Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2008
15.08.2008 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2008 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2008 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren15.11.2008 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2008 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2008 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.
Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post
· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Reaktion auf Unwetterschäden
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Gemeinde stellt Merkblatt zum Schutz
vor Hochwasserschäden bereit
Auch im Gemeindegebiet von Baindt hat der Starkregen vom Monatsanfang
wie bereits im Amtsblatt vom 25.07.2008 berichtet, zahlreiche Keller
und tieferliegende Wohnräume überflutet. Am Montag, den 28.07.2008
hat sich ein ähnliches Unwetter im Gebiet Marsweiler ereignet.
In vielen Fällen kam das ungeliebte Nass über die Kanalisation, die die Wassermassen nicht mehr schadlos abführen konnte. Die Gemeindeverwaltung hat nun für Hausbesitzer ein Merkblatt erstellt, wie man sich zum Beispiel durch Einbau von Rückstauklappen wirkungsvoll vor solchen Schäden schützen kann.
Was am 3. Juli innerhalb von 30 Minuten niederprasselte, nennen die Meteorologen in der Fachsprache einen "50-jährigen Regen", d.h. ein Ereignis, das rein rechnerisch nur einmal alle 50 Jahre auftritt. Laut Auskunft unseres Ingenieurbüros Marschall & Klingenstein wurde im Herstellungszeitraum der Flächenkanalisation in Baindt für die Bemessung der Kanalnetze der einjährige Regen herangezogen. Das entspricht etwa einer Regenmenge von 130 l/s und ha im Bereich Oberschwaben. Neue Kanalnetze sind schon mindestens mit dem zweijährigen (ca. 170 l/s und ha) zu bemessen. Die Regenmenge lag bei 400 l/s und ha und somit etwa 3 mal höher als der Bemessungsregen der meisten Kanalnetze.
So sehr die Gemeinde die bei privaten Hausbesitzern entstandenen Schäden bedauert, so wenig wird sie es in Zukunft trotz Analyse von Schwachstellen im Kanalsystem verhindern können, dass bei solchen Unwettern ein Rückstau im Kanalsystem entstehen kann.
Davor können sich Hausbesitzer jedoch wirkungsvoll schützen. Schon die Abwassersatzung der Gemeinde schreibt vor, dass Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen und Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche liegen, durch geeignete Maßnahmen gegen Rückstau zu sichern sind. Bei der von der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam durchgeführten Schadensanalyse wurde festgestellt, dass in vielen Fällen keine Rückstauklappen oder Hebeeinrichtungen eingebaut waren oder diese aufgrund fehlender Wartung nicht mehr richtig funktioniert haben. Ein solches Versäumnis hat so manchem Gebäudeeigentümer eine Abwasserüberschwemmung eingebracht, die zudem in vielen Fällen wegen fehlender baulicher Absicherungen nicht als Versicherungsschaden anerkannt wurde. In ihrem Ratgeber zur Grundstücksentwässerung beschreibt die Gemeindeverwaltung neben den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen auch die Funktionsweisen von Abwasserhebeanlagen und Rückstauklappen und die erforderlichen Wartungsintervalle. Da deren Zuverlässigkeit, Kosten und Wirkung stark von der jeweiligen baulichen Situation abhängig sind, empfiehlt die Gemeinde ausdrücklich, bei der Ermittlung von Schwachstellen in der privaten Grundstücksentwässerung mit der Materie vertraute Architekten, Fachingenieure oder Sanitärinstallateure zu Rate zu ziehen. Nur so ist ein größtmöglicher Schutz des Eigentums gegen künftige Abwasserüberschwemmungen gewährleistet.
INFO:
Der Ratgeber zur Grundstücksentwässerung sowie die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt stehen im Internet zum Download bereit.
Ratgeber
zur Grundstücksentwässerung:
Abwassersatzung
der Gemeinde Baindt:
Altpapierentsorgung in der Gemeinde Baindt
Die nachbestellten 240 l Papiertonnen sind eingetroffen
Die Gemeinde Baindt hat ein kostenfreies Abholsystem für Altpapier
eingeführt. Sie können künftig ihr Papier über die
von Ihnen bestellte Papiertonne entsorgen.
Die Papiertonne wird immer am ersten Montag des Monats geleert. Bitte stellen Sie ihre Papiertonne am Abfuhrtag rechtzeitig ab 6.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit.
Die Leerungstermine sind vorbehaltlich von Änderungen wie folgt:
Montag, 01.09.2008
Montag, 06.10.2008
Montag, 03.11.2008
Montag, 01.12.2008
Neben der 240 l Tonne, die alle 4 Wochen geleert wird, bietet die Gemeinde
für die Wohnanlagen bzw. Gewerbetreibenden zusätzlich auch
1,1 cbm Container an. Der Auslieferzeitpunkt für die 1,1 cbm Container
ist wegen Lieferschwierigkeiten nach Auskunft der RaWEG ca. Mitte August.
Die nachbestellten 240 l Tonnen sind eingetroffen und an die angegebenen
Adressen in den letzten Tagen ausgeliefert worden.
Die Papierdepotcontainer (Bauhof, Boschsstraße, Kornblumenstraße und Sulpach) werden deshalb in den nächsten Tagen aufgelöst. Jedoch gibt es auch weiterhin die Möglichkeit der Papierentsorgung über den Presscontainer während den Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof zu entsorgen.
Noch eine Bitte:
Das gesammelte Altpapier wird aufgearbeitet und in der Papierfabrik wiederverwertet.
Dort wird Recyclingpapier hergestellt.
Es ist daher wichtig, dass keine Fremdstoffe in der Papiertonne landen. Häufig sind Kataloge und Zeitschriften in Folie verpackt. Bitte entfernen Sie diese, bevor sie den Katalog in die blaue Tonne werfen. Auch Aktenordner und Schnellhefter müssen mit großem Aufwand aussortiert werden, um das Papier wiederverwerten zu können. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass Papierhandtücher nicht zum Altpapier gehören!
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Brei, Gemeindeverwaltung Baindt
unter Telefon, 07502-9406-21 für jederzeit gerne zur Verfügung.



