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Amtsblatt vom 18.09.2009

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 15.09.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:

V. Abwassergebühren

1. § 41 Absetzungen
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt.
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.
(3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird.
(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch
Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1:
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr,
2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr.
Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen.
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet.
(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.

Die Satzungsänderung tritt zum 18.09.2009 in Kraft.

Baindt, den 15.09.2009

Buemann, Bürgermeister

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung vom 13.12.2005, zuletzt geändert am 09.01.2007),

Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 15.09.2009 folgende Satzungsänderung beschlossen:

1. § 2 wird wie folgt gefasst
(1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten

1. für Anbaustraßen bis zu einer Breite von
in
1.1 Kleingartengebieten und Wochenendhausgebieten 6 m;

1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferienhausgebieten 10 m,
bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m;

1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen
Wohngebieten und Mischgebieten 14 m,
bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m;

1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als
den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m,
bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m;

1.5 Industriegebieten 20 m,
bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m;

2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m.

(2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in
Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m.

(3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der
Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen.
Erschließt eine Anbaustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren
Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung.

(4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig
nicht gedeckten Kosten für

1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen,
2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze durch Einmündungen oder Kreuzungen,
3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,
4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten,
5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen verursacht werden,
6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten
Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung;
7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werk- und Dienstleistungen.

Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen.

2. § 5 wird wie folgt gefasst:

Die Gemeinde trägt 5 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten.

3. Inkrafttreten:

Die Änderung tritt am 18.09.2009 in Kraft.

Baindt, den 15.09.2009

Buemann, Bürgermeister

Nikolausmarkt

Der diesjährige Nikolausmarkt findet am

Samstag, den 28. November 2009 von 11:00 bis 18:00 Uhr

statt.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 14. Oktober 2009 auf dem Rathaus bei Frau Weidisch (Zimmer 2.1) bzw. unter der Tel.Nr. 07502/9406-0 anzumelden.

Fundamt

Es wurden folgende Fundsachen abgegeben:

1 silberner Ohrring
diverse einzelne Schlüssel und Schlüsselbund
MP3 Player
1 Cityroller
Sonnenbrille

Volkshochschule Baindt

Im September beginnen folgende Kurse:

Wirbelsäulengymnastik Kurs 1
Christa Laufer
Verbesserung der körperlichen Fitness, Entwicklung von Körperbewusstsein, Hinführung zu rückengerechtem Verhalten im Alltag, Anwendung wirkungsvoller Alltagsstrategien.
Methoden: funktionelle Gymnastik, Körperwahrnehmungsübungen, Entspannungstechniken.
Bei akuten Beschwerden bitte vorher den Arzt fragen. Bitte mitbringen: Decke, kleines Kissen, bequeme Kleidung.
10x dienstags, 18.00 – 19.00 Uhr
ab 22.09.09
Rote Halle
Gebühr 34,00 €
-es gibt noch freie Plätze-

Wirbelsäulengymnastik Kurs 2
Carola Brammertz
10x dienstags, 19.00 – 20.00 Uhr
ab 22.09.09
Rote Halle
Gebühr 34,00 €
-belegt-

Wirbelsäulengymnastik Kurs 3
Carola Brammertz
10x dienstags, 20.00 – 21.00 Uhr
ab 22.09.09
Rote Halle
Gebühr 34,00 €
-belegt-

Französisch – Auffrischungskurs GER B2
Angelika Segelbacher
manuel: Voyages 2, Klett-Verlag, ab L 3
en outre: lire un livre, des textes divers, des contes, des chansons,
révision de la grammaire, des jeux et bien plus pour améliorer et approfondir nos
connaissances, et tout cela avec de bonne humeur !
Passez donc chez nous !
10x mittwochs, 19.00 – 20.30 Uhr
ab 23.09.09
Schule Baindt, Handarbeitsraum
Gebühr 45,00 € zzgl. 3,00 € Kopierkosten
-es gibt noch freie Plätze-

Fitnessgymnastik für Frauen Kurs 1
Karin Halder
Schonende Übungen für die Wirbelsäule, Stabilisierung, Muskelkräftigung, Entspannung und Haltungskorrektur. Ein ganzheitliches Körpertraining, um Wohlbefinden und Fitness zu steigern.
Bei akuten Beschwerden bitte vorher den Arzt fragen.
Bitte ein Handtuch mitbringen.
16x mittwochs, 8.30 – 9.30 Uhr
ab 23.09.09
Rote Halle
Gebühr 55,00 €
-es gibt noch freie Plätze-

Fitnessgymnastik für Frauen Kurs 2
Karin Halder
16x mittwochs, 9.45 – 10.45 Uhr
ab 23.09.09
Rote Halle
Gebühr 55,00 €
-es gibt noch freie Plätze-

Mode-Nährkurs
Annemarie Gärtner
Schneidern Sie individuelle Mode für sich und Ihre Familie.
Mitzubringen sind: Stoffschere, Nähgarn, Heftfaden, Nadeln, Maßband, Schneiderkreide, Stoff- und Modellschnitt, evtl.Nähmaschine - Standardmaschinen sind vorhanden.
8x mittwochs, 19.00 – 21-30 Uhr
ab 23.09.09
Schule Baindt, Handarbeitsraum
Gebühr 80,00 €
-es gibt noch freie Plätze

Gymnastik fürs Wohlbefinden (für Frauen ab 30)
Karin Halder
Fühlen Sie sich bewegungsgehemmt, schwerfällig oder übergewichtig? Dann sind Sie in diesem Kurs richtig!
Bewegung stärkt Körper und Seele. Bewegung ist ein wahres Wundermittel, wenn es um gesunheitliche Prävention geht.
Bitte ein Handtuch mitbringen.
12x donnerstags, 16.45 – 17.45 Uhr
ab 24.09.09
Rote Halle
Gebühr 41,00 €
-es gibt noch freie Plätze-

Fitnessgymnastik für Frauen
Karin Halder
Ein ganzheitliches Körpertraining, um Wohlbefinden und Fitness zu steigern.
Bitte ein Handtuch mitbringen.
12x donnerstags, 18.00 – 19.00 Uhr
ab 24.09.09
Rote halle
Gebühr 41,00 €
-es gibt noch freie Plätze-

Gitarre-Liedbegleitung für Neueisteiger
Thomas Kalkreuth
Fortsetzung des bisherigen Kurses
Mitzubringen: Gitarre, Fußhocker, evt. Notenständer, Schnellhefter
15x donnerstags, 20.30. – 21.30 Uhr
ab 24.09.09
Schule Baindt, Streitschlichterraum/Besprechungszimmer
Gebühr 63,00 € zzgl. 3,00 € Materialkosten
-es gibt noch freie Plätze-

Informationsbroschüren, Magazine usw.

Nachfolgend eine Übersicht über neu bei der Gemeindeverwaltung ausliegende Informationsbroschüren usw.
Bitte bedienen Sie sich kostenlos, so lange der Vorrat reicht.

- „Ravensburg, unsere Heimat“, 26. Wochen der Internationalen Nachbarschaft
- Tage der offenen Tür, 26. und 27. Sep.2009, Tierheim Berg
- Frauen – Wirtschafts – Tage, Einladung, Aktionsprogramm
- „ Freiwillig aktiv“, Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche der Volkshochschulen im Landkreis Ravensburg, Herbst/Winter 2009/10
- aha - Tipps & Infos für junge Leute, Infomappe