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Amtsblatt vom 05.06.2009

Wahlaufruf

Am Sonntag, den 07. Juni 2009, finden neben den Wahlen zum Gemeinderat bzw. Kreistag auch die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.
Nutzen Sie mit Ihrer Stimmenabgabe die Chance, auf die Politik in unserer Gemeinde, im Landkreis aber auch in Europa, Einfluss zu nehmen.
Über eine hohe Wahlbeteiligung würde ich mich sehr freuen.

Die Ergebnisse der Europawahl sind spätestens am Montag, den 08. Juni 2009 auf der Homepage der Gemeinde Baindt (www.baindt.de) abzulesen.
Die Kreistagswahl wird erst am Montag, den 08. Juni 2009 ausgezählt. Auch diese Ergebnisse werden baldmöglichst auf die Homepage der Gemeinde gestellt.
Die Gemeinderatswahl wird über ein EDV-gestützes Wahlprogramm ausgezählt. Ab 21:00 Uhr können die interessierten Bürgerinnen und Bürger im Sitzungssaal des Rathauses die Zwischenergebnisse auf der Leinwand mitverfolgen. Die Zwischenergebnisse werden laufend aktualisiert, das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl wird gegen 22:00 Uhr vorliegen.
Im Sitzungssaal erfolgt keine Bewirtung.

Elmar Buemann
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Sitzungsbericht aus der Kindergartenausschusssitzung vom 20. Mai 2009

1. Antrag der Kath. Kirchenpflege auf Einrichtung einer Kleinkindgruppe

Die Kath. Kirchengemeinde Baindt stellt den Antrag, im Kindergarten „St. Martin“ zusätzliche Betreuungsplätze für Kleinkinder in einer Kleinkindgruppe zu schaffen. Dieser Antrag war bereits Gegenstand der Beratungen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.05.2009 und wurde vom Gremium zur Vorberatung an den Kindergartenausschuss verwiesen. Die Kindergartenbeauftragte des Kindergartens „St. Martin“ teilte mit, dass zwischenzeitlich eine Warteliste von 9 Kindern im Alter zwischen 2 – 3 Jahren existiert. In der Kleinkindgruppe im Kindergarten "Sonne Mond und Sterne" könnten an den meisten Tagen noch 4-5 Kinder aufgenommen werden. Bürgermeister Buemann verwies in diesem Zusammenhang auf ein Angebot des Gemeindetags Baden-Württemberg für unterstützende Beratungsleistungen zur Erarbeitung einer Bildungs- und Betreuungskonzeption. Es werden darin die relevanten bundes- und landesrechtlichen Grundlagen und der aktuellen politischen Entwicklung im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern im Alter von Geburt bis zum Schuleintritt dargestellt –ebenso die Bedarfserhebungen bis zum Jahr 2015.

Beschluss:
Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gemeinderat ab:
1. Es werden zunächst die freien Plätze in der Kleinkindgruppe im Kindergarten "Sonne Mond und Sterne" belegt.
2. Mit Unterstützung des Gemeindetags Baden-Württemberg (GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH) soll eine Bildungs- und Betreuungskonzeption im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in der Gemeinde Baindt ausgearbeitet werden.
3. Aufgrund des Ergebnisses dieser Konzeption wird über eine neue Kleinkindgruppe im Kindergarten "St. Martin“ beraten.

2. Antrag der Gemeinde Baienfurt auf Kostenbeteiligung an einer Kinderkrippe

Die Gemeinde Baienfurt bietet der Gemeinde Baindt an, sich jeweils auf ein Kindergartenjahr befristet sich für eine gewisse Anzahl von 3-4 Plätzen in einer Kinderkrippe das Belegungsrecht zu erwerben. Pro Platz und Jahr ist mit einem Abmangel von ca. 8.000 Euro zu rechnen. Dieser Anteil müsste auch dann bezahlt werden, wenn die „eingekauften Plätze“ nicht belegt werden. Nach den Empfehlungen des Gemeindetags ist ein Pauschalbetrag i.H. von 5.600 Euro jährlich pro Platz in einer Halbtageskinderkrippe zu entrichten.

Beschluss:
Der Kindergartenausschuss gibt folgende Empfehlung an den Gemeinderat ab:
Die Gemeinde Baindt wird in der neuen Kinderkrippengruppe der Gemeinde Baienfurt kein Belegungsrecht erwerben. Sollte dieses Angebot von einer Baindter Familie genutzt werden, wird ein Abmangel entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags an die Standortgemeinde übernommen.

An der Sitzung waren bis zu 12 Zuhörer anwesend.

Vielen Dank für Ihr Kommen.

Walter Plangg, Hauptamtsleiter

Ferienbetreuung für Grundschüler

Die Gemeinde Baindt bietet in den Sommerferien 2009 wieder eine Betreuung für die Grundschüler an.

In der Zeit vom 03. bis 14.08.2009 sowie vom 31.08. bis 11.09.2009 findet die Betreuung in den Räumen der Kernzeitbetreuung der Klosterwiesenschule statt.

Die tägliche Betreuung dauert von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Kosten hierfür betragen 6 €/Tag und sind im voraus bei der Anmeldung zu entrichten.

Eine Betreuung an einzelnen Tagen ist möglich. Sollten Sie eine weitergehende Betreuung für die Zeit vom 17. bis 28.08.2009 wünschen, dürfen Sie sich gerne an die Stadt Weingarten, Frau Konja, Tel.: 0751/405-177 bzw. an Herrn Liebmann bei der Gemeinde Baienfurt, Tel.: 0751/4000-20 wenden.

Ihre Anmeldungen für die Ferienbetreuung bei der Gemeinde Baindt werden telefonisch unter Tel.: 07502/9406-0 oder persönlich von Frau Weidisch im Rathaus entgegengenommen.

Falls Sie weitere Fragen zur Ferienbetreuung haben, können Sie sich gerne telefonisch an Hauptamtsleiter Herr Plangg unter Tel.: 07502/9406-11 wenden.

Redaktionsschluss

Wegen des Feiertags (Fronleichnam) ist der Redaktionsschluss für die nächste Woche bereits am Montag, 8:00 Uhr beim Rathaus. Wir bitten um Beachtung.

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ mit
den örtlichen Bauvorschriften, die schalltechnische Untersuchung und den naturschutzfachlichen Beitrag zum Bebauungsplan Mehlisstraße in Baindt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 31.03.2009 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die städtebauliche Gesamtentwicklung des nördlichen Teilbereichs des Ortsteils Schachen in einem entscheidenden Teilbereich fortgeführt, weiterentwickelt und abgeschlossen. Mit der Neubebauung des bisher unbebauten Bereiches wird im Sinne der vorrangig zu betreibenden Innenentwicklung wertvolles Bauland für die Gemeinde eröffnet unter weitgehender Ausnutzung bereits vorhandener Erschließungsvorleistungen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird keine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Da der Planungsbereich als Innenentwicklung zu bewer-ten ist, kommt § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Anwendung, demzufolge gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auf einen umfassenden Umweltbericht und Eingriff Ausgleichs-abarbeitung wird deshalb verzichtet.

Der Planbereich wird begrenzt
im Norden durch die Mehlisstraße Flst. Nr. 557,
im Osten durch die Baienfurter Straße, Flst. Nr. 602/1,
im Süden durch die Schachener Straße, Flst. Nr. 575,
im Westen durch die Mehlisstraße, Flst. Nr. 605/2.

Im einzelnen gilt der Lageplan vom 27.05.2009.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

- Kartenausschnitt –

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ in Baindt, mit den örtlichen Bau-vorschriften, die Schalltechnische Untersuchung und den Naturschutzfachlichen Bei-trag zum Bebauungsplan Mehlisstraße werden vom

15.06.2009 bis einschließlich 14.07.2009 (Auslegungsfrist)

im Eingangsbereich bei der Bürgertheke im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr, Mittwoch Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Bauamt, Herr Elbs, Zimmer 4.2 schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt (materielle Präklusion).

Baindt, 05.06.2009

Elmar Buemann
Bürgermeister

Wichtige Hinweise für Hundehalter

Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Der Hundehalter muss freilaufende,
anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden bei uns streng vertraulich behandelt.
(Steueramt, Tel.: 07502-9406-23).

Umfrage Breitbandförderung - Erhebung des Bestands und des Interesses

Die Versorgung von Haushalten und Gewerbebetrieben mit einer schnellen Internetver-bindung spielt eine immer wichtigere Rolle. Teile der Gemeinde Baindt sind nur mangelhaft oder überhaupt nicht mit Breitband versorgt. Mit dieser Umfrage soll ermittelt werden, wo Breitbandanschlüsse für schnellen Internetzugang fehlen. Dadurch kann die Nachfrage vor Ort abgeschätzt werden, was ein wichtiges Kriterium für den eventuellen Ausbau von Breitbandanschlüssen ist. Ziel ist die flächendeckende Basisversorgung mit Internetzugängen mit einer Bandbreite von 1 bis 3 Mbit/s.

Zudem werden Ihre Angaben ggf. für die Beantragung von staatlicher Förderung der Breitbanderschließung verwendet:

Für Sie ist diese Umfrage unverbindlich.

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