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Amtsblatt vom 16.01.2009

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009
hier: Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 27. September 2009 Auskunft aus dem Melderegister über Familiennahmen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (sogenannte Gruppenauskünfte).

Wahlberechtigte, die einer Weitergabe ihrer vorgenannten Daten an Parteien oder Wählergruppen nicht zustimmen, können dies mit einem Widerspruch bei der für sie zuständigen Meldebehörde verhindern. Dieser Widerspruch muss bezüglich der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag spätestens am 10. September 2009 schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch- bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Frau Ehrle, Zimmer 0,1 eingelegt werden.

Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Gemeindeverwaltung können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen Wahlberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften und zur Adressmittlung verwendet werden.

Baindt, den 16. Januar 2009

Elmar Buemann, Bürgermeister

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Ab sofort steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Ehrle als Ansprechpartnerin in Rentenangelegenheiten zur Verfügung.

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