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Amtsblatt vom 06.03.2009

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
EINLADUNG

Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am
Mittwoch, den 11. März 2009 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt seine nächste Verbandsversammlung ab.
Die öffentliche Sitzung beginnt um 19:00 Uhr

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Jahresabschluss 2007
2. Wirtschaftsplan 2009
3. Baubeschluss zu den Maßnahmen am Quellsammelschacht
4. Bericht des Technischen Verwalters
5. Anfragen und Bekanntgaben

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Robert Wiedemann, Verbandsvorsitzender

Stellenanzeige

Die Gemeindeverwaltung Baindt sucht für ihren Baubetriebshof zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen Bauhofmitarbeiter
zum Einsatz vorwiegend im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus.

Die Tätigkeiten umfassen im wesentlichen:

- Pflege der Grün- und Parkanlagen
- Mitarbeiter im Baubetriebshof
- Winterdienst

Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD und den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt ?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 20. März 2009 mit den üblichen Unterlagen beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Plangg (Tel. 07502/940611) gerne zur Verfügung.

Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2009

14.03.2009 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren
15.03.2009 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

09.04.2009 Gebühr Amtsblatt

15.05.2009 2. Rate der Grundsteuer
15.05.2009 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.05.2009 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

01.07.2009 Jahreszahler Grundsteuer

15.08.2009 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2009 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2009 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

15.11.2009 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2009 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2009 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.

Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebuch
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Gemeinde Baindt

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt

Die öffentliche Wasserversorgung wird entsprechend der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 untersucht.


Auszug der Ergebnisse der Wasseranalyse vom 04.02.2009

Wasseranalyse

Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Der Hundehalter muss freilaufende,
anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden bei uns streng vertraulich behandelt.
(Steueramt, 07502-9406-23).

Baindt, den 6. März 2009
Bürgermeisteramt

Fundamt

Es wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:

1 Autoschlüssel
1 Schlüsselband
1 Schlüsselbund

Grundsteuer ist fällig

Die 1. Rate der Grundsteuer ist am 15.02.2009 fällig.

Wir verweisen auf die öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2009 in unserem Amtsblatt vom 9. Januar 2009.

Es erhalten nur diejenigen einen Grundsteuerbescheid, bei denen letztes Jahr eine Änderung entweder beim Messbetrag, beim Eigentümer oder der Fälligkeit eingetreten ist.

Bei allen anderen Eigentümern gilt der zuletzt zugestellte Bescheid. Hier sind unter der Zeile „Zahlungstermine“ die Höhe der Grundsteuer zu den jeweiligen Zahlungsterminen und zwar der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. 01.07. bei Jahreszahlung zu entnehmen.

Bitte überweisen Sie Ihre Grundsteuer fristgerecht, da bei Zahlungsverzug mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu rechnen ist oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, dann werden die fälligen Beträge von uns fristgerecht von Ihrem Konto eingezogen.

Gemeindeverwaltung Baindt
Steueramt

Informationsbroschüren, Magazine usw.

Nachfolgend eine Übersicht über neu bei der Gemeindeverwaltung ausliegende Informationsbroschüren usw.
Bitte bedienen Sie sich kostenlos, so lange der Vorrat reicht.

- Kreisjugendring Ravensburg 1/09
- Informationsbroschüren vom Landratsamt Ravensburg „Eltern bleiben Eltern trotz Trennung oder Scheidung“, Veranstaltungen
- Musikschule Ravensburg, Konzerte
- Stadt, Land, Fluss März 2009
- Akzent März 2009
- Blix März 2009