Gutscheinkarten 2009 für den Landesfamilienpass
Die Gutscheinkarten 2009 für den Landesfamilienpass sind ab sofort an der Bürgertheke erhältlich.
* Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
* Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
* Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Wer bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses ist, bekommt unter Vorlage des Passes das neue Gutscheinheft 2009 sowie die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg – Öffnungszeiten/Preise“.
Festsetzung der Grundsteuer 2009
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2009 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2008 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt.
Die Grundsteuer 2009 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2009 fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2009 in einem Betrag am 1. Juli 2009 fällig.
Bei Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt.
Die Hebesätze für die Grundsteuer 2009 betragen wie im Vorjahr
- 320 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer
A)
- 300 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer First von einem Monat , die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2009
gez. Buemann
Bürgermeister
Ausgabe neuer Hundesteuermarken
Mit den Hundesteuerbescheiden werden neue Hundesteuermarken ausgegeben. Diese sind für die Jahre 2009 und 2010 gültig.
Der Hundehalter muss freilaufende, anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen.
Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugegeben, da ansonsten Kosten in Höhe von 5 € berechnet werden.
Baindt, den 9. Januar 2009
Bürgermeisteramt



