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Amtsblatt vom 25.09.2009

W a h l a u f r u f
zur Bundestagswahl

am Sonntag, den 27. September 2009 sind wir aufgerufen, den 17. Deutschen Bundestag zu wählen. Ich bitte Sie recht herzlich, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und mit Ihrer Stimme am Entscheidungsprozess für die Besetzung unserer Bundestags mitzuwirken.
Die Wahl zum Bundestag nimmt auch unmittelbar Einfluss auf die Politik in unserer Gemeinde. Mit Ihrer Entscheidung tragen Sie dazu bei, ob sich die Lebensverhältnisse
– auch in unserer Gemeinde – verbessern oder verschlechtern.
Bedenken Sie, diejenigen, die nicht zum Wählen gehen, müssen die Politik der gewählten Regierung zukünftig mittragen. Wir sollten die bürgerliche Mitwirkungspflicht schätzen und das Wahlrecht als Wahlpflicht ansehen.

Bitte gehen Sie deshalb zur Wahl !

Ich würde mich freuen, wenn wir am kommenden Sonntag wieder eine hohe Wahlbeteiligung in unserer Gemeinde hätten.

Ihr

Elmar Buemann, Bürgermeister

Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Der Hundehalter muss freilaufende,
anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502-9406-23).