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Amtsblatt vom 13.08.2010

Sachschäden beim Regenüberlaufbecken in Schachen – Mehlis und auf der Verbandskläranlage in Berg

Aufgrund unsachgemäßer Entsorgung von Putzwolle und/oder Putzlappen über die Kanalisation sind an den Pumpenanlagen des Regenüberlaufbeckens in Baindt Schachen – Mehlis und auf der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental in Berg Schäden entstanden.

In den aus den beschädigten Pumpanlagen entfernten Wollfasern befinden sich auch Drehspäne. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein metallbearbeitender privat oder gewerblich Tätiger Putzwolle und/oder Putzlappen über die Abwasseranlagen entsorgt hat.

Die Gemeinde Baindt hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Zur Mitteilung sachdienlicher Hinweise die zur Ermittlung des Schadensverursachers führen wenden Sie sich bitte an den Klärmeister, Herrn Grob, Tel.: (0751) 560670 oder an die Gemeindeverwaltung, Herrn Buemann, Tel.: (07502) 9406-10.

Gemeinde Baindt – 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schachen“ und örtliche Bauvorschriften hierzu

Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.08.2010 den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schachen" mit Begründung in der Fassung vom 03.08.2010 gebilligt und für die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB be-stimmt. Diese 5. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.08.2010 liegt in der Zeit vom 23.08.2010 bis 22.09.2010 im Rathaus der Gemeinde Baindt, an der Bürgertheke, während der Dienstzeiten, von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr, Mittwochs von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zu jeder-manns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wor-den sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer-den können.
Parallel zu der öffentlichen Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Im beschleunigten Verfahren wird gemäß §13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Anlage: Lageplan

Elmar Buemann, Bürgermeister

Vereinszuschüsse

Die Zuschussanträge für das Jahr 2011 sind bis spätestens 17. September 2010 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg ( Zimmer 2.3 ) einzureichen.
Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unaufgefordert die Kassenberichte für das Jahr 2010 vorzulegen.

Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements

Am Freitag, den 12. November 2010 wird die Gemeinde Baindt neben einer Sportler- und Blutspenderehrung auch solche Personen würdigen, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Teilen Sie uns bitte bis zum 10. September 2010 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden.

Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2010

15.08.2010 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2010 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2010 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

15.11.2010 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2010 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.

Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt