Bürgerversammlung am 02. Juni 2008
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
für Ihre Teilnahme an der Bürgerversammlung am 02.Juni 2008 danke ich Ihnen herzlich. Die Mitglieder des Workshops B 30, Studenten der Universität Stuttgart, Städtebauinstitut, bedanken sich herzlich für die freundliche Aufnahme in Baindt, für das große Interesse an ihrer Arbeit und für den Zuspruch der Bürgerinnen und Bürger.
Die Ausarbeitungen der Studentengruppe werden voraussichtlich erst im September 2008 vorliegen. Die im Rahmen der Bürgerversammlung vorgestellte Präsentation stellen wir für Sie ab 12.06.2008 zum Abruf auf die Homepage der Gemeinde Baindt. http://www.baindt.de/b30.html Das von den Studenten gestaltete Modell steht im Rathaus an der Bürgertheke zur Besichtigung bereit.
Regenwassernutzung
Das verstärkte Umweltbewußtsein und der sparsamere Umgang mit den Trinkwasser-reserven führte in den letzten Jahren zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Regenwasserzisternen). Weil diese Anlagen teils direkt an die zentrale Entwässerung und indirekt an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind, hat der Gesetzgeber Verordnungen erlassen, die auf eine Anzeige und Genehmigungspflicht hinweisen.
Zur Erfassung aller im Bau bzw. Betrieb befindlicher Anlagen in unserer Gemeinde bitten wir nochmals die Regenwasseranlagenbetreiber, die die Rückmeldung noch nicht eingereicht haben, den nachstehend abgedruckten Abschnitt auszufüllen und bis spätestens 01.07.08 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Wenn verschmutztes Abwasser (Toilette, Waschmaschine etc.) in die Kanalisation geleitet wird, ist diese Menge über eine geeichte Messeinrichtung zu erfassen.
Sofern Sie Ihre Anlage erweitern, außer Betrieb nehmen und Veränderungen vornehmen, bitten wir Sie ebenfalls um eine kurze Mitteilung. Zukünftige Regenwasseranlagenbetreiber werden von uns ebenfalls gebeten, ihre Anlage bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 TrinkwV).
Nähere Informationen unter http://www.baindt.de/rathaus/infos/regenwasserzisternen.htm Für Rückfragen steht Ihnen Frau Brei (Tel. 9406-21) jederzeit gerne zur Verfügung.
Wichtige Hinweise für Hundehalter
Wer in der Gemeinde Baindt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Für jeden gehaltenen Hund wird eine Steuermarke ausgegeben. Der Hundehalter muss freilaufende, anzeigepflichtige Hunde mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugeben. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausgehändigt.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer
seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit
wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von
bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde werden
bei uns streng vertraulich behandelt.
(Steueramt, 07502-9406-23).
Fundamt
Es wurden folgende Gegenstände abgegeben:
Fahrräder
1 Autoschlüssel
Expertentipp der Freiwilligen Feuerwehr Baindt
Grillen ohne Reue
Grillen ist ein beliebtes Sommervergnügen. Die Feuerwehr Baindt gibt ihnen folgende Tipps, damit aus Grillfreude kein Grillschmerz wird.
· Benutzen Sie nur einen standsicheren Grill. Achten Sie auf einen feuerfesten Untergrund.
· Halten Sie genügend Abstand zu Feld und Wald und anderen brennbaren Ma-terialien. Achten Sie darauf, dass keine Glut vom Wind verweht wird. Halten Sie Löschmittel bereit.
· Beaufsichtigen Sie Kinder.
· Sollte es zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese mit viel Wasser, decken Sie Wunden möglichst keimfrei ab. Sofortige ärztliche Behandlung ist nötig!
· Grillen sie nie in einem Raum ohne Zu- und Abluft (Erstickungsgefahr!).
· Abtropfendes Fett kann brennen und das Grillgut entzünden. Auch aus gesundheitlichen Gründen sollte brennendes Fett vermieden werden.
· Holzkohle nur mit geeigneten Zündhilfen (Grillanzünder, Pasten usw.) in Brand setzen. Niemals Spiritus, Benzin o.ä. verwenden! Diese können durch Verpuffungen zu schwersten Verbrennungen führen!
· Restliche Grillkohle (Asche) erst dann entsorgen, wenn sie wirklich abge-kühlt ist. Auch dann nicht in Kartons oder Plastikbehälter schütten, sondern in Blecheimer. Im Zweifel Glutreste ablöschen und, wenn möglich, vergraben.
· Beim Gasgrill unbedingt darauf achten, dass die Anschlüsse dicht sind. Ver-bindungsschlauch nicht der Hitze aussetzen. Achten Sie auf die Flamme. Er-löscht diese unbeabsichtigt, kann weiterhin Gas austreten, das brand- und explosionsgefährlich ist.
· Sollte Ihr Grillfeuer doch einmal außer Kontrolle geraten, rufen Sie sofort den Notruf 112 und helfen Sie Ihrer örtlichen Feuerwehr, die Schadenstelle schnell zu finden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Grillen in den kommenden hoffentlich warmen Monaten!



