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Amtsblatt vom 14.11.2008

Herbstübung der FFW Baindt am 08. November 2008

Wappen Feuerwehr

Unklare Brandentwicklung im Kindergarten St. Martin mit einigen vermissten Kindern.
Dies war die Ausgangslage für die diesjährige Herbstübung. Die vielen Zuschauer sahen als erstes das geordnete Verlassen der Räume von den meisten Kindergartenkinder mit ihren Erzieherinnen zu den vorgesehenen Plätzen.
Als Einsatzleiter Vizekommandant Anton Wucherer mit dem Löschgruppenfahrzeug LF 16 und dem Mannschaftstransportwagen MTW am Übungsobjekt eintrafen, wurde er von der Kindergartenleiterin bereits erwartet, die ihm schilderte, wo die vermissten Kinder und Erzieherinnen im Gebäude vermutet wurden. Aufgrund der schwierigen Lage wurde sofort der Gerätewagen Atemschutz GWA der Feuerwehr Weingarten angefordert, um eine ausreichende Zahl von Pressluftatmern zur Verfügung zu haben. Ein Trupp ging unter schwerem Atemschutz unverzüglich an das Absuchen der Räume nach den Kindern. Auf eine komplette Verrauchung des Gebäudes wurde bewusst verzichtet, um bei den Kindern keine Angstgefühle zu erzeugen. Für die Zuschauer hatte dies den Vorteil, dass sie das Absuchen des ersten grossen Raumes mitverfolgen konnten. In der Zwischenzeit wurde im Obergeschoss der Brandherd vermutet und ein zweiter Trupp machte sich unter schwerem Atemschutz auf zum Innenangriff. Es gelang ihm den Brand einzudämmen, ein Dachfenster zu öffnen damit der Rauch abziehen konnte. Der nun eingetroffene GWA aus Weingarten versorgte die Baindter Wehr mit weiteren Pressluftatmern, so dass weitere Trupps zur Menschenrettung vorgehen konnten. Für die Zuschauer wurde demonstriert, mit welchen Möglichkeiten die Personen gerettet werden können. Nachdem alle vermissten Personen gerettet und erstversorgt waren, erfolgte im letzten Schritt die Brandbekämpfung von aussen. Dies übernahm die Mannschaft vom Löschgruppenfahrzeug LF 10. Da auch dieses Fahrzeug über einen Wassertank verfügt, konnte bereits nach kurzer Zeit „Wasser marsch“ gegeben und das „Feuer“ gelöscht werden. Ein Sprecher der Feuerwehr erklärte die einzelnen Übungsabschnitte.
Bei der anschliessenden Mannöverkritik ging Kommandant Erich Brei vor allem darauf ein, wie sich die Erzieherinnen mit ihren Kindergartenkindern auf diese Übung vorbereitet hatten.
„ Feuerwehr“ war eines der Hauptthemen in letzter Zeit, so dass die Kinder mit viel Wissen und Freude bei ihrer Aufgabe waren. Insgesamt sah er einen guten Übungsverlauf. Sein Dank galt Herrn Bürgermeister Buemann und den Damen und Herren vom Gemeinderat für die Beschaffung von notwendigen Gerätschaften, um für den Einsatzfall gerüstet zu sein. Bürgermeister Buemann bedankte sich bei den Kameraden von Weingarten für ihr Kommen, bei den Erzieherinnen für ihren Wochenendeinsatz und bei den teilnehmenden Kindern. Er lobte die Kameradschaft und den Zusammenhalt innerhalb der Mannschaft, so dass sich jeder auf den anderen verlassen könne.

Die Freiwillige Feuerwehr Baindt bedankt sich beim Hausherr Herrn Dekan Leuze für das zur Verfügung stellen des Übungsobjektes und bei den Erzieherinnen für ihren Einsatz während der ganzen Übung. Ebenso danken wir den vielen Zuschauern für ihr Interesse an unserer Arbeit.

Elmar Buemann Bürgermeister
  Albin Assfalg Schriftführer

Fundamt

Es wurde Käthe Kruse Schmusetuch abgegeben.

Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2008

15.11.2008 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2008 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2008 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.

Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend

Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Gemeinde Baindt

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 04.11.2008 folgende Änderungssatzung beschlossen:

V. Abwassergebühren
1. § 45 Fälligkeit

(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine
solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.

Die Satzungsänderung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Baindt, den 04.11.2008
Buemann, Bürgermeister

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007.

Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 04.11.2008 folgende Änderungssatzung beschlossen:

1. § 42
Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Maximaldurch-
fluß (Qmax)
3 und 5 7 und 10 20 30 m³/h
Nenndurch-
fluß (Qn)
1,5 und 2,5 3,5 und 5 (6) 10 15 m³/h
------------- ----------- ---------- --------- ---------
€ /Monat 1,80 3,00 7,50 10,00


2. § 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,50 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,50 €.


3. § 49
Fälligkeit
(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine
solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauch fest.

Die Satzungsänderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Baindt, den 04. November 2008
Buemann, Bürgermeister