Herbstübung der FFW Baindt am 08. November 2008
Unklare Brandentwicklung im Kindergarten St. Martin mit einigen vermissten
Kindern.
Dies war die Ausgangslage für die diesjährige Herbstübung.
Die vielen Zuschauer sahen als erstes das geordnete Verlassen der Räume
von den meisten Kindergartenkinder mit ihren Erzieherinnen zu den vorgesehenen
Plätzen.
Als Einsatzleiter Vizekommandant Anton Wucherer mit dem Löschgruppenfahrzeug
LF 16 und dem Mannschaftstransportwagen MTW am Übungsobjekt eintrafen,
wurde er von der Kindergartenleiterin bereits erwartet, die ihm schilderte,
wo die vermissten Kinder und Erzieherinnen im Gebäude vermutet wurden.
Aufgrund der schwierigen Lage wurde sofort der Gerätewagen Atemschutz
GWA der Feuerwehr Weingarten angefordert, um eine ausreichende Zahl von
Pressluftatmern zur Verfügung zu haben. Ein Trupp ging unter schwerem
Atemschutz unverzüglich an das Absuchen der Räume nach den Kindern.
Auf eine komplette Verrauchung des Gebäudes wurde bewusst verzichtet,
um bei den Kindern keine Angstgefühle zu erzeugen. Für die Zuschauer
hatte dies den Vorteil, dass sie das Absuchen des ersten grossen Raumes
mitverfolgen konnten. In der Zwischenzeit wurde im Obergeschoss der Brandherd
vermutet und ein zweiter Trupp machte sich unter schwerem Atemschutz auf
zum Innenangriff. Es gelang ihm den Brand einzudämmen, ein Dachfenster
zu öffnen damit der Rauch abziehen konnte. Der nun eingetroffene GWA
aus Weingarten versorgte die Baindter Wehr mit weiteren Pressluftatmern,
so dass weitere Trupps zur Menschenrettung vorgehen konnten. Für die
Zuschauer wurde demonstriert, mit welchen Möglichkeiten die Personen
gerettet werden können. Nachdem alle vermissten Personen gerettet
und erstversorgt waren, erfolgte im letzten Schritt die Brandbekämpfung
von aussen. Dies übernahm die Mannschaft vom Löschgruppenfahrzeug
LF 10. Da auch dieses Fahrzeug über einen Wassertank verfügt,
konnte bereits nach kurzer Zeit „Wasser marsch“ gegeben und
das „Feuer“ gelöscht werden. Ein Sprecher der Feuerwehr
erklärte die einzelnen Übungsabschnitte.
Bei der anschliessenden Mannöverkritik ging Kommandant Erich Brei
vor allem darauf ein, wie sich die Erzieherinnen mit ihren Kindergartenkindern
auf diese Übung vorbereitet hatten.
„
Feuerwehr“ war eines der Hauptthemen in letzter Zeit, so dass die
Kinder mit viel Wissen und Freude bei ihrer Aufgabe waren. Insgesamt sah
er einen guten Übungsverlauf. Sein Dank galt Herrn Bürgermeister
Buemann und den Damen und Herren vom Gemeinderat für die Beschaffung
von notwendigen Gerätschaften, um für den Einsatzfall gerüstet
zu sein. Bürgermeister Buemann bedankte sich bei den Kameraden von
Weingarten für ihr Kommen, bei den Erzieherinnen für ihren Wochenendeinsatz
und bei den teilnehmenden Kindern. Er lobte die Kameradschaft und den Zusammenhalt
innerhalb der Mannschaft, so dass sich jeder auf den anderen verlassen
könne.
Die Freiwillige Feuerwehr Baindt bedankt sich beim Hausherr Herrn Dekan Leuze für das zur Verfügung stellen des Übungsobjektes und bei den Erzieherinnen für ihren Einsatz während der ganzen Übung. Ebenso danken wir den vielen Zuschauern für ihr Interesse an unserer Arbeit.
| Elmar Buemann Bürgermeister |
Albin Assfalg Schriftführer |
Fundamt
Es wurde Käthe Kruse Schmusetuch abgegeben.
Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2008
15.11.2008 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2008 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2008 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die
Einzugsermächtigung kann
jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 04.11.2008 folgende Änderungssatzung beschlossen:
V. Abwassergebühren
1. § 45 Fälligkeit
(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum
15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung
des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine
solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung
fest.
Die Satzungsänderung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Baindt, den 04.11.2008
Buemann, Bürgermeister
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007.
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 04.11.2008 folgende Änderungssatzung beschlossen:
1. § 42
Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen
erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern
mit einer Nenngröße von:
| Maximaldurch- fluß (Qmax) |
3 und 5 | 7 und 10 | 20 | 30 m³/h |
| Nenndurch- fluß (Qn) |
1,5 und 2,5 | 3,5 und 5 (6) | 10 | 15 m³/h |
| ------------- | ----------- | ---------- | --------- | --------- |
| € /Monat | 1,80 | 3,00 | 7,50 | 10,00 |
2. § 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44)
berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,50 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,50 €.
3. § 49
Fälligkeit
(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03.,
15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung
des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine
solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die
Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauch fest.
Die Satzungsänderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Baindt, den 04. November 2008
Buemann, Bürgermeister



