Versiegelungsflächen, auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs vorgenommen werden soll.

3. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Einführung getrennter Abwassergebühren an

- die Fassnacht Ingenieure GmbH für die Flächenermittlung und Öffentlichkeitsarbeit zum Preis von € 19.170,00 netto (22.812,30 brutto).

- die Allevo Kommunalberatung GmbH für die Gebührenkalkulationen 2010 -2012 zum Preis von € 4.500 netto (€ 5.355 brutto).

zu vergeben.

4. Der Gemeinderat stimmt der Anberaumung einer Bürgerversammlung, welche am Donnerstag, 02.12.2010 um 20 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll, zu.

TOP 7

Beschaffung von Straßenleuchten für das Baugebiet Mehlisstraße und für die Zeppelinstraße BA II

Ortsbaumeister Reich teilt mit:
In der GR Sitzung vom 01.03.2005 wurde beschlossen, dass in Baindt mit Ausnahme Dorfmitte als Beleuchtung eine Leuchte vom Typ Siteco Midi einzusetzen ist. Diese Leuchte ist mit einem 50 Watt Natriumdampf Leuchtmittel bestückt ( reduzierbar auf 35 W) und liegt preislich bei ca. 365,- € netto.

Mittlerweile setzt sich jedoch auch in der Straßenbeleuchtung die LED Technik zunehmend durch und es sind Leuchten namhafter Hersteller auf dem Markt verfügbar.

Am 14.10.2010 hat der Bauausschuss Baindt den Lampenpark der EnBW in Biberach besichtigt und eine Vielzahl von Leuchten in Augenschein genommen. Im Bereich der LED bestückten Leuchten wurde die Philips Mini-Iridium mit einer Leistung von 31 Watt favorisiert.

Auf Anfrage hat die EnBW die mehrere Leuchten für das Baugebiet Mehlis angeboten. Der Preis umfasst die Lieferung und Montage der Leuchten inkl. Masten

Das Angebot für die favorisierte Philips Mini-Iridium ist sehr attraktiv, da die EnBW im Rahmen Ihrer Aktion Neues Licht für Baden-Württemberg Leuchten in großer Stückzahl ordert. Der Einkaufspreis dieser Leuchte für die Gemeinde würde bei 453,20 € netto liegen, im Gegensatz zu dem Angebotspreis der EnBW von 435,-€ netto inkl. Lieferung, Montage und Anschluss.

Der angebotenen Preis für den fertig montierten Lichtmast ( Stahl verzinkt, konisch ) erscheint mit 279,- € netto fertig montiert hingegen am oberen Ende der Preisspanne zu liegen ( Einkaufspreis der Gemeinde 112,- € netto plus ca. 80,- € Montagekosten).

Die Verwaltung sieht im Baugebiet Mehlis und bei der Zeppelinstraße BA II die passende Gelegenheit die LED Technik in der Straßenbeleuchtung in Baindt einzuführen.

Lt. Lichtberechnung der EnBW sind mit der Philips Mini-Iridium bei einer Leuchtpunkthöhe von 4,5 m Leuchtenabstände von 36 m bei der vorliegenden Beleuchtungssituation zulässig.

Beschluss:
1. Die EnBW wird mit nur mit der Lieferung und Montage der Leuchten vom Typ (Philips Mini-Iridium –31 W LED) für das Baugebiet Mehlisstraße lt. Angebot vom 16.09.2010 beauftragt. Die Masten werden von der Gemeinde in Eigenleistung beschafft und montiert.

2. Über die Beschaffung von weiteren Leuchten wird im Einzelfall entschieden.

TOP 8

Bürgermeisterwahl am 28.11.2010
Vorstellung der Bewerber/Modalitäten

Hauptamtsleiter Plangg teilt mit:
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 28.11.2010 endete am 01.11.2010 18.00 Uhr.

Neben der Bewerbung des Amtsinhabers Herrn Buemann sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.

In der Gemeinderatssitzung am 05. Juli 2010 wurde u.a. beschlossen, dass Ort und Zeitpunkt einer öffentlichen Vorstellung vom Gemeinderat noch festgelegt werden.

Nach § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde den Bewerbern, deren Bewerbung zugelassen worden ist, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.

In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 02.11.2010 wurde festgestellt, dass keine weiteren Bewerbungen eingegangen sind.

Herr Bürgermeister Buemann wird insgesamt 3 Wahlveranstaltungen in verschiedenen Gaststätten durchführen.

Beschluss:
Eine öffentliche Vorstellung in der Schenk-Konrad-Halle wird nicht durchgeführt.

TOP 9

Sonstiges
a) Bürgermeister Buemann teilt mit, dass am 09.04.2011 ein Frühlingsfrühstück für pflegende Angehörige stattfindet.

b) Am Mittwoch den 15.12.2010 findet um 19:00 Uhr in Baienfurt eine Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und am 24.11.2010 um 18:00 Uhr auf der Kläranlage eine Sitzung des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental statt.

c) Es wurde nochmals das Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass die neu errichteten Garagen im Klosterhof vor die bestehende Mauer gebaut werden mussten.

d) Es wurde die mangelhafte Baustellenabsicherung bei der Breitbandkabelverlegung moniert.

Impressionen zur Veranstaltung „Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements“

Am 12.11.2010 konnte Bürgermeister Buemann zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in der Schenk-Konrad-Halle willkommen heißen. Nach dem Gastreferat von Frau Prommer, Landratsamt Ravensburg, zur Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements folgte die Blutspenderehrung.

Bürgerschaftliches Engagements

Bildunterschrift Herr Martin Stauber, Herr Jürgen Ingerl, Herr Karlheinz Bank, Frau Martina Joachim, Frau Lucia Libal, , Frau Marion Tratzyk, Herr schnezt

Herr Bürgermeister Elmar Buemann und Herr Schnetz vom Deutschen Roten Kreuz konnten 19 langjährige Blutspenderinnen und Blutspender auszeichnen. In den Dankworten wies Herr Bürgermeister Buemann darauf hin, dass Blutspender auch ehrenamtlich tätig sind. Sie stellen nicht nur ihre Zeit, sondern auch ihren Körper und ihre Gesundheit zur Verfügung. Für vieles gibt es bereits Ersatzstoffe, aber nicht für Blut. Blut kann nicht künstlich hergestellt werden. Deshalb sind Blutspenden so wichtig.

Den Blutspendern wurde als Dank für Ihre Leistungen eine Urkunde mit Anstecknadel sowie ein Geschenk der Gemeinde überreicht.

Geehrt wurden

für 10 Blutspenden mit der Ehrennadel in Gold:
Herr Karlheinz Bank, Frau Martina Joachim, Herr Johannes Güls, Herr Jürgen Ingerl, Frau Tanja Kibler, Frau Lucia Libal, Herr Ferenc Mezmer, Herr Martin Stauber, Frau Marion Tratzyk, Herr Klaus Wachter, Herr Gerald Wagner

für 25 Blutspenden mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl:
Herr Klaus Moosmann, Herr Mukellef Öztürk, Frau Jutta Raubald

für 50 Blutspenden mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl:
Herr Günter Güls, Herr Wolfgang von Bank

für 75 Blutspenden mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl:
Herr Reinhold Möll, Herr Werner Späth

für 100 Blutspenden mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl:
Herr Helmut Keller

Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz

Bildunterschrift Herr Helmut Keller

Eine Urkunde mit Anstecknadel sowie ein Geschenk der Gemeinde werden auch diejenigen Blutspender erhalten, die nicht an der Ehrung teilnehmen konnten.


Im Rahmen der Sportlerehrung wurden folgende Personen geehrt:

Orientierungslauf:
Frau Lena Nägele, Herr Bernhard Berle, Frau Marianne Kern, Herr Florian Schädler, Herr Lothar Halder, Herr Karl Berle, Frau Brigitta Hohnheiser, Herr Leander Hobe, Frau Leonie Hobe, Herr Heinrich Kern, Frau Evelyn Berle, Frau Carolin Willburger.

Schützen:
Herr Hans-Martin Schmidt, Frau Mateja Salaj, Herr Hermann Schmid

Motorsport:
Herr Sirg Schützbach

Leichtathletik - Stabhochsprung:
Herr Thorsten Müller

Leichtathletik – Laufen:
Herr Roland Bäder

Wintersport – Langlauf:
Herr Hubert Ilka

Für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement wurden geehrt:

von links nach rechts:
Herr Werner Elbs, Herr Karl Bernhard, Herr Heinz Reinhart, Frau Doris Sonntag, Herr Bürgermeister Buemann

Engagement

von links nach rechts:
Herr Michael Bohner, Herr Josef Kränkle, Frau Zita Elbs, Herr Kurt Elbs, Herr Horst Wilhelm, Herr Bürgermeister Buemann.

Zensus 2011 – Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung

Im Jahr 2011 wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Zensus, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. In Deutschland wird der Zensus 2011 in weiten Teilen durch Nutzung vorhandener Angaben aus Verwaltungsregistern durchgeführt. Da keine flächendeckenden Register mit den von der Europäischen Union geforderten Daten zu Gebäuden und Wohnungen vorhanden sind, wird es im Rahmen des Zensus 2011 zum Stichtag 9. Mai 2011 eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern oder Verwalterinnen und Verwaltern von Gebäuden und Wohnungen geben. Aktuelle Informationen zum Angebot und der Nachfrage an Wohnraum dienen als Planungsgrundlage für den Wohnungsbau, werden für die Stadtentwicklung und für wohnungspolitische Entscheidungen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene gebraucht.

Zur Vorbereitung dieser GWZ findet ab Mitte November 2010 eine postalische Befragung bei ca. 700.000 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen in Baden-Württemberg statt. Damit soll der Kreis der Befragten geklärt und Angaben aktualisiert beziehungsweise vervollständigt werden. Diese Befragung beseitigt also Unklarheiten, senkt die Kosten der Nachermittlung unklarer Angaben und gewährleistet eine reibungslose Durchführung der GWZ im Jahr 2011.

Die Beantwortung der Fragen kann postalisch oder online über das sichere Online-Meldeverfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) erfolgen. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen ab Mitte November 2010 das Statistische Landesamt Baden-Württemberg von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 19:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der kostenlosen Hotline 0800 58 87 854 gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Fragen selbstverständlich auch per Fax (0711 641-6233) oder per E-Mail (gwz-vorinfo@stala.bwl.de) stellen.

Rechtsgrundlagen, Hinweise zur Vorbereitung der GWZ und zum Zensus 2011 finden Sie unter www.zensus2011.de oder auf unserer Internetseite www.statistik-bw.de/zensus.

Zeppelinstraße –Bauabschnitt II

Die Arbeiten zur Fertigstellung der Zeppelinstraße sind in vollem Gange. Begünstigt durch das anhaltend milde Wetter konnte die beauftragte Fa. Strobel bereits große Teile der erforderlichen Kanal- und Wasserleitungsarbeiten durchführen. Auch der spätere Straßenverlauf ist bereits gut zu erkennen.


Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an Ortsbaumeister Reich unter 07502-940616.

Zeppelinstraße Bauabschnitt II

 

Rekultivierung B 30 alt Bauabschnitt I Verbindung Ortsmitte zur Zeppelinstraße

Nach dem Rückbau der alten B 30 Fahrbahn in der ersten Jahreshälfte 2010 durch das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gemeinde Baindt mit Hochdruck den Bau einer Wegeverbindung zwischen dem Ortskern und der neuen- zeitgleich im Bau befindlichen- Zeppelinstraße vorangetrieben. Vorgesehen sind in diesem Zuge ebenso die Herstellung von Verbindungswegen zwischen der Marsweilerstraße, Boschstraße und Spielmannsweg

Die Arbeiten nach dem Konzept der Architekten Groß und Groß-Auerbacher sind bereits in vollem Gange. Der Gehweg entlang der Trasse der alten B 30 wird mit wassergebundenem Belag ohne Beleuchtung ausgeführt, die Querverbindung zwischen Boschstraße und Spielmannsweg wird mit einer bituminösen Decke befestigt und beleuchtet. Das anfallende Oberflächenwasser wird gefasst und über eine neu hergestellte Ableitung unter der Boschstraße hindurch direkt dem Sulzmoosbach zugeführt.

Die Flächen außerhalb der Wege werden in einem ersten Schritt humusiert und eingesät.

Die endgültige Ausgestaltung der verfügbaren Flächen wird in einem Arbeitskreis B 30 alt beraten.

Verbindung Ortsmitte zur Zeppelinstraße

B 30 alt – Blick nach Norden

Fundamt

Es wurde ein Cityroller abgegeben.
Außerdem wurden einige Fahrräder aufgefunden.

Beschriftung von Briefkästen

In der Gemeinde gehen immer wieder Beschwerden von Post- und Zustelldiensten ein, dass Briefkästen an Häusern von den Bewohnern nicht entsprechend kenntlich gemacht sind. Um eine richtige und verwechslungsfreie Zustellung von Briefen, Dokumenten und Paketen zu gewährleisten, bitten wir um entsprechende Beschriftung der Briefkästen.