Sachschäden beim Regenüberlaufbecken in Schachen – Mehlis und auf der Verbandskläranlage in Berg
Aufgrund unsachgemäßer Entsorgung von Putzwolle und/oder Putzlappen über die Kanalisation sind an den Pumpenanlagen des Regenüberlaufbeckens in Baindt Schachen – Mehlis und auf der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental in Berg Schäden entstanden.In den aus den beschädigten Pumpanlagen entfernten Wollfasern befinden sich auch Drehspäne. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein metallbearbeitender privat oder gewerblich Tätiger Putzwolle und/oder Putzlappen über die Abwasseranlagen entsorgt hat.
Die Gemeinde Baindt hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Zur Mitteilung sachdienlicher Hinweise die zur Ermittlung des Schadensverursachers führen wenden Sie sich bitte an den Klärmeister, Herrn Grob, Tel.: (0751) 560670 oder an die Gemeindeverwaltung, Herrn Buemann, Tel.: (07502) 9406-10.
Gemeinde Baindt – 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schachen“ und örtliche Bauvorschriften hierzu
Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 03.08.2010 den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet
Schachen" mit Begründung in der Fassung vom 03.08.2010 gebilligt
und für die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB be-stimmt.
Diese 5. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß §13a
BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.08.2010 liegt in der
Zeit vom 23.08.2010 bis 22.09.2010 im Rathaus der Gemeinde Baindt, an der
Bürgertheke, während der Dienstzeiten, von Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr, Mittwochs von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zu jeder-manns
Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder mündlich
abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wor-den
sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs.
6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit der
Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht wer-den können.
Parallel zu der öffentlichen Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB statt.
Im beschleunigten Verfahren wird gemäß §13a Abs. 2 BauGB
in Verbindung mit §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach §2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen.
Anlage:
Lageplan
Elmar Buemann, Bürgermeister
Vereinszuschüsse
Die Zuschussanträge für das Jahr 2011 sind bis spätestens
17. September 2010
auf dem Rathaus bei Herrn Plangg ( Zimmer 2.3 ) einzureichen.
Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn
des neuen Jahres unaufgefordert die Kassenberichte für das Jahr 2010
vorzulegen.
Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements
Am Freitag, den 12. November 2010 wird die Gemeinde Baindt neben einer Sportler- und Blutspenderehrung auch solche Personen würdigen, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Teilen Sie uns bitte bis zum 10. September 2010 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden.
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2010
15.08.2010 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2010 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2010 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.11.2010 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2010 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
·
Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem
Konto abgebucht
·
Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche
Mahngebühren und Säumniszuschläge
·
Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich
den Weg zur Bank/Post
·
Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß,
sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt



