Spielplatzeröffnung Eschenstraße (mittlere Breite)
Am Dienstag, den 15.07.08 fand im Beisein von Herrn Bürgermeister Buemann, Vertretern des Gemeinderates und Mitarbeitern der Gemeinde Baindt, sowie zahlreichen interessierten Eltern mit ihren Kindern die feierliche Eröffnung des neu geschaffenen Spielplatzes Eschenstraße statt. Der neue Spielplatz Eschenstraße, welcher in Zusammenarbeit von der Gemeinde Baindt mit der Elterninitiative nach mehreren Monaten Bauzeit erstellt wurde, konnte am letzten Dienstag endlich eröffnet und frei gegeben werden.
Herr Buemann sprach in der Eröffnungsrede die gute Zusammenarbeit der Kommune mit der privaten Elterninitiative an und bedankte sich bei allen Helfern und Organisatoren. Des Weiteren wies er noch auf einen respektvollen Umgang mit den angrenzenden Bewohnern hin und bat deshalb die vorgegebenen Spielzeiten wirklich einzuhalten.
Der Spielplatz Eschenstraße verfügt auf einem Areal von ca. 900 m² über eine interessante Spiellandschaft mit diversen Spielgeräten. Vom Wipptier über mehrere Schaukeln bis zu einem Großgerät mit unterschiedlichen Spielmöglichkeiten.
Die Elterninitiative bedankt sich recht herzlich bei der Gemeinde und allen Spendern, welche das Projekt mit Sach- und Geldspenden großzügig unterstützt haben.

Zahlung der Grundsteuer nach Veräußerung des Grundstücks
Wird ein Grundstück verkauft, so ist der Verkäufer oft der Meinung, dass die Umschreibung der Grundsteuer auf den Käufer zum Übergabetermin bzw. zum Stichtag des Kaufvertrages zu erfolgen hat.
Dies ist leider nicht so. Die Gemeinde kann erst dann Änderungen vornehmen, sobald ihr ein Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes zugeht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 9 Grundsteuergesetz) wirken sich diese Änderungen erst im Folgejahr aus. Für die Festsetzung der Grundsteuer gilt das Stichtagsprinzip, d. h. die Grundsteuer richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres. Die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer auf den 1. Januar des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres.
Die Gemeinde ist also gehalten, privatrechtliche Vereinbarungen im Kaufvertrag
(z. B. Datum der Grundstücksübergabe) bei der Veranlagung nicht
zu berücksichtigen. Diese Vereinbarungen gelten lediglich im Innenverhältnis
zwischen Verkäufer und Käufer.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt, Frau Heine, Tel.: 07502/9406-23 oder Herr Abele, Tel.: 07502/9406-20 gerne zur Verfügung.
Starkregenereignis am Donnerstag den 3. Juli 2008
Am Donnerstag, 03.07.2008 fand im Schussental ein
Starkregenereignis statt, das örtlich Niederschläge von bis
zu 400 l/s brachte und teilweise große Schäden verursachte.
Hierbei handelte es sich laut Auskunft des städtischen Tiefbauamtes
Ravensburg angesichts der angefallenen Regenmengen um ein Regenereignis
mit einer Jährigkeit von mindestens 50 Jahren. Das bedeutet, dass
dieses Regenereignis rechnerisch alle 50 Jahre einmal auftritt.
Laut Auskunft unseres Ingenieurbüros Marschall & Klingenstein
wurde im Herstellungszeitraum der Flächenkanalisation in Baindt
für die
Bemessung der Kanalnetze der einjährige Regen herangezogen. Das
entspricht etwa einer Regenmenge von 130 l/s und ha im Bereich Oberschwaben.
Neue Kanalnetze sind schon mindestens mit dem zweijährigen (ca.
170 l/s und ha) zu bemessen. Die Regenmenge lag bei 400 l/s und ha
und somit etwa 3 mal höher als der Bemessungsregen der meisten
Kanalnetze.
Da Kanäle nicht auf solche Regenmengen ausgelegt werden können, muss auch in Zukunft bei solchen Ereignissen mit Schäden gerechnet werden. Deshalb muss nun versucht werden, durch eine Schwachstellenanalyse geeignete Maßnahmen zu treffen, die helfen sollen, Schäden zu minimieren. Die bei der Gemeindeverwaltung gemeldeten Schäden und die Einsatzmeldungen der Feuerwehr werden derzeit alle erfasst und ausgewertet. Es ist nun wichtig, die Ursachen für die einzelnen Schadensfälle zu ermitteln.
Wir möchten die Bürger bitten, die Erfahrungen aus diesem Unwetterereignis zum Anlass zu nehmen, etwaige Schwachstellen an der Haus- und Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob Rückstauklappen eingebaut worden sind. Nach der Abwassersatzung der Gemeinde müssen Aborte mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, gegen Rückstau gesichert werden.
Zudem bitten wir Sie Ihre Gebäudeversicherung zu überprüfen.
Sie sollte
eine Elementarschadenversicherung einschließen. Aber auch die
Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen
bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau
in der Kanalisation außen vor. In einigen neueren Versicherungsangeboten
sind auch Rückstauschäden eingeschlossen - allerdings nur,
wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wir
bitten Sie daher, dass Sie sich gegen zukünftige Ereignisse entsprechend
abzusichern.
Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei den zahlreichen ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr Baindt. Sie haben der Gemeinde und den Bürgern mit ihrem Einsatz eine großartige Hilfe geleistet.
Bilder vom Unwetter in Ravensburg sind unter der Homepage von Roland
Roth (www.wetterwarte-sued.de) zu sehen.
Bürgermeisteramt Baindt



