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Amtsblatt vom 22.08.2008

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu findet am

Mittwoch den 27. August 2008 um 17.30 Uhr
Im Sitzungssaal des Rathauses Baindt

ein Unterrichtungs- und Erörterungstermin gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Hierbei wird die Öffentlichkeit (Bürger) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Lageplan vom 24.07.2008 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Plan

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Baindt, den 30.07.2008
Elmar Buemann, Bürgermeister

Benutzung der Wertstoffcontainer

Wir bitten unsere Bürger folgende Hinweise zu beachten:
Bitte liefern Sie Ihre Wertstoffe nur in der Zeit von Montag bis Samstag von 7.00 – 20.00 Uhr an. Wenn möglich vermeiden Sie mit Rücksicht auf die Anwohner ein Anliefern der Wertstoffe in den Mittags- und Abendstunden.
Helfen Sie mit, das Umfeld der Container sauber zu halten. Sollten die Container einmal voll sein, nehmen Sie die Wertstoffe wieder mit und warten Sie die Leerung ab. Sie können aber auch auf eine andere Station ausweichen.
Stellen Sie die Wertstoffe nicht einfach hinter, vor oder neben den Containern ab. Hier handelt es sich um unerlaubte Abfallentsorgung, die als Ordnungswidrigkeit bestraft wird.
Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit die Containerstandorte nicht zum Ärgernis für die Anwohner und zum Schandfleck der Gemeinde werden.

Fundamt

Es wurde eine selbstaufblasende, dünne Luftmatratze/Isomatte abgegeben.