Spatenstich des "Altenzentrum Selige Irmgard"

Nach langer Vorbereitungszeit konnte am Montag, den 26.10.2009 mit dem Spatenstich der Bau des „Altenzentrums Selige Irmgard“ begonnen werden. Die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn baut in Baindt ein Altenzentrum mit 29 Dauerpflegeplätzen, 2 Kurzzeitpflegeplätzen und 3 integrierten Tagespflegeplätzen. Die Fertigstellung des „Altenzentrum Selige Irmgard“ ist für das Frühjahr 2011 geplant.
„Altenzentrum Selige Irmgard“ in Baindt
Zum Spatenstich für das „Altenzentrum Selige Irmgard“ in Baindt am 26.10.2009 konnten die Vorstände der Stiftung St. Franziskus, Herr Bernhard und Herr Rapp, etwa 30 Gäste aus Politik, Verwaltung und Kirche begrüßen. Nach den Grußworten von Staatssekretär Hillebrand, Sozialdezernentin Rädler und Bürgermeister Buemann wurde der Spatenstich im Rahmen eines Mittagessens im Gasthaus „Zur Mühle“ gefeiert.
Das Projekt „Altenzentrum Selige Irmgard“ hat eine lange Vorbereitungszeit in Anspruch genommen. Der zunächst angedachte Bau eines Altenzentrums zusammen mit der Nachbargemeinde Baienfurt hatte sich bereits im Jahr 2003 als nicht realisierbar herausgestellt. Bereits im Juni 2003 entschied sich dann die Gemeinde Baienfurt für die Stiftung Liebenau als Pflegeheimträger und die Gemeinde Baindt für die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn als Pflegeheimträger. In der Sitzung des Sozialausschusses des Kreistags am 30.09.2003 wurde dem geplanten Vorhaben in Baindt „Einrichtung eines Pflegeheims“ eine vorrangige Priorität eingeräumt.
Als Standort für das Pflegeheim wurden mehrere Standorte untersucht. Im Mai 2005 entschied sich der Gemeinderat für den Standort im Baugebiet Voken. Die Gemeinde Baindt stellt der Stiftung St. Franziskus im Baugebiet Voken ein Grundstück mit rund 3.000 qm über einen Erbbauvertrag zur Verfügung.
Nach langem Warten und Bangen, ob das Altenzentrum Baindt überhaupt noch in das auslaufende Pflegeheimförderprogramm des Landes aufgenommen wird, kam im Frühjahr 2009 die Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales: Das Altenzentrum Baindt wird in das Pflegeheimförderprogramm 2009 aufgenommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Neubau des Altenzentrums in der Gemeinde Baindt mit rund 780.000 Euro Fördermitteln.
Der Landkreis Ravensburg gewährt für den Neubau des „Altenzentrums Selige Irmgard“ rund 400.000 Euro aus den Haushaltsmitteln des Landkreises.
Die Fertigstellung des „Altenzentrums Selige Irmgard“ erwarten wir in ca. 18 Monaten.
Das Ziel des Gemeinderats und der Verwaltung war es immer, den älteren Menschen aus unserer Gemeinde eine wohnortnahe Alters- und Pflegeversorgung zu ermöglichen. Dieses Ziel haben wir erreicht. Herzlichen Dank an alle, die sich für dieses Projekt stark gemacht haben.
Jetzt gilt es, diese Einrichtung als „unser Altenzentrum“ anzunehmen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck soll auch ein Pflegeheimförderverein gegründet werden, um das ehrenamtliche Engagement unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu organisieren.
Elmar Buemann, Bürgermeister
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2009
15.11.2009 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2009 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Bürgermeistersprechstunde
Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am Mittwoch, den 04. November 2009 von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.
Fundamt
Es wurde ein einzelner Schlüssel abgegeben.
Lokale Agenda 21
Arbeitskreis „Kultur und Soziales“
Der nächste AGENDA-Stammtisch findet am Dienstag, 17.11.2009 um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Mühle“ statt.
Alle, die Interesse haben und aktiv mitarbeiten wollen, sind herzlich eingeladen.
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften, die schalltechnische Untersuchung und den naturschutzfachlichen Beitrag zum Bebauungsplan Mehlisstraße in Baindt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat im Rahmen der Abwägung am 15.09.2009, in öffentlicher Sitzung, den Entwurf des Bebauungsplans „Mehlisstrasse“ mit den örtlichen Bauvorschriften, den schalltechnischen Untersuchungen und dem naturschutzfachliche Beitrag geändert und ergänzt. Es wir deshalb eine erneute öffentliche Auslegung nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt und Stellungnahmen eingeholt.
Wir möchten Sie hiermit von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes benachrichtigen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die städtebauliche Gesamtentwicklung des nördlichen Teilbereichs des Ortsteils Schachen in einem entscheidenden Teilbereich fortgeführt, weiterentwickelt und abgeschlossen. Mit der Neubebauung des bisher unbebauten Bereiches wird im Sinne der vorrangig zu betreibenden Innenentwicklung wertvolles Bauland für die Gemeinde eröffnet unter weitgehender Ausnutzung bereits vorhandener Erschließungsvorleistungen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird keine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Da der Planungsbereich als Innenentwicklung zu bewer-ten ist, kommt § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Anwendung, demzufolge gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auf einen umfassenden Umweltbericht und Eingriff Ausgleichs-abarbeitung wird deshalb verzichtet.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden durch die Mehlisstraße Flst. Nr. 557,
im Osten durch die Baienfurter Straße, Flst. Nr. 602/1,
im Süden durch die Schachener Straße, Flst. Nr. 575,
im Westen durch die Mehlisstraße, Flst. Nr. 605/2.
Im einzelnen gilt der Lageplan vom 02.10.2009.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ in Baindt, mit den örtlichen Bau-vorschriften, die schalltechnische Untersuchung und den naturschutzfachlichen Beitrag zum Bebauungsplan Mehlisstraße werden vom
10.11.2009 bis einschließlich 24.11.2009
(Auslegungsfrist) im Eingangsbereich des Rathauses, Marsweilerstraße
4,
88255 Baindt, an der Bürgertheke, von Montag bis Freitag vormittags
von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr, Mittwoch Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr öffentlich ausgelegt.
Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter
www.baindt.de/buergerinfo/bplanmehlis.htm
sind die Planunterlagen abgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Planunterlagen (§ 4a Abs. 3 BauGB) bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Bauamt, Herr Elbs, Zimmer 4.2 schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt. Ein bei Aufstellung eines Bebauungsplans gestellter Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Baindt, 30.10.2009
Elmar Buemann
Bürgermeister



