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Amtsblatt vom 05.02.2010

Bürgerversammlung

am Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 20.00 Uhr
in der Schenk-Konrad-Halle

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach der Ankündigung des Straßenbauamtes Ravensburg erfolgt der Rückbau der B 30 alt im Zeitraum von März bis Juli 2010. Entsprechend den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses zur B 30 neu wird der gesamte Straßenbelag der B 30 alt abgetragen.
Der Gemeinderat hat sich bereits in verschiedenen Sitzungen mit der Neugestaltung der Flächen der B 30 alt beschäftigt. Selbstverständlich soll auch die Bürgerschaft in diesen Planungsprozess miteinbezogen werden. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 09.02.2010 werden die planerischen Möglichkeiten zur Gestaltung der B 30 Flächen, einer Verbindungsstraße zwischen der Marsweilerstraße und der Boschstraße von unserem Planer, Herrn Groß, vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus hat der Gemeinderat eine Bürgerversammlung zum Thema B 30 alt, Gestaltung, Randbebauung, Straßenverbindung Marsweilerstraße-Zeppelinstraße-Boschstraße anberaumt. In der Bürgerversammlung soll auch ein Vertreter des Straßenbauamtes Ravensburg die B 30 alt Rekultivierungsmaßnahme und den Bauzeitplan vorstellen.

Während der Bürgerversammlung ist keine Bewirtung vorgesehen. Die Bestuhlung der Schenk-Konrad-Halle erfolgt in Form der Konzertbestuhlung. Das voraussichtliche Ende der Versammlung ist auf 22.00 Uhr geplant.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Bürgerversammlung zu besuchen.

Elmar Buemann
Bürgermeister

Einladung zur Kindergartenausschusssitzung am 8. Februar 2010

Die nächste öffentliche Kindergartenausschusssitzung findet am Montag, den 8. Februar 2010 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG

1. Vorstellung der Betreuungskonzeption für die Gemeinde Baindt

2. Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Regenbogen

3. Vorstellung Portfolio – Entwicklungsdokumentation der Kinder

4. Platzvergabe in der Elefantengruppe ( Vorschulgruppe )

5. Sonstiges


Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Der Vorsitzende des Gemeinderats
Elmar Buemann, Bürgermeister

Sprechstunde des Bürgermeisters

Am Mittwoch, 10. Februar 2010 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

findet die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Herrn Bürgermeister Buemann statt. Terminvereinbarungen sind für diese Zeit nicht nötig.

Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2010

15.02.2010 Müllgebühren 2010
15.02.2010 1. Rate der Grundsteuer
15.02.2010 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer

18.02.2010 Hundesteuer 2010

15.05.2010 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2010 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer

01.07.2010 Jahreszahler Grundsteuer

15.08.2010 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2010 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer

15.11.2010 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2010 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer

Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.

Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Grundsteuer ist fällig

Die 1. Rate der Grundsteuer ist am 15.02.2010 fällig.

Wir verweisen auf die öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2010 in unserem Amtsblatt vom 8. Januar 2010.

Es erhalten nur diejenigen einen Grundsteuerbescheid, bei denen letztes Jahr eine Änderung entweder beim Messbetrag, beim Eigentümer oder der Fälligkeit eingetreten ist.

Bei allen anderen Eigentümern gilt der zuletzt zugestellte Bescheid. Hier sind unter der Zeile „Zahlungstermine“ die Höhe der Grundsteuer zu den jeweiligen Zahlungsterminen und zwar der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. 01.07. bei Jahreszahlung zu entnehmen.

Bitte überweisen Sie Ihre Grundsteuer fristgerecht, da bei Zahlungsverzug mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu rechnen ist oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, dann werden die fälligen Beträge von uns fristgerecht von Ihrem Konto eingezogen.

Gemeindeverwaltung Baindt