Hauptmenue

» Startseite    » Rathaus    » Bürgerinfo   » Baindt   » Links   » Kontakt

Amtsblatt vom 10.12.2010

Fundamt

Autoschlüssel wurde gefunden!
Die Person, die sich persönlich nach einem Autoschlüssel erkundigt hat, bitte melden.

Einladung zur Gemeinderatssitzung
am Dienstag, 14. Dezember 2010

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14.12.2010 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG

1. Bürgerfragestunde

2. Bebauungsplan Bifang III
a) Abwägung
b) Satzungsbeschluss

3. a) Bauantrag zum Neubau eines Carports mit integriertem Schuppen, Flst. 412 (Sulpacher Straße 125)
b) Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Reiheneckhauses mit Garage und Stellplatz, Flst. 207/7, 207/13 und 207/17 (Ziegeleistraße 25/2)

4. Erhöhung des Nutzungsentgelts für das Schulschwimmen im Hallenbad Baienfurt

5. Aktuelle Informationen aus den Zweckverbänden
a.) Abwasserzweckverband Mittleres Schussental
b.) Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
c.) Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
d.) Gemeindeverband Mittleres Schussental

6.) Rückblick auf das Jahr 2010

7.) Anfragen und Bekanntgaben

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Der Vorsitzende des Gemeinderats
Elmar Buemann, Bürgermeister

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt

Einladung zur Verbandsversammlung

Zu der öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt am

Mittwoch, 15. Dezember 2010 um 19:00 Uhr
im Rathaus Baienfurt, Sitzungsaal

Tagesordnung

1. Bericht des Technischen Leiters
2. Jahresabschluss 2009
3. Wirtschaftsplan 2011
4. Verschiedenes

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Robert Wiedemann, Verbandsvorsitzender

Sitzungsbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2010

TAGESORDNUNG

1. Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.

2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch
a) Abwägung
b) Satzungsbeschluss

Bauamtsleiter Elbs trägt folgenden Sachverhalt vor:

1. Bisheriges Verfahren
1.1 Der Gemeinderat von Baindt hat in öffentlicher Sitzung am 04.11.2008 die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.12.2008 ortsüblich bekannt gemacht.
1.2 Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 08.12.2008 bis zum 09.01.2009 im Sitzungssaal des Rathauses, mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, ausgelegt. Es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Rundschreiben vom 03.11.2008 zu einem frühzeitigen Erörterungstermin (Scoping-Termin) am 20.11.2008 eingeladen und zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 18.11.2008 aufgefordert. Die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen sowie die im Scoping-Termin vorgebrachten Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2010 abgewogen. Der Gemeinderat beschloss die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 24.02.2010.
1.3 Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Planunterlagen sowie die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 07.05.2010, in der Zeit vom 18.05.2010 bis einschließlich 21.06.2010 im Rathaus Baindt öffentlich ausgelegt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Mit Schreiben vom 23.06.2010 wurden die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 28.07.2010 aufgefordert. Es sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen.
1.4 Dem Gemeinderat liegt zur Abwägung und Beschlussfassung der Satzungsentwurf vom 10.11.010 vor, in den die Planänderungen eingearbeitet sind.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat bestätigt die Abwägung vom 30.03.2010 und macht sich die Inhalte dieser Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 10.11.2010 zur Fassung des Planentwurfs vom 10.11.2010 zu Eigen.
2. Der Gemeinderat beschließt die in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen an den Planungsunterlagen. Im Übrigen weist er die vorgebrachten Bedenken aus den dargelegten Gründen zurück.
3. Der Gemeinderat beschließt die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch, als Satzung gemäß Satzungsentwurf vom 10.11.2010


3. Bebauungsplan „Baindt Schachen“ 6. Änderung
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Bauamtsleiter Elbs teilt mit:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.08.2010 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schachen“ zur Kenntnis.

2. Die Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

3. Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Schachen“ mit Textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung zu.

4. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schachen“ mit Textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung nach § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 2 BauGB (Publikationsgebot) öffentlich auszulegen (Ortsübliche Bekanntmachung) mit dem Hinweis, dass Anregungen und Bedenken während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Mit Schreiben vom 09.08.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Parallel zur Einholung der Stellungnahmen hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.08.2010 bis zum 22.09.2010 stattgefunden.

In der nun vorliegende Entwurfsplanung wurden die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken eingearbeitet.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit geänderten Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplan „Baindt Schachen“ in der Fassung vom 30.11.2010.
2. Mit diesem Entwurf ist der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Landratsamt Ravensburg, Rechtsaufsicht, Gewässerschutz, IHK, Handwerkskammer und Gewerbeaufsicht) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

4. Kindergartenangelegenheiten

a.) Freistellung der Kindergartenleitung Sonne, Mond und Sterne und St. Martin

Hauptamtsleiter Plangg berichtet:
Die Verwaltungstätigkeiten in den Kindergärten werden immer umfangreicher.

Diese Bürozeiten fehlen dann natürlich bei der Betreuung der Kindergartenkinder.

Das Thema Freistellung von Kindergartenleiterinnen ist nicht neu.

Bis jetzt wurde versucht, Verwaltungstätigkeiten und Betreuung unter einen Hut zu bringen.

Einen Rechtsanspruch auf Freistellung gibt es zwar noch nicht. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales ( KVJS ) der u.a. für die Erteilung der Betriebserlaubnis für die Tageseinrichtungen zuständig ist, hat jedoch folgende Empfehlung abgegeben:

Kindergartenleiterinnen von Einrichtungen ab 3 Gruppen sind pro Gruppe mit einem Prozentsatz zwischen 12 % - 15 % freizustellen. Ein 5–gruppiger Kindergarten sollte grundsätzlich zu 100 % freigestellt werden.

Bei der Umsetzung dieser Empfehlung wäre Frau Stoll vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ( 4 Gruppen ) mit max. 60 % und Frau Stotz vom Kindergarten St. Martin ( 3 Gruppen ) mit max. 45 % freizustellen.

Eine maximale Freistellung kommt nicht nur wegen der zusätzlichen Kosten nicht in Betracht. Die Leiterinnen wünschen nach wie vor, genügend Zeit mit den Kindern in Ihrer Gruppe zu verbringen.

Eine Freistellung von 20 % wäre ausreichend, die jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese belaufen sich auf ca. 6000,-- bis 8000,-- € je Einrichtung.

Beschluss:
Die Kindergartenleiterinnen der Einrichtungen Sonne, Mond und Sterne sowie St. Martin werden ab 01.01.2011 zu jeweils zu 20 % freigestellt.

b.) Zukünftiger Status der Kindergartengruppe Regenbogen

Hauptamtsleiter Plangg teilt mit:
Unter kommunaler Trägerschaft gibt es in der Gemeinde Baindt die Kindergärten Sonnen, Mond und Sterne sowie die Außengruppe Regenbogen.
Frau Renner von der Kindergartengruppe Regenbogen hat angefragt, ob es nicht möglich wäre, diese Gruppe vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne abzukoppeln und als eigenständige Einrichtung zu führen.
Zur Vorgeschichte:

Am 14. Oktober 1991 wurde die Kindergartengruppe Regenbogen in Betrieb genommen. Wegen steigender Kinderzahlen musste eine 4. Gruppe geschaffen werden. Mit Bescheid des Landeswohlfahrtsverbands vom 21.11.1991 wurde für den Regenbogen eine bis zum 31.07.1994 befristete Betriebserlaubnis erteilt.
Da es absehbar war, dass diese Gruppe auch weiterhin benötigt wird, wurde die befristete Betriebserlaubnis 1994 in eine unbefristete umgewandelt.

Die Einrichtungen Sonne, Mond und Sterne sowie Regenbogen unterscheiden sich zwischenzeitlich nicht nur in den Konzeptionen, sondern auch in der Elternarbeit. Diese wird im Regenbogen familiärer praktiziert. Auch Elternabende sowie Feste werden zwischenzeitlich getrennt durchgeführt.

Die Kindergartenleiterin Frau Stoll macht für den Regenbogen eigentlich nur noch die Etatverwaltung. Auch gemeinsame Teamsitzungen finden nicht mehr statt.

Wie Frau Triska vom Landesjugendamt mitgeteilt hat, wird ein Kindergarten eigenständig geführt, sobald eine unbefristete Betriebserlaubnis vorliegt. Durch unterschiedliche Konzeptionen ist es sinnvoll, dass die Kindergartengruppe Regenbogen unter eigener Leitung steht. Es gibt jedoch auch Beispiele, wo 2 Einrichtungen an verschiedenen Standorten mit unterschiedlicher Konzeption unter einer Leitung stehen.

Beschluss:

a.) Ab 01.12.2010 werden die Einrichtungen Sonne, Mond und Sterne sowie Regenbogen eigenständig geführt.
b.) Sollte der Kindergarten Regenbogen in den nächsten Jahren in den Räumen der Klosterwiesenschule untergebracht werden, ist über die Eigenständigkeit erneut zu beraten.
c.) Die Kindergartenleiterinnen werden entsprechend den Vorgaben des Tarifvertrages für Erzieherinnen eingruppiert.
d.) Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten zu trennen. (Etatverwaltung )


5. Ersatzbeschaffung EDV-Anlage Rathaus
hier: Auftragsvergabe zur Anschaffung neuer Server für das Rathaus

Kämmerer Abele teilt mit:
Die alten Server sind inzwischen sechs (Datenbankserver) bzw. sieben (Terminalserver) Jahre alt. Dem Alter entsprechend können diese die heutigen Anforderungen nur bedingt erfüllen. Die Garantie für diese Server ist nach fünf Jahren abgelaufen. Eine Aufrüstung ist nicht zweckgemäß.

Bei einer Ersatzbeschaffungen von Servern wird eine durchschnittliche Nutzungsdauer von sechs Jahren angenommen. Im Hinblick auf ständig steigende Anforderungen durch Einsatz neuer Software, technische Weiterentwicklungen und verstärkte Ausfälle ab dem vierten bis sechsten Nutzungsjahr (Netzteile, Festplatten) ist diese Nutzungsdauer als Maximum anzusehen.

Die Gemeinde Baindt betreibt seit dem Jahre 2002 ihre EDV-Anlage autonom (kein Anschluss an ein Rechenzentrum). Somit liegen die Daten (Einwohner-, Finanzwesen usw.) lokal auf unseren Servern und müssen von uns gesichert werden.

Die notwendige Einführung neuer Techniken (Server- Virtualisierung unter VM-Ware) ist heute schon Standard.

Die zwei alten Datenbankserver sollen durch einen neuen Server ersetzt und virtualisiert werden.

Die zwei Terminalserver werden durch zwei neue leistungsfähigere Terminalserver ersetzt. Die Verwaltung betreibt seit 2003 eine Terminalserverumgebung, an der die meisten Mitarbeiter über so genannte Thin Clients angeschlossen sind. Aufgrund des einfacheren Betriebs sind Thin Clients kostengünstiger als konventionelle PC´s.

Unter dem Schlagwort Green IT rücken zwei weitere Vorteile in den Vordergrund: Der Einsatz von Thin Clients, inklusive der verwendeten Server, benötigt 20 % weniger Strom als die Nutzung konventioneller Systeme. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben Jahre, ein konventioneller Arbeitsplatzcomputer wird drei bis vier Jahre genutzt.

Die Leistungsbeschreibung wurde von Herrn Abele und Herrn Müller zusammen mit einem externen Berater erstellt. Es wurden verschiedene Angebote von verlässlichen Anbietern eingeholt, von denen zu erwarten ist, dass diese im schnelllebigen EDV-Markt auch zukünftig (Garantierzeit) noch bestehen werden.

Es wurden sieben Firmen angeschrieben. Davon haben fünf ein Angebot abgegeben. Diese Angebote bewegen sich zwischen 26.413,07 € brutto bis 54.509,06 € brutto.

Der günstigste Bieter ist die Firma all for IT aus Bad Saulgau mit einem Angebotspreis in Höhe von 26.413,07 €.

Finanzierung:
Im Haushalt 2010 sind für die Ersatzbeschaffung der Datenbankserver 25.000,00 € vorgesehen. Des weiteren stehen noch 12.000,00 € für die Ersatzbeschaffung der Terminalserver und Anschaffung weiterer Lizenzen (Office 2010, Citrix usw.) als Haushaltsrest aus dem Jahre 2009 zur Verfügung.

Der EDV kommt bei der Erledigung der von der Gemeindeverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben zentrale Bedeutung zu. Alle Aufgabenbereiche werden mit EDV-Unterstützung wahrgenommen, und alle Arbeitplätze sind im Rahmen der EDV-gestützten Bürokommunikation vernetzt. Zur Wahrnehmung der unter-schiedlichen Aufgabenbereiche werden auf den einzelnen Arbeitsplätzen verschiedene Verfahren angewendet.

Im täglichen Arbeitsablauf stoßen unsere Server sehr oft an ihre Leistungsgrenze. Aufgrund dem Wegfall der Garantie und der Aufrechterhaltung der Datensicherheit ist ein Austausch unumgänglich.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung der Server und deren Installation gem. Leistungsbeschreibung an den preisgünstigsten Anbieter die Firma all for IT Systemhaus GmbH, mit einem Angebotspreis von 26.413,07 € brutto zu vergeben.

6. Beschaffung eines Kleintraktors für den Bauhof

Bauamtsleiter Elbs berichtet:
Im Februar 2000 hat die Gemeinde für den Bauhof den Kawasaki Mule mit 18 KW Leistung erworben. Das Fahrzeug wurde im Sommer hauptsächlich im Grünbereich und im Winter zur Schneeräumung auf Geh- und Radwegen sowie Wirtschaftwege und Plätzen eingesetzt. Durch die zum Teil weiten Einsatzwege im Außenbereich (bis an die Ortsgrenze nach Mochenwangen und Baienfurt) wurde die Ladekapazität des Streuers und der Ladefläche voll ausgenutzt. Die Folgen der Belastung zeigen sich nun in Form einer Kostenintensiven Reparaturanfälligkeit des Fahrzeugs und der Winterdienstausrüstung (Schneepflug und Streuer). Der Fahrzeugausschuss hat sich deshalb bei einem Vororttermin am 18.10.2010 für den Kauf eines Kleintraktors ausgesprochen. Aus Sicht des Ausschusses könnte der Kawasaki Mule dann evtl. ohne Winterdiensteinsatz weiter im Einsatz bleiben.

Es wurden insgesamt 3 Angebote eingeholt.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma Neyer, Bad Waldsee, einen Kleintraktor, 48 PS, mit einem Hummel Schneepflug und einem Rauch Streugerät zum Preis von ca. 38.500,00 € zu beschaffen.


7. Kleine Turnhalle, Boschstr. 1, Dachentwässerung

Ortsbaumeister Reich trägt folgenden Sachverhalt vor:
Im Rahmen der Schulsanierung wurde im Jahre 2004 das Dach der Kleinen Turnhalle durch Fa. Holl abgedichtet und mit einer Begrünung versehen. Mit der Planung und Bauleitung war das Büro Lensler & Wild beauftragt.
Auf dem sanierten Dach bleibt Niederschlagswasser großflächig stehen. Die Begrünung ist mittlerweile hierdurch abgestorben. Die Wassertiefe im Bereich des größten Durchhanges in Hallenmitte beträgt ca. 12 cm. Aufgrund der enormen Durchbiegung wurde das Büro Knittel und das Büro Schmied Tragwerksplanung eingeschaltet. Das Ergebnis einer am 03.11.2010 durchgeführten Sichtprüfung sowie der Überprüfung der Statik in Bezug auf die vorhandenen und angesetzten Lasten ist die dringende Empfehlung eine Entwässerung am Tiefpunkt der Dachfläche einzubauen

Es ist davon auszugehen, dass die für die Pfützenbildung verantwortliche Durchbiegung der Dachkonstruktion bereits beim Bau der Halle 1967 vorhanden war, jedoch nicht aufgefallen ist, da der Wasserspiegel in der Regel unterhalb der damaligen Kiesschüttung gelegen haben dürfte. Wäre diese Durchbiegung bereits zum Zeitpunkt der Ausführung im Jahr 2004 erkannt worden, hätten bereits zum damaligen Zeitpunkt weitere Maßnahmen beauftragt werden müssen, um eine Entwässerung zu den vorhandenen Abflusspunkten zu gewährleisten ( z.B. Aufkeilung, Ausgleichsschüttungen ).

Die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen hätten sich auf
· ca. 13.644,54 € netto für den Einbau einer bituminös fixierten Perliteschüttung
· ca. 11.258,62 € netto für den Einbau einer Gefälle-Wärmedämmung belaufen.

Im jetzigen Zustand können die o.a. Maßnahmen größtenteils nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden. Daher ist der Einbau einer zusätzlichen Entwässerung der einzig wirtschaftliche Weg um das Dach dauerhaft und sicher zu entwässern. Die Kosten für diese Lösung belaufen sich nach Kostenschätzung von Architekt Hr. Lensler auf ca. 12.003,57 € netto. Wesentliche Mehrkosten gegenüber einer Ausführung im Jahre 2004 sind nicht erkennbar.


Beschluss:
Die Verwaltung wir beauftragt, Architekt Lensler mit dem Einbau einer zusätzlichen Entwässerung im Dach der Kleinen Turnhalle zu beauftragen.


8. Sanierung der Brücke über die Sulpacher Ach ( Bauwerk 8123 B4)

Ortsbaumeister Reich teilt mit:
Die Brücke über die Sulpacher Ach ist eine Stahlbetonkonstruktion ausgebildet als Plattenbrücke mit einstegigem Querschnitt aus dem Jahre 1962. Die Widerlager wurden als Flachgründung in Spundwandkästen ausgeführt. Zur Bodenverbesserung wurden je Widerlager 18 Holzpfähle mit 3,5 m Länge eingebracht.

Im Zuge der regelmäßigen Brückenprüfung nach DIN 1076 wurde die Brücke über die Sulpacher Ach seit 2005 begutachtet (IB AGP, später IGB). Im Jahr 2007 wurden weitergehende Prüfungen und Schadensanalysen durch das Ingenieurbüro AGB durchgeführt und darauf aufbauend Instandsetzungsvorschläge erarbeitet.

Als besonders schwerwiegend ist die Karbonatisierung des Betons zu bewerten, da die Bewehrung nicht mehr korrosionsgeschützt ist. Teilweise sind bereits Betonabplatzungen infolge fortschreitender Bewehrungsstahlkorrosion vorhanden. Es ist mit bereits fortgeschrittener Korrosion der statischen Bewehrung zu rechnen.

Die Bewertungen und Empfehlungen aufgrund der im Jahre 2007 durchgeführten Untersuchung sowie die daraus resultierende Kostenschätzung sind beigefügt. Die hierin aufgeführte Kostenschätzung für die Sanierung ( Kappen, Überbau, Widerlager, Geländer) beläuft sich auf ca. 52.000,- Euro brutto inklusive Ingenieurleistungen.

In der Hauptuntersuchung im Jahre 2009 ( durchgeführt 28.12.2009 bis 20.01.2010) wird die Brücke mit der Gesamtnote 2,8 bewertet. Eine kurzfristige Schadensbeseitigung wird empfohlen um eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden zu vermeiden.


Seit der Übernahme der Brücke durch die Gemeinde am 01.01.2003 wurden keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Hinblick auf die Schwere der bereits vorhandenen Schäden und auf die Erhaltung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes wird die Sanierung der Betonkonstruktion empfohlen.

Im Entwurf für den Haushalt 2011 wurden die zu erwartenden Kosten eingestellt.

Beschluss:
Die Verwaltung wird das Ingenieurbüro IGP mit der Vorbereitung, Ausschreibung und Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten zu beauftragen.

9. Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet Mehlisstraße

Bauamtsleiter Elbs bemerkt:
Am Montag, den 22.11.2010 konnten 5 Bauplätze verkauft werden. Die Käufer vom Flst. 597/14 sind leider kurzfristig zurückgetreten.
Seit der Vergabesitzung im Gemeinderat haben sich weitere drei Bewerber bei der Gemeindeverwaltung gemeldet. Ihre Wunschplätze wären die beiden Flst. die bei der ersten Vergabe noch keinen Käufer gefunden haben.


Die Verwaltung hat die Bewerbungsbogen wie bei der Erstvergabe vorläufig bewertet.

Beschluss:
a) Die Verwaltung wird beauftragt den Bauplatz Nr. 6 (Flst. 597/20) mit 621 qm zum Preis von 180,00 €/qm zu verkaufen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt den Bauplatz Nr. 1 (Flst. 597/16) mit 719 qm zum Preis von 170,00 €/qm zu verkaufen.
c) Falls die Familie vom Kauf des Flurstücks 597/14 absieht, ist dieser Bauplatz an eine andere Familie anzubieten.


10. Vorberatung Investitionsprogramm und Haushaltsplan 2011
Hier: Festlegung der Ansätze im Vermögenshaushalt
Festlegung der Hebesätze

Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor:
Nach der verbesserten Novembersteuerschätzung geht die Gemeinde Baindt von folgenden Zahlen aus:

Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen Ansatz 2010 Ansatz 2011 Differenz
(+ Verbesserung, - Verschlechterung)

Einnahmen:
Gewerbesteuer 700.000 € 850.000 € +150.000 €
(Vorauszahlungen 825.000 €, erhoffte Nachzahlungen +25.000 €)
Gemeindeanteil an der EKSt 1.594.000 € 1.725.000 € +131.000 €
Schlüsselzuweisungen 1.059.000 € 1.014.000 € -45.000 €
Komm. Investitionspauschale 189.000 € 175.000 € -14.000 €
Familienleistungsausgleich 147.000 € 168.000 € +21.000 €
Mehreinnahmen +243.000 €

Ausgaben:
Finanzausgleichsumlage 1.025.000 € 902.000 € +123.000 €
Gewerbesteuerumlage 146.200 € 175.000 € -28.800 €
Kreisumlage 1.338.500 € 1.238.000 € +100.500 €
(1,5 % Kreisumlageerhöhung eingeplant) + 194.700 €

Entlastung 2011 gg. Haushaltsplan 2010: 437.700 €
Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2011 mit 3.991.215 € um 12,03% unter der Steuerkraftsumme 2010 mit 4.536.886 €.

Der Kreisumlagehebesatz liegt derzeit bei 29,5%. Es wird vermutlich eine Erhöhung der Kreisumlage mit 1,5 % kommen. Bei einer Anhebung von 1,5% würde die Kreisumlage 2011 1.238.000 € betragen. Dies entspricht einer Entlastung von 100.500 € gegenüber 2010.

Weitere Belastungen bzw. Entlastungen 2011 gg. 2010:

Personalausgaben: 1.799.350 €
Die Gruppierung 40, Personalausgaben liegen 2010 mit 1.799.350 € rund 39.550 € (+2,25%) über dem Ansatz von 2010. Die Personalausgaben betragen im Haushalt 2011 ca. 27,88 % der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts.

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle: 62.200 €
Die Gruppe 64 wurde mit 62.200 € wie im Vorjahr veranschlagt.

Geschäftsausgaben: 98.280 €
Die Gruppierung 65 Geschäftsausgaben enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Die Geschäftsausgaben liegen 2011 mit 98.280 € nur 670 € unter dem Ansatz von 2010.

Bewirtschaftungskosten: 242.000 €
inkl. Straßenbeleuchtung Haushaltsstelle 6700.5730:

Die Gruppierung 54 Bewirtschaftungskosten enthält Heizungs-, Reinigungs-, Beleuchtungs- und Versicherungskosten. Sie liegen 2010 mit 242.000 € 5.050 € unter dem Ansatz von 2010. Die Aufwendungen für Heizung wurden von 65.200 € auf 56.400 € (RE 2009 57.615,80 €) gesenkt. Dies resultiert hauptsächlich aufgrund reduzierter Heizkosten in der SKH-Halle. Hier wird noch das restliche eingelagerte Öl von der Klosterwiesenschule in die SKH umgepumpt. Die Reinigungskosten wurden um 550 € auf 69.900 € erhöht. Die Stromkosten wurden um 2.450 € auf 74.450 € erhöht und die Kosten für Versicherung, Wasser- und Abwasser sowie Müll um 650 € auf 38.850 € reduziert. Die Ansätze Strom- und Heizungskosten wurden mit Gebäude- und Energiemanagement abgestimmt.

Unterhaltung der Grundstücken und bauliche Anlagen: 153.800 €
Die Gruppierungen 50, 51 Unterhaltungskosten liegen 2010 mit 153.800 €, lediglich 150 € über dem Ansatz von 2010. Im Rahmen des Gebäudemanagements soll in den fortfolgenden Jahren die wesentlichen Beanstandungen abgearbeitet werden.

Zuschüsse an übrige Bereiche:
Der Ansatz bei den Zuschüssen für nichtkommunale Kindergärten wurde von 276.000 € auf 335.000 € erhöht. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben . Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich.

Die Gemeindeprüfungsanstalt prüft derzeit die Rechnungsjahre 2006-2010. Es ist hierbei von zusätzlichen Kosten durch die Prüfung in Höhe von 20.000 € auszugehen.

Bei den Schulsachkostenbeiträgen stehen aufgrund Wegfall der Klassen 8-9 und reduzierten Hauptschülerzahlen in Klassen 5-7 (insg. 26 Schüler) nur noch 24.960 € (Vj. 57.600 €) zur Verfügung. Die Ausgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel sowie Geräte und Ausstattungsgegenständen wurden im Haushaltsplan auch weiterhin ein wenig verringert.
Für das Kreismusikfest wurden 2011 von Gemeindeseite 25.000 € Haushaltsansatz vorgesehen. Ob dies wirklich benötigt wird, wird sich im Jahresabschluss 2011 zeigen. Auf der Gegenseite wurde auf den Planansatz in Höhe von 12.000 € für das Dankeschönfest für Ehrenamtliche und Sportlerehrung 2011 verzichtet.

Die Deckungsreserve wurde für unerwartete Ausgaben auf 25.000 € erhöht.

Insgesamt verbessert sich die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von -353.770 € (Haushaltsjahr 2010) auf -6.800 € im Haushaltsjahr 2011, das heißt der Vermögenshaushalt muss 6.800 € aus der Rücklage dem laufenden Etat (Verwaltungshaushalt) zuführen, um diesen ausgleichen zu können. Jede Investition im Vermögenshaushalt wird aus der allgemeinen Rücklage bzw. über Grundstückserlöse und Zuschüssen finanziert.

Die Verwaltung blickt weiterhin mit Sorge auf die folgenden Jahre. Die Zuführungsraten
2011 ff sind nicht üppig.

Einige Haushaltsstellen wurden im Haushaltsplan 2010 mit einer Sperre durch Planvermerk gekennzeichnet.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2010:

- im Gemeindehaushalt: 0,00 € (´09 0,00 €)
- im EB Wasserversorgung: 433.500 € (´09 494.095,22 €)
(darin enthalten sind Trägerdarlehen der Gemeinde von 433.500,00 €,
Kassenmehrausgaben evtl. 0,00 €, externe Darlehen: 0,00 €)
- im EB Abwasserbeseitigung: 1.712.000 € (´09 1.588.136,50€)
(darin enthalten sind Trägerdarlehen der Gemeinde von 1.612.000 €,
Kassenmehrausgaben vorauss. 100.000,00 €, externe Darlehen: 0,00 €)
Der Gesamtschuldenstand der äußeren Schulden (ohne Trägerdarlehen der Gemeinde) beträgt somit zum 31.12.2010 0,00 € (´09 17.895,22 €). Bei 4.838 EW (30.06.2010) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 0,00 € je EW (´09 3,70€ je EW).

Der Haushalt 2011 sieht keine Kreditermächtigung im Gemeindehaushalt vor. Es soll eine weitere Rücklagenentnahme in Höhe von 227.300 € vorgenommen werden.

Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 (Planwerte):

Stand 01.01.2010: 3.717.380,99 €
Plan Entnahme 2010 lt. HH-Plan ca. 1.292.970,00 €
Zusätzliche RL-Entnahme 2010 ca. 200.000,00 €
Gewährung Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung 500.000 €
Beschluss vom 03.08.2010
Stand 31.12.2010 ca.: 2.224.410,99 €
Rücklagenentnahme 2011 voraussichtl. 227.300,00 €
Stand 31.12.2011 voraussichtlich 1.997.110,99 €

Nachrichtlich:
Zum Geldvermögen/Allgemeine Rücklage sind zu rechnen:
- Darlehen des Gemeindehaushalts an den EB Wasserversorgung (433.500 € zum 01.01.11)
- Darlehen des Gemeindehaushalts an den EB Abwasserbeseitigung (1.612.000 € zum 01.01.11)

Der Verwaltungshaushalt wird vermutlich auch 2011 keine Zuführungsrate für den Vermögenshaushalt erwirtschaften können. Bereits 2010 hat der Vermögenshaushalt aus der allgemeinen Rücklage in der Planung 353.770 € dem Verwaltungshaushalt als Ausgleich zugeführt.

Da das voraussichtliche Rechnungsergebnis 2010 bei der Gewerbesteuer nach derzeitiger Hochrechnung aufgrund Nachveranlagungen des noch guten Wirtschaftsjahr 2008 bei 1,1 Mio. € liegt und somit um fast 400.000 € höher liegt, kann bei optimalem Verlauf auf eine Negativzuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt verzichtet werden. Abzüglich höherer Gewerbesteuerumlage in Höhe von 84.000 € verbessert sich der Verwaltungs-haushalt um 316.000 €.

Der Vermögenshaushalt muss 2011 nach aktueller Einschätzung 6.800 € dem laufenden Etat (Verwaltungshaushalt) zuführen, um diesen ausgleichen zu können.

Noch offen ist deshalb, wie das Finanzierungsdefizit 2011 inkl. Zuführung an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 227.300,00 € finanziert werden soll.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass für Investitionen des Vermögenshaushaltes keine Einnahmen aus dem Verwaltungshaushalt zur Deckung vorhanden sind. Geplante Investitionen müssen mit den Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Zuweisungen und Zuschüsse, Rücklagenentnahmen, Kreditermächtigungen, Grundstückserlöse) komplett gegenfinanziert werden.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde vor allem auch mit Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ihre Investitionen finanzieren können. 2011 sind Grundstückserlöse für das Baugebiet „Mehlisstraße“ und die „Bifang Erweiterung Hirsch-Froschstraße“ sowie vereinzelte Grundstücke aus der „Rekultivierung B30“ in Höhe von 1.423.500 € eingestellt.

Festlegung von Eckdaten:

Neben Beratung der Mittelanmeldungen, sollten die wesentlichen Eckdaten, Grunderwerb und Erschließungskosten, Grundstückserlöse sowie Rücklagenentnahme oder Kreditaufnahme in der Gemeinderatsitzung festgelegt werden. Zusätzlich sollten die Hebesätze kurz beraten werden.

Realsteuern

Die Hebesätze betragen für die
Grundsteuer A 320 v. H.
(Vgl. Baienfurt 320 v. H., Horgenzell 330 v. H. , Wolpertswende 300 v. H., Vogt 320 v. H.)
Grundsteuer B 300 v. H.
(Vgl. Baienfurt 340 v. H., Horgenzell 355 v. H. , Wolpertswende 310 v. H., Vogt 300 v. H.)
Gewerbesteuer 340 v. H
(Vgl. Baienfurt 340 v. H., Horgenzell 340 v. H. , Wolpertswende 330 v. H., Vogt 330 v. H.)

Im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemeinden ist festzustellen, dass die Gemeinde Baindt mit ihren Hebesätzen im Durchschnitt liegt. Baindt hat die geforderte Höhe der Hebesätze für mögliche Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock festgesetzt.

Beschluss:

a) Die im Investitionsprogramm 2011 dargestellten Investitionen sind in den Vermögenshaushalt 2011 mit kleinen Änderungen zu übernehmen.


b) Die Einnahmen- und Ausgabeansätze des Verwaltungshaushalt sind in den Haushaltsentwurf zu übernehmen.

c) Die Hebsätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden 2011 nicht erhöht.

11. Anfragen und Bekanntgaben

a) Bauamtsleiter Elbs teilt mit, dass Frau Dr. Schmid vom Regierungspräsidium Tübingen der Gemeinde Baindt Adressen geeigneter, freiberuflich tätiger Archäologen, Muster eines Ausschreibungstextes sowie ein Orthofoto mit grobem Lageeintrag der archäologischen Sondagen bezüglich der Stellplätze Klosterhof mitgeteilt hat.
b) Die Verwaltung wurde gebeten, den Weg am Fahrradschuppen bei der Klosterwiesenschule aufzukiesen.
c) Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass im Rahmen einer kürzlich stattgefundenen Verkehrsschau, eine Spielstraße für den Bereich Klosterhof (Beginn Torbogen bis Kindergarten Regenbogen und bis zur Höhe Pfarramt) genehmigt wurde.

Gemeinde Baindt – 6. Änderung Bebauungsplan "Baindt Schachen“ und örtli-che Bauvorschriften hierzu

Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2010 den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" mit Begründung in der Fassung vom 30.11.2010 gebilligt und für die erneute öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Diese 6. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Dieser geänderte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.11.2010 liegt in der Zeit vom 20.12.2010 bis 07.01.2011 im Rathaus der Gemeinde Baindt, Bürgertheke (Marsweiler-straße 4, 88255 Baindt), während der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr und zusätzlich Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu jeder-manns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsord-nung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder er-gänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen (in Klam-mer: Pkt. im Text vom 30.11.2010):
· Aufnahme eines Hinweises zum Denkmalschutz (Pkt. 4.3)
· Aufnahme einer Leitung sowie eines Leitungsrechtes (LR 2) auf Fl.-Nrn. 606/1 und 606/2 zu Gunsten der EnBW (Pkt. 2.22)
· Änderung der Benennung des Bebauungsplanes (bisher: 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schachen", neu: 6. Änderung Bebauungsplan "Baindt Schachen")
· Definition des Begriffes "geringfügig" (Pkt. 2.23)
· Ergänzung der Begründung zur dargestellten Grünfläche im Flächennutzungsplan (Pkt. 5.7)
· Ergänzung der Begründung zur wasserdichten Ausführung von Abstell- und Umschlagplätzen (Pkt. 6.15)
· Änderung EVS in EnBW (Pkt. 2.20)
· örtliche Bauvorschrift zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen entfällt
· örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke wird zur einer planungsrechtlichen Vorschrift (Pkt. 2.11)
· Ändern der örtlichen Bauvorschrift zu Einfriedigungen (Pkt. 3.2.1 und 3.2.2)
· örtliche Bauvorschrift zu Stellplätzen wird zu einem Hinweis (Pkt. 4.2)
· Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Werbeanlagen (Pkt. 3.1)
· Ergänzen von örtlichen Bauvorschriften zur Beseitigung von Niederschlagswasser (Pkt. 3.3)
· Ergänzen von Hinweisen zum Niederschlagswasser (Pkt. 4.4 und 4.5)
· Ändern des nördlichen Gewerbegebietes von einem GEe in ein GE (Pkt. 2.2, 6.2 und 6.3)
· ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen für sportliche Zwecke beim GE und GEe (Pkt. 2.2, 2.3 und 6.4)
· Ausschluss von Bordellen, Eros-Centern usw. beim MI, GE und GE (Pkt. 2.1 - 2.3, 6.1 und 6.4)
· redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung

Darüber hinaus wird gemäß §4a Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmt, dass die Dauer der Ausle-gung angemessen verkürzt wird. Parallel zu der öffentlichen Auslegung findet die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-mäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Im beschleunigten Verfahren wird gemäß §13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener In-formationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Baindt, den 10.12.2010
Elmar Buemann, Bürgermeister

Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren

Am 26.11.2010 wurden den Grundstückseigentümern die Unterlagen für die Selbstauskunft wegen der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren zugestellt.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Bürgerversammlung am 02.12.2010 zur weiteren Information genutzt und die Unterlagen bereits bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Sollten Sie Ihre Unterlagen noch nicht zurückgegeben haben, bitten wir Sie, dies bis spätestens 20.12.2010 vorzunehmen.

Bei offenen Fragen nutzen Sie bitte die Hotline bzw. die Bürgersprechstunden im Rathaus:

• Hotline ab Montag, 29.11.2010 – Donnerstag, 23.12.2010
Fassnacht Ingenieure GmbH
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon 07564/9306-66

• Bürgersprechstunden im Rathaus Baindt:
Freitag, 10.12. und Samstag 11.12.2010
Freitag, 17.12. und Samstag 18.12.2010
Freitag 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 15.00 Uhr

Näheres zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren finden Sie im Internet unter www.baindt.de/buergerinfo/gag_2010.htm

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.

Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren

Am 26.11.2010 wurden den Grundstückseigentümern die Unterlagen für die Selbstauskunft wegen der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren zugestellt.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Bürgerversammlung am 02.12.2010 zur weiteren Information genutzt und die Unterlagen bereits bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Sollten Sie Ihre Unterlagen noch nicht zurückgegeben haben, bitten wir Sie, dies bis spätestens 20.12.2010 vorzunehmen.

Bei offenen Fragen nutzen Sie bitte die Hotline bzw. die Bürgersprechstunden im Rathaus:

• Hotline ab Montag, 29.11.2010 – Donnerstag, 23.12.2010
Fassnacht Ingenieure GmbH
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon 07564/9306-66

• Bürgersprechstunden im Rathaus Baindt:
Freitag, 10.12. und Samstag 11.12.2010
Freitag, 17.12. und Samstag 18.12.2010
Freitag 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 15.00 Uhr

Näheres zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren finden Sie im Internet unter www.baindt.de/buergerinfo/gag_2010.htm

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.

Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren

Am 26.11.2010 wurden den Grundstückseigentümern die Unterlagen für die Selbstauskunft wegen der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren zugestellt.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Bürgerversammlung am 02.12.2010 zur weiteren Information genutzt und die Unterlagen bereits bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Sollten Sie Ihre Unterlagen noch nicht zurückgegeben haben, bitten wir Sie, dies bis spätestens 20.12.2010 vorzunehmen.

Bei offenen Fragen nutzen Sie bitte die Hotline bzw. die Bürgersprechstunden im Rathaus:

• Hotline ab Montag, 29.11.2010 – Donnerstag, 23.12.2010
Fassnacht Ingenieure GmbH
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag 09:00 – 15:00 Uhr
Telefon 07564/9306-66

• Bürgersprechstunden im Rathaus Baindt:
Freitag, 10.12. und Samstag 11.12.2010
Freitag, 17.12. und Samstag 18.12.2010
Freitag 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 15.00 Uhr

Näheres zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühren finden Sie im Internet unter www.baindt.de/buergerinfo/gag_2010.htm

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.

Energiesparförderung und Gebäudeenergieausweis

Über die Internetseite www.energieportale-bw.de finden Hausbesitzer, Mieter und Vermieter zwei Themenportale zum Gebäudeenergieausweis und zur Energiesparförderung mit umfassenden Informationen zu den genannten Themen und zur Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Sie können Fördermittel recherchieren oder Leistungen aus dem Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien anfragen. Per E-mail erhalten Sie unverbindlich Kontakt zu wohnortnahen Fachleuten wie qualifizierten Energieberatern, Ausstellern von Energieausweisen oder Handwerkern.

Die Internetseite ist über die Gemeinde homepage unter www.baindt.de -Links-Sonstige verlinkt.