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Amtsblatt vom 17.12.2010

Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

- Satzung

Jahresabschlussfahrt

Feuerwehrwappen

Zu unserer Jahresabschlussfahrt zum Dorniermuseum nach Friedrichshafen am Samstag den 18.12.2010 treffen wir uns um 08.40 Uhr an der Bushaltestelle Baindt Rathaus. Bitte seid pünktlich da wir mit dem Linienbus fahren.

Die Feuerwehr Weingarten wird an diesem Tag die Einsatzbereitschaft für uns übernehmen. Im Notfall wählen Sie wie gewohnt die Notrufnummer der Feuerwehr 112.

Kommandant

Gesplittete Abwassergebühr

Rückmeldungen
Ab dem 26.11.2010 wurden den Grundstückseigentümern ein Anschreiben und eine Broschüre wegen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zugesandt.

Bei einzelnen Rückläufern wurde festgestellt, dass die weiteren versiegelten Flächen (Garagenzufahrt, Hoffläche usw.) vernachlässigt werden. Es sind alle Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. Um Stichproben zu vermeiden, bitten wir um sorgfältige Erledigung.

Regentonnen können leider nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc.
Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert.

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr besteht kein Unterschied, ob ihr Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers.

Weitere Informationen entnehmen Sie der versandten Broschüre u. a. „Häufig gestellte Fragen“ sowie im Internet der Gemeinde:

http://www.baindt.de/buergerinfo/gag_2010.htm

Bitte nutzen Sie auch unsere Hotline sowie die Bürgersprechstunden:

• Hotline ab Montag, 29.11.2010 – Donnerstag, 23.12.2010
Fassnacht Ingenieure GmbH
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon 07564/9306-66

• Bürgersprechstunden im Rathaus Baindt:
Freitag, 17.12. und Samstag 18.12.2010
Freitag 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 15.00 Uhr

Das Ende der Rücklauffrist ist der 20.12.2010.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.

Fundamt

Es wurde ein Schlüsselring abgegeben

Ablesung der Wasseruhren

Für die Verbrauchsabrechnung 2010 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren.
Die Ablesekarten wurden den Hauseigentümern bereits zugesandt. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2010.
Bitte lesen Sie den Zählerstand Ihrer Wasseruhr selbst ab und teilen Sie uns diesen bis spätestens 7. Januar 2011 mit.
Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, teilen Sie uns bitte nur den Stand Ihres neuen Zählers mit.
Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler werden uns direkt vom Installateur mitgeteilt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Für die Mitteilung steht Ihnen im Internet unter http://www.baindt.de/rathaus/Formulare/wasserstand.php ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie Ihre unterschriebene Ablesekarte auch wie bisher einfach in den Briefkasten der Gemeinde werfen bzw. per Fax an uns senden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brei, Tel. 07502/9406-21.

Minister Rudolf Köberle und Staatssekretär Richard Drautz besuchen die Gemeinde Baindt

Am 10. Dezember 2010 durfte Bürgermeister Elmar Buemann gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Wolfgang Kreutle und Herrn Helmuth Boenke, hohen Besuch in Baindt willkommen heißen.

Minister Rudolf Köberle

Bei einer Besichtigung des Fischerareals und des B-30-alt-Geländes wurden den Gästen die planerischen Möglichkeiten zur Neugestaltung dieser Flächen erörtert.

Auf der früheren Bundesstraße

Auf der früheren Bundesstraße soll ein Geh- und Radweg angelegt werden. Die Flächen des Fischerareals würden sich für Wohnen 60+, Mehrgenerationenhäuser und ähnliches eignen.

Empfang im Rathaus

Beim anschließenden Empfang im Rathaus stellte Bürgermeister Buemann den Besuchern die Gemeinde Baindt vor. Die Vertreter des Sanierungsträgers, der Firma Wüstenrot, Herr Petermann und Herr Fürst, erläuterten den Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm. Bauamtsleiter Herr Elbs und Kämmerer Herr Abele standen für Detailfragen zur Auskunft bereit.

Nach knapp zweistündiger Verhandlungsdauer konnten die Teilnehmer der Besprechung mit Freuden feststellen:

Die geplanten Maßnahmen der Gemeinde Baindt sind förderfähig. Die Gemeinde Baindt darf 2012 mit der Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung rechnen. Das Jahr 2011 wird zur Planung der anstehenden Maßnahmen dienen. Ab dem Jahr 2012 sollten dann erste Baumaßnahmen auf den Flächen der B 30 alt mit Zuschüssen des Landes realisiert werden können. Daran anschließen sollen nach bisheriger Planung Maßnahmen auf den Fischergrundstücken in den Jahren 2013 ff.

Bürgermeister Buemann bedankte sich namens der Gemeinde bei Herrn Minister Köberle und Herrn Staatssekretär Drautz für den Gemeindebesuch und vor allem für die Aufnahme in das Zuschussprogramm. Mit der Erteilung eines Zuschussbescheides wird im Jahr 2012 gerechnet.

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „ Bifang III“ in Baindt

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 14.12.2010 für das Gebiet
" Bifang III"
den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 10.12.2010 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Beschriftung von Briefkästen

In der Gemeinde gehen immer wieder Beschwerden von Post- und Zustelldiensten ein, dass Briefkästen an Häusern von den Bewohnern nicht entsprechend kenntlich gemacht sind. Um eine richtige und verwechslungsfreie Zustellung von Briefen, Dokumenten und Paketen zu gewährleisten, bitten wir um entsprechende Beschriftung der Briefkästen.

Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Hundehalter, die bereits einen Hund angemeldet haben, erhalten mit dem Bescheid im Januar eine neue Hundesteuermarke, Diese ist für die Jahre 2011 und 2012 gültig.

Der Hundehalter muss freilaufende, anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden bei uns streng vertraulich behandelt.
(Steueramt, 07502-9406-0).

Die öffentliche Wasserversorgung wird entsprechend der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 in regelmäßigen Zeitabständen untersucht.

Auszug der Ergebnisse der Wasseranalyse vom 15.10.2010

Wasserqualität
Untersuchungs- Grenzwert
ergebnis mg/l mg/l
Arsen < 0,0005 nicht nachweisbar 0,01
Blei < 0,001 nicht nachweisbar 0,025
Cadmium < 0,0001 nicht nachweisbar 0,005
Chrom < 0,001 nicht nachweisbar 0,05
Cyanid < 0,005 nicht nachweisbar 0,05
Fluorid 0,08 1,5
Nickel < 0,001 nicht nachweisbar 0,02
Nitrat 13,0 50,0
Nitrit < 0,01 nicht nachweisbar 0,5
Quecksilber < 0,0002 nicht nachweisbar 0,001
Polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe < 0,00002 nicht nachweisbar 0,0001

Calcium 69,1 --
Chlorid 5,4 250
Kalium 1,4 --
Magnesium 18,0 --
Natrium 4,2 200
Sulfat 15,2 240
Eisen <0,003 nicht nachweisbar 0,2

pH-Wert bei 14,6° C 7,64 6,5 - 9,5

Wasserhärte: Die Gesamthärte des Wassers beträgt 2,46 mmol/l, entsprechend 13,8 °dH (Grad deutscher Härte). Nach dem seit 2007 gültigen neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz entspricht dies dem Härtebereich „mittel“ (früher Härtebereich 2).

Hygienisch-chemisch ist keine Beeinträchtigung des Wasservorkommens zu erkennen. Grenzwertüberschreitungen sind nicht aufgetreten. Pflanzenschutzmittel sind im Wasser nicht nachweisbar.

Das ausführliche Untersuchungsergebnis der Wasseranalyse liegt in der Bürgertheke der Gemeinde Baindt aus und steht auch zum Download unter www.baindt.de unter der Rubrik Quick Links „Wasseranalyse“ bereit. Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Technische Leiter Herr Schiedel, Telefon 0751/4000-40 jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Analyse bestätigt erneut die gute Wasserqualität des Trinkwassers, welches der Zweckverband seinen Bürgern zur Verfügung stellt.

Mittleres Abwasserzweckverband Schussental

Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n)
Abwassermeister/in oder Abwassertechniker/in
(oder vergleichbare Qualifikation oder Erfahrung)
für die Leitung der Kläranlage.


Die Tätigkeit umfasst neben dem Betrieb der Kläranlage Berg mit 55.000 Einwohnergleichwerten
den Betrieb der Regenbecken, des Verbandssammlers und der Pumpwerke.

Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:
• selbstständige Leitung der Kläranlage
• Personalverantwortung
• Gewässerschutzbeauftragter
• Planung und auch selbstständige Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen sowie
Reparaturen
• Auswerten von Betriebsdaten und deren Dokumentation
• Weiterentwicklung der Anlagentechnik und Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs
• Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik
• Mitarbeit bei der Planung von Umbau- oder Erneuerungsarbeiten auf der Kläranlage und
den Sonderbauwerken

Wir erwarten:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung
• Kenntnisse im Betrieb einer biologischen Kläranlage mit Faulung
• Erfahrungen im Umgang mit großen Industrieeinleitern
• Bereitschaftsdienst, Wochenenddienst, Pkw-Führerschein
• PC-Kenntnisse
• Kenntnisse im Gewässerschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Hygiene, Ex-Schutz
Noch nicht vorhandene Qualifikationen sollten binnen kurzer Zeit selbständig angeeignet
werden.
Die Bezahlung orientiert sich an Entgeltgruppe 9 des TVöD mit entsprechenden Zuschlägen
für Bereitschafts- und Wochenenddienste.
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 7. Januar 2011 an den
Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, Herrn Verbandsvorsitzenden Helmut Grieb,
Bergstraße 35, 88276 Berg.
Für Fragen steht Ihnen der technische Verwalter, Daniel Steiner, Tel. 07502/ 9403-0, gerne
zur Verfügung.