Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007.
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt
in seiner Sitzung am 21.07.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:
1. § 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44)
berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,29 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,29 €.
Die Satzungsänderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Baindt, den 31.07.2009
Buemann, Bürgermeister
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2009
15.08.2009 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2009 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2009 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren15.11.2009 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2009 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2009 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.



