Sitzungsbericht
der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
5. Oktober 2010
TAGESORDNUNG
1. Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen
an die Verwaltung gestellt.
2. Vorstellung der neuen Gemeinwesensarbeiterin in den „Lebensräumen Jung und Alt“
Seit 1. September 2010 hat Frau Bruker die Nachfolge von Frau Assfalk als Gemeinwesensarbeiterin in den Lebensräumen Jung und Alt angetreten. Als ausgebildete Sozialarbeiterin ist es ihr ein großes Anliegen, das nachbarschaftliche Konzept in der Wohnanlage weiterzuentwickeln. Knapp 8 Stunden pro Woche ist Frau Bruker in der Wohnanlage anzutreffen (i. d. R. Dienstag nachmittags und Donnerstag vormittags).
3. Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage um
einen Nachgärbehälter und einer Vorgrube auf Flst. 338 (Hirschstraße
200) in Baindt - Sulpach
Bauamtsleiter Elbs trägt folgenden Sachverhalt vor:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage am Anlagenstandort
und bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb. Die Biogasanlage liegt
im Außenbereich und erfüllt die Anforderungen nach § 35
Abs. 1 BauGB. Die Abstands-flächen und Schutzabstände der geplanten
Anlage liegen vollständig auf dem Baugrundstück.
Der Nachgärbehälter hat einen Durchmesser von 20 m und eine Höhe von 6 m. Das Bruttovolumen beträgt 1.885 m³.
Die Vorgrube hat einen Durchmesser von 10 m, eine Höhe von 5 m und ein Bruttovolumen von 393 m³. Der gedeckte Behälter dient der Lagerung von Gülle o. Ä. Durch die geplante Erweiterung verändern sich keine Einsatzstoffe. Das Bauvorhaben soll dazu dienen, Fremdgülle und andere Inputstoffe, wie zum Beispiel Mist, in der Biogasanlage veterinärrechtlich zu vergären. Dieser Neubau soll bezwecken, dass nachwachsende Rohstoffe wie z. B. Silomais, eingespart werden können und dafür Primärinputstoffe wie Gülle aus der Nachbarschaft verwendet wird.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 BauBG erfüllt und die vom Bauherrn geführte Vorabsprache mit der Genehmigungsbehörde eingehalten.
Mitglieder des Gemeinderats standen diesem Bauantrag skeptisch gegenüber, da bestes Ackerland mit Mais bebaut und dieses Nahrungsmittel zur Stromgewinnung eingesetzt wird.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage um einen Nachgärbehälter und einer Vorgrube auf Flst. 338 in Baindt - Sulpach wird erteilt.
4. Antrag auf wasserrechtliches Einvernehmen nach § 76 WG zum Ersatzneubau der „Karrestobelbrücke“ über den Sulpacher Bampfen im Sulpacher Wald bei Flst. 260/10 und 206/15
Bauamtsleiter Elbs berichtet:
Das Forstamt beim Landratsamt Ravensburg plant den Abriss und Neubau der „Karrestobelbrücke“ im
Sulpacher Wald.
Nach § 76 des Wassergesetz für Baden Württemberg (WG) muss der Eigentümer des Gewässers die Zustimmung zur Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens erteilen. Eine nachteilige Auswirkung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar.
Beschluss:
Die Gemeinde Baindt erteilt die Zustimmung zum wasserrechtlichen Einvernehmen zum Ersatzneubau der Karrestobelbrücke im Sulpacherwald.
5. Gemeindeverwaltungsverband Fronreute – Wolpertswende
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bauamtsleiter Elbs teilt mit:
Der Gemeindeverwaltungsverband Fronreute – Wolpertswende umfasst
die beiden selbstständigen Gemeinden Fronreute und Wolpertswende mit
ihren jeweiligen Ortsteilen. Der Verwaltungsverband verfügt über
einen genehmigten Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1998 mit Genehmigungsdatum
vom 16.09.1999
Im jetzt beantragten 3. Änderungsverfahren besteht nur Änderungsbedarf
bei der Gemeinde Fronreute in folgenden Teilbereichen:
a) Gemeinde Fronreute – Fronhofen
Hereinnahme der geplanten Erweiterung der Gewerbefläche „Möllenbronn“ mit
ca. 2,5 ha
b) Gemeinde Fronreute – Blitzenreute
Hereinnahme des geplanten Sondergebiets „Freizeit“ mit ca.
0,4 ha
c) Nachrichtlicher Hinweis
Die im 2. Änderungsverfahren geplante Gewerbefläche soll entfallen:
Gemeinde Fronreute – Fronhofen
Herausnahme der geplanten Gewerbefläche „Einöd“ von
ca. 2,7 ha
Aus Sicht der Verwaltung ist die Gemeinde Baindt von der geplanten 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverbandes Fronreute – Wolpertswende nicht betroffen, eine negative Auswirkung auf die Gemeinde ist nicht erkennbar.
Beschluss:
1. Zur vorliegenden Planung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
des Gemeindeverbandes Fronreute – Wolpertswende werden keine Bedenken
und Anregungen vorgetragen.
2. Die Gemeinde Baindt wünscht jedoch eine weitere Beteiligung am
Verfahren.
6. Bebauungsplan Bifang III
Hier: a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bifang III“ und
den örtlichen Bauvorschriften hierzu nach § 13a BauGB
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Bauamtsleiter Elbs informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt:
In der Gemeinderatsitzung vom 14.09.2010 hat der Gemeinderat die Verwaltung
und das Planungsbüro beauftragt, Maßnahmen zum Hochwasserschutz
in den Bebauungsplan mit einzuarbeiten. In der Sitzung wurde auch angeregt,
Dacheinschnitte ohne vollständige Überdachung und Materialien
und Farben für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie zuzulassen.
Der Tagesordnungspunkt wurde deshalb auf die nächste Sitzung vertagt.
Die Verwaltung versucht, bis zur Gemeinderatsitzung mit der Erbengemeinschaft Fischer und Frau Metzler die Planergänzungen abzustimmen.
Das Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde für die Verlegung einer Schmutzwasserleitung bleibt Bestandteil der Planung.
Am 22.07.2010 hat nach zweimaliger Ankündigung im Gemeindeblatt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit stattgefunden. Darin wurden keine planungsrelevanten Bedenken geäußert.
Da die Erschließung der Baugrundstücke gesichert ist, steht dem Bebauungsplanverfahren nichts entgegen.
Beschluss:
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bifang III" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften
hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13a
BauGB wird der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen
Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden
Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden
sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst. 42/4, 137/20,
137/21, 137/22, 137/23, 137/24, 137/25, 137/26, 137/27, 137/28, 137/29,
137/30, 137/31, 137/32, 137/33, 137/34.
Erfordernis der Planung:
- Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene
Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten.
Ziele der Planung:
- Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur
- Planung bedarfsgerechter Grundstücksgrößen
- Vermeidung von Nutzungskonflikten
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bifang
III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung
vom 17.09.2010.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
7. Zeppelinstraße
Hier: Vergabe der Tiefbau-, Abwasserkanal- und Straßenbauarbeiten
mit Rohrleitungsbau für den Bauabschnitt II
Bauamtsleiter Elbs teilt mit:
In der Gemeinderatsitzung am 03.08.2010 hat der Gemeinderat die Planung
zum Bau der Zeppelinstraße, Bauabschnitt II (BA II), mit den Leitungstrassen
zur Kenntnis genommen.
Das Ingenieurbüro Klingenstein hat die Ausschreibungsunterlagen an 10 Bewerber als beschränkte Ausschreibung ausgegeben.
Beim Eröffnungstermin am 14.09.2010 sind 8 Angebote zur Wertung vorgelegen. Die Firma Kirchhoff GmbH & Co.KG hat neben dem Hauptangebot ein Nebenangebot mit eingereicht, das jedoch aus abrechnungstechnischen Gründen nicht in die Wertung mit aufgenommen werden konnte.
Nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt
werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen,
ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das
wirtschaftlichste erscheint.
Nach Wertung ist das annehmbarste Angebot das der Firma Matthias Strobel
GmbH & Co.KG mit einer Bruttovergabesumme von 192.737,24 €.
Die Firma Strobel ist derzeit noch mit der Erschließung des Baugebiets „Mehlis-straße“ in Schachen beschäftigt und könnte sofort mit der Baumaßnahme beginnen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Angebots der Firma Matthias Strobel GmbH & Co.KG, Überlinger Straße 38, in 88630 Pfullendorf, den Auftrag für Tiefbau-, Abwasserkanal- mit Straßenbauarbeiten und Rohrleitungsbau zur Bruttovergabesumme von 192.737,24 € zu vergeben.
8. Sanierungsmaßnahmen im Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt
hier: Vergabe der Sanierungsarbeiten im Ortsnetz Baindt
Kämmerer Abele berichtet:
Das Ingenieurbüro Schranz wurde von der Verwaltung gebeten, die Wasserversorgungsanlagen
zu besichtigen und notwendige Sanierungsvorschläge zu unterbreiten.
In der Gemeinderatssitzung am 05.07.2010 wurde unter Grundlage eines Erläuterungsbericht
mit Sanierungsüberlegungen im Ortsnetz Baindt folgender Beschluss
gefasst.
1.) Das Ingenieurbüro Schranz + Co. erhält den Auftrag im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben die Ausschreibung für die Erneuerung der
Regel- und Steuerungstechnik zu fertigen und die Sanierungsmaßnahmen
zu überwachen. Des Weiteren wird das Ingenieurbüro Schranz +
Co. beauftragt, Angebote für den Rückbau der hydraulischen und
elektrischen Einrichtung einzuholen. Der Gemeinderat entscheidet über
die Vergabe.
2.) Das Pumpwerk Brühl wird von technischen Anlagen der Wasserversorgung
befreit.
Das Ingenieurbüro Schranz hat eine beschränkte Ausschreibung für die Erneuerung der Regel- und Steuerungstechnik vorgenommen. Im Vermögensplan waren für die Maßnahme 40.000 € vorgesehen. Bei der Submission ging die Fa. Eggs Elektrotechnik GmbH aus Pliezhausen als günstigste Bieterin hervor. Entgegen der ursprünglich geplanten Vorgehensweise wurde der Rückbau der Elektrotechnik nicht gemeinsam mit dem Rückbau der hydraulischen Einrichtung ausgeschrieben, sondern ins Leistungsverzeichnis für die Erneuerung der Steuertechnik mit aufgenommen.
Das Ausschreibungsergebnis der Erneuerung der Steuerungstechnik und der Rückbau der Elektrotechnik sieht Kosten inkl. Baunebenkosten in Höhe von 39.331 € netto vor. Aus diesem Betrag müssen aber noch die Kosten für die Übergabestellen Gartenstraße und Mehlis (Verbandsanlagen) sowie die Aufschaltung beim Zweckverband Wasserversorgung rausgerechnet werden, da diese Kosten (ca. 3.000 €) der Zweckverband zu tragen hat.
Die Aufschaltung der Druckerhöhungsanlage sieht Kosten inkl. Baunebenkosten in Höhe 7.340 € vor. Hievon sind 5.164,60 € im Leistungsverzeichnis der Firma Eggs enthalten. Der Rest ist für Anschlussarbeiten der Telekom und Baunebenkosten reserviert. Mit dieser Maßnahme wären alle Anlagen des Zweckverbandes und der Ortsnetze über die zentrale Warte steuerbar.
Für die weiteren kleineren Sanierungs- und Rückbauarbeiten wurden Angebote eingeholt. Da der Eigenbetrieb Wasserversorgung zum Jahresende einen Gewinnvortrag von 7.932 € ausweist, können weitere Sanierungsarbeiten im Pumpwerk Brühl und Hochbehälter Marsweiler vorgenommen werden, ohne dass der Wasserpreis wesentlich belastet wird. Neben Umbau/Rückbau Hydraulik wird der Ausbau des Edelstahlkessels der Hydrozon-Aufbereitungsanlage als dringend für notwendig erachtet. Die Firma Fa. Schütz GmbH & Co. KG aus Boos in Bayern war hierbei günstigste Bieterin.
Die Trennung des Rohkellers muss nur vorgenommen werden, sofern das Gebäude im Pumpwerk Brühl einer anderweitigen Nutzung vorgeschlagen wird. Diese Kosten sind nachrichtlich in der Kostenaufstellung dargestellt. Die Angebotssumme sieht die Lieferung von zwei Aluminiumtüren (3.328 € netto) zum Einbau in den Rohrkeller des Pumpwerks Brühl vor. Die Lieferung der Türen wurde aus dem Leistungsumfang gestrichen. Nach Mitteilung des Regierungspräsidium Tübingen sollen Schanz- und Stockweiherquellen sowie der Tiefbrunnen Brühl weiterhin als 2. Standbein aufrecht erhalten werden, bis die Notwasserversorgung im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ausreichend gesichert ist. Es wird von Seiten des Regierungs-präsidium Tübingen gebeten, das Wasservorkommen zur Redundanz weiterhin betriebsbereit zu halten und den dazugehörigen Wasserschutz zu gewährleisten. Sobald die Notwasserversorgung im Zweckverband ausreichend gesichert ist, werden wir Kontakt mit dem Regierungspräsidium Tübingen aufnehmen und im Gemeinderat über eine anderweitige Nutzung des Pumpwerk Brühl beraten.
Wasser ist unser höchstes Gut. Immer mehr erkennen wir die Wichtigkeit einer einwandfreien Wasserqualität. Neben einem intakten Leitungsnetz sollten auch die Hochbehälter auf dem neusten Stand der Technik sein. Das Ingenieurbüro Schranz hat wesentliche Sanierungsvorschläge für die Gemeinde Baindt erarbeitet und eine Ausschreibung bzw. Angebotseinholung vorgenommen. Der Wasserpreis kann bei Vornahme der Sanierungsarbeiten bei 1,29 €/m³ stabil gehalten werden.
Beschluss:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erneuerung der Regel- und Steuerungstechnik an den preisgünstigsten Anbieter Fa. Eggs Elektroanlagen GmbH, mit einem Angebotspreis von 44.828,61 € brutto zu vergeben.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückbau der hydraulischen
Einrichtungen und Ausbau Filterkessel an den preisgünstigsten Anbieter
Fa. Schütz GmbH & Co. KG, Boos, mit einem Angebotspreis von 12.628,35 € brutto
zu vergeben.
(15.956,35 € ./. Türen Rohrkeller Pumpwerk Brühl 3.328,00 €)
9. Vereinszuschüsse 2011
Hauptamtsleiter Plangg teilt mit:
Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Zuschussanträge
für das Jahr 2011 bis spätestens 17. September 2010 bei der Gemeindeverwaltung
zu stellen sind.
Neben verschiedenen Weitergewährungsanträgen wurde – wie in den Vorjahren auch – von der Schalmeienkapelle Baindt neben dem Regelzuschuss auch wieder ein Investitionskostenzuschuss beantragt.
Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung / Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten.
Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1280,-- €.
Darüber hinaus wird noch ein Abmangelzuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich anfallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1000,-- €).
Im Jahr 2010 wurden folgende Vereinszuschüsse ausbezahlt:
VdK 115,-- €
Landfrauen 105,-- €
Kunstkreis 105,-- €
Musikverein 3274,28 € (1180,00 € Regelzuschuss, 1280,00 € Investitions-
kostenzuschuss, 814,28 € Jugendausbildung)
Schützengilde 435,-- €
Soldatenkameradschaft 80,-- €
Schalmeienkapelle 4355,-- € (515,-- € Regelzuschuss, 1280,-- € Investitions-
kostenzuschuss , 2560,-- € Sonderinvestitions-
kostenzuschuss)
Tennisclub 515,-- €
Blutreitergruppe 105,-- €
Narrenzunft 260,-- €
Sportverein 2417,53 € (1435,-- € Regelzuschuss, 982,53 € Investitions-
Kostenzuschuss)
Sehgeschädigte 260,-- €
Wie in den vergangenen Jahren auch, stehen alle Ausgabeposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen / Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind.
Trotz der schwierigen Haushaltslage sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorgenommen werden.
Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kürzungen negative Auswirkungen an der Basis der ehrenamtlichen Betreuer nach sich ziehen.
Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen aber auch mit finanziellen Mitteln sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Dies ist den Vereinen auch bewusst. Gerade bei der Durchführung des Nikolausmarkts und des Ferienprogramms kann sich die Verwaltung auf die Vereine verlassen. Die Vereinszuschüsse sollten daher, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden.
Beschluss:
1.) Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr.
2.) Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i.H. von 1180,-- € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1280,-- €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1000,-- € gewährt.
3.) Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i. H. von 1435,-- € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten i. H. von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1280,-- €.
4.) Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss i.H.
von 515,-- € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung
und Reparatur von Instrumenten i.H. von 20 % der angefallenen Kosten mit
einer Obergrenze von 1280,-- €.
10. Mehlisstraße
Hier: Vergabe von Bauplätzen
Bauamtsleiter Elbs trägt folgenden Sachverhalt vor:
Vorausgesetzt die Wetterlage bleibt im Oktober stabil, wird die Firma Strobel
mit den Bauarbeiten im Baugebiet Mehlisstraße bis Ende des Monats
mit den Erschließungsarbeiten fertig sein. Deshalb hat die Verwaltung
die uns bekannten Bauplatzbewerber angeschrieben mit der Aufforderung,
den Bewerbungsbogen bei Interesse am Kauf eines Bauplatzes, zurückzugeben.
Insgesamt wurden 50 Interessenten angeschrieben, von denen 10 Bewerbungen
zurückkamen.
Beschluss:
Im Jahr 2010 verkauft die Gemeinde im Baugebiet Mehlisstraße 8 Bauplätze.
11. Anfragen und Bekanntgaben
a) Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Landratsamt Ravensburg einen Antrag auf Verkehrsberuhigung (Spielstraße) für den Bereich Torbogen Klosterhof bis zum Kindergarten Regenbogen bzw. bis zur Zufahrt Pfarramt zu stellen.
b) Es wurde die Auflage des Denkmalamtes kritisch hinterfragt, nach der die Garagen im Klosterhofareal vor der Klostermauer errichtet werden mussten. Gestalterisch ist dies keine optimale Lösung.
c) Da die Gemeinde derzeit keine Gewerbeflächen anbieten kann, sollte
die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes zügig vorangetrieben werden.
d) Die Verwaltung wurde gebeten, den geplanten Radweg Baindt – Sulpach weiter zu verfolgen. Bürgermeister Buemann bemerkte, dass bereits erste Grundstücksgespräche geführt wurden. Es ist grundsätzlich denkbar, dass man zunächst einen ersten Bauabschnitt von Sulpach/Hasenweg bis zum Beginn der Bebauung in der Friesenhäusler Straße angeht. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, ob es nicht möglich wäre, dass der Bus nach Sulpach morgens etwas später (ca. gegen 7:45 Uhr) fährt.
Mitteilung für das Gemeindeblatt der Gemeinde Baindt, KW 41/2010
Bebauungsplan Bifang III
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 05.10.2010 den Entwurf zum Bebauungsplan "Bifang III" und
die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in
der Fassung vom 17.09.2010 gebilligt und für die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a
BauGB wird der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen
Bauvorschriften hierzu im sog. Beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das
Plangebiet liegt im nördlichen Bereich Boschstraße und umfasst
folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 42/4, 137/20, 137/21, 137/22, 137/23,
137/24, 137/25, 137/26, 137/27, 137/28, 137/29, 137/30, 137/31, 137/32,
137/33, 137/34. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten
Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 17.09.2010 liegt in
der Zeit vom 25.10.2010 bis 25.11.2010 im Rathaus der Gemeinde Baindt,
Bürgertheke (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), während
der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.15
Uhr und zusätzlich Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2
BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich
oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig
abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist
ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)
unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend
macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Baindt, den 15.10.2010 Elmar Buemann, Bürgermeister
WLSB Pressemittlung
Servicetag: Informationsbörse
für Sportvereine
Vereine und WLSB-Kompetenzpartner stellen am
22. Oktober erstmals gemeinsame Projekte vor
Gartenabfälle werden abgeholt
Am Donnerstag, 28. Oktober 2010 (ab 6.00 Uhr) findet die diesjährige
Grünmüllabfuhr statt.
Bitte beachten Sie:
Verpacken Sie die Gartenabfälle in kompostierbare Papiersäcke
oder Kartons ohne Klebestreifen. Papiersäcke erhalten Sie an der Bürgertheke
zum Preis von 0,50 €.
Bitte keine Plastiksäcke verwenden!
Die Gartenabfälle können auch mit Hanfschnüren handlich
zusammengebunden
werden. Draht und Kunststoffschnüre sollten nicht verwendet werden.
Achten Sie darauf, dass die Grünabfälle nicht länger als
1,50 m sind.
Lose bereitgestelltes Grüngut kann leider nicht abgeholt werden!
Wertstoffcontainer in der Kornblumenstraße
Wegen der anstehenden Baumaßnahme in der Zeppelinstraße werden die Glas-, Dosen,- Textilcontainer in der Kornblumenstraße abgezogen.
Die Standorte der Wertstoffcontainer Boschstraße, Rathaus und Wertstoffhof stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Montag – Samstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00
Uhr
- Boschstraße Glas, Dosen, Textil
- Rathaus Glas
- Wertstoffhof Glas, Dosen, Textil
Bitte beachten Sie, das die Einwurfzeiten für die Container im Wertstoffhof
abweichen!!!
Die Schranke am Wertstoffhof kann zu diesen Zeiten selbständig geöffnet
werden.
(Mo-Do 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr 7.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag geschlossen bis auf den letzten im Monat 9.00 – 12.00 Uhr)
Abgabe außerhalb der o.g. Öffnungszeiten ist nicht erlaubt.
Nikolausmarkt
Der diesjährige Nikolausmarkt findet am
Samstag, den 27. November 2010 von 11 Uhr bis 18 Uhr
statt.
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 30. Oktober 2010 auf dem Rathaus bei Frau Heine (Zimmer 2.1) oder unter Tel.: 075 02/94 06-0 bzw. per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden.
Fundamt
Es wurden folgende Gegenstände auf dem Fundamt abgegeben:
2 Cityroller
Fahrräder



