Rekultivierung der B 30 alt, Baindter Steige
Nachdem die Bürgerversammlung am 25.02.2010 zur Rekultivierung der Baindter Steige bei den Anliegern auf großes Interesse gestoßen ist, wird die Gemeinde-verwaltung mit den beauftragten Planern einen gemeinsamen Begehungstermin der Rekultivierungstrasse
am Montag, den 22. März 2010 um 17.00 Uhr
anbieten. Treffpunkt und Beginn der Führung ist am Rathaus, Marsweilerstraße 4. Für Fragen stehen ihnen dann die Planer und die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
Einladung zur Verbandsversammlung
Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am
Dienstag, den 23. März 2010 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt
seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Verbandsmitgliedern
2. Wirtschaftsplan 2010
3. Hochbehälter Briach
- Vorstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
- Baubeschluss
4. Bericht zum Wasserverbrauch im Verbandgebiet im Jahr 2009
5. Anfragen und Bekanntgaben
Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Robert Wiedemann, Verbandsvorsitzender
Wichtige Hinweise für Hundehalter
Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Der Hundehalter
muss freilaufende,
anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen.
Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von
5 € ausgehändigt.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner
oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von
uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet.
Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden bei uns streng vertraulich behandelt.
(Steueramt, 07502-9406-0).
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2010
15.03.2010 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren
15.03.2010 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.05.2010 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2010 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
01.07.2010 Jahreszahler Grundsteuer
15.08.2010 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2010 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2010 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
15.11.2010 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2010 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2010 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
·
Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem
Konto abgebucht
·
Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche
Mahngebühren und Säumniszuschläge
·
Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich
den Weg zur Bank/Post
·
Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß,
sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt



