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Amtsblatt vom 12.03.2010

Rekultivierung der B 30 alt, Baindter Steige

Nachdem die Bürgerversammlung am 25.02.2010 zur Rekultivierung der Baindter Steige bei den Anliegern auf großes Interesse gestoßen ist, wird die Gemeinde-verwaltung mit den beauftragten Planern einen gemeinsamen Begehungstermin der Rekultivierungstrasse

am Montag, den 22. März 2010 um 17.00 Uhr

anbieten. Treffpunkt und Beginn der Führung ist am Rathaus, Marsweilerstraße 4. Für Fragen stehen ihnen dann die Planer und die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt

Einladung zur Verbandsversammlung

Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am

Dienstag, den 23. März 2010 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt

seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19:00 Uhr.

TAGESORDNUNG

1. Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Verbandsmitgliedern

2. Wirtschaftsplan 2010

3. Hochbehälter Briach
- Vorstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
- Baubeschluss

4. Bericht zum Wasserverbrauch im Verbandgebiet im Jahr 2009

5. Anfragen und Bekanntgaben

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Robert Wiedemann, Verbandsvorsitzender

Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Der Hundehalter muss freilaufende,
anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden bei uns streng vertraulich behandelt.
(Steueramt, 07502-9406-0).

Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2010

15.03.2010 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren
15.03.2010 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

15.05.2010 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2010 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

01.07.2010 Jahreszahler Grundsteuer

15.08.2010 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2010 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2010 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

15.11.2010 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2010 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.

Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt