Festsetzung der Grundsteuer 2010
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2010 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2009 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt.
Die Grundsteuer 2010 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2010 fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2010 in einem Betrag am 1. Juli 2010 fällig.
Bei Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt.
Die Hebesätze für die Grundsteuer 2010 betragen wie im Vorjahr
- 320 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer
A)
- 300 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer First von einem Monat , die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Bürgermeisteramt Baindt, 15. Januar 2010
gez. Buemann
Bürgermeister
Wichtige Information zum Grundsteuerbescheid
Für das Jahr 2010 ff erhalten nur diejenigen einen Grundsteuerbescheid, bei denen eine Änderung gegenüber 2009 beim Messbetrag angefallen ist oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Die Grundsteuer 2010 wird als öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt im Januar festgesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung hat mit dem Erscheinungstag im Amtsblatt dieselbe Rechtswirkung wie ein schriftlicher Bescheid, der dem Steuerpflichtigen am Tag der Bekanntmachung zugegangen wäre.
Sofern Sie uns keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten
wir Sie den jeweiligen Betrag zu den Fälligkeiten zu überweisen.
In der Regel sind diese der
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. der 1. Juli sofern
Sie die Jahreszahlung beantragt haben. Aus Vereinfachungsgründen
empfehlen wir Ihnen, der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung zu
erteilen.
Bei Fragen geben Ihnen Frau Heine, Tel.: 07502/9406-0 oder Herr Abele, Tel.: 07502/9406-20 gerne Auskunft.
Gemeindeveraltung Baindt
Gutscheinkarten 2010 für den Landesfamilienpass
Die Gutscheinkarten 2010 für den Landesfamilienpass sind ab sofort an der Bürgertheke erhältlich.
* Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
* Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
* Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Wer bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses ist, bekommt unter Vorlage des Passes das neue Gutscheinheft 2010.
Fundamt
Es wurden abgegeben:
1 Cityroller
1 einzelner Handschuh
1 Kinderkissen



