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Amtsblatt vom 05.12.2008

Bürgermeistersprechstunde

Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am Mittwoch, den 10. Dezember 2008 von 16:00 bis 18:00 Uhr stat.

Überprüfung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen

Am Freitag, den 19. Dezember 2008 werden die landwirtschaftlichen Zugmaschinen
gem. § 29 StVZO auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde überprüft.
Die Fahrzeughalter werden gebeten, die zur Überprüfung fälligen Zugmaschinen bis spätestens 17.12.2008 bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 9406-11, Herrn Plangg, anzumelden.
Zur Überprüfung ist der Fahrzeugschein vorzulegen. Die Fahrzeuge müssen in einem gereinigten Zustand vorgeführt werden.
Es empfiehlt sich, eventuell erforderliche Reparaturen und Nachrüstungen rechtzeitig durchzuführen, damit eine Nachprüfung vermieden werden kann.

Der Bauhof war für den ersten Schnee gerüstet

Die Räumfahrzeuge waren einsatzbereit und die Männer vom Bauhof startklar. Sehr früh am Morgen wird vom Einsatzleiter des Winterdienstes entschieden, was zu tun ist. Je nach Dringlichkeit und Notwendigkeit starten die Fahrzeuge und der Handräumdienst nach dem aufgestellten Einsatzplan.
Besondere Gefahrenstellen, Gemeindeverbindungsstraßen, Straßen mit mit hohem Verkehrsaufkommen sowie öffentliche Buslinien und die Schulbuslinie haben absoluten Vorrang. In der Stufe 2 werden wichtige Ortsstraßen mit Gefälle sowie die Parkplätze und danach die restlichen Straßen, Anlagen und Plätze geräumt, sofern die Schneedecke über 7 cm beträgt.
Grundsätzlich besteht für die Gemeindeverwaltung in den Wohnstraßen keine Verpflichtung zum Räumen. Alles was unser Bauhof hier leistet ist ein Entgegenkommen an unsere Bürgerinnen und Bürger. Da bei starkem und anhaltendem Schneefall die Strecken der Stufe 1 mehrfach geräumt werden müssen, kann es durchaus sein, dass die Wohnstraßen nicht bedient werden können. Dazu kommt, dass parkende Fahrzeuge ein Durchfahren mit dem Schneeräumfahrzeug oftmals unmöglich machen. Doch die Männer vom Bauhof tun alles, was möglich ist, damit Sie mit ihrem Auto ein gefahrenfreies Durchkommen haben.

Doch auch Sie als Bürger haben Pflichten. Die Räum- und Streupflicht ist in der Gemeindeordnung klar geregelt. Hier ein Auszug:

Die Gehwege müssen mindestens so weit vom Schnee und auftauendem Eis geräumt werden, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist.Zum Streuen ist abgestumpftes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Verwendung von auftauendem Streumittel ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und Steilstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger sonst nicht gewährleistet werden kann. ...

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt muss unverzüglich, wenn notwendig auch wiederholt, geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Streumaterial steht den Bürgern der Gemeinde kostenlos zur Verfügung und kann auf dem Bauhof oder in den aufgestellten Boxen geholt werden.

Die Räum- und Streupflicht betrifft aber nicht nur das eigene Grundstück. Als Anlieger eines Gehweges oder einer öffentlichen Treppe sind sie nach der Räum- und Streupflichtsatzung verpflichtet für diesen Bereich den Winterdienst zu übernehmen.

Wenn mehrere Grundstücke Anlieger an einem Verbindungsweg oder einer Treppe sind, so sind deren Eigentümer gemeinsam verpflichtet diese zu räumen und zu streuen, d.h. eine gegenseitige Absprache ist notwendig.

Wir möchten die betroffenen Grundstückseigentümer bitten dieser Verpflichtung nachzukommen.

Der Winter hat auch schöne Seiten. Freuen wir uns darauf und genießen die wunderschöne winterliche Landschaft in und um Baindt.

Informationsbroschüren, Magazine usw.

Nachfolgend eine Übersicht über neu bei der Gemeindeverwaltung ausliegende Informationsbroschüren usw.
Bitte bedienen Sie sich kostenlos, so lange der Vorrat reicht.

- Zunkunft jetzt (Infobroschüre der Deutschen Rentenversicherung)
- Flyer Advents Konzert
- Veranstaltungen Januar – Februar 2009 der Stadtbücherei Ravensburg
- Akzent Dezember 2008

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Logistik-zentrum-Erweiterung“ am Standort „Schwarzes Loch“

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 04.11.2008 in öffentlicher Sitzung auf Grund eines Antrags der Fa. Dachser gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB be-schlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ zu erweitern.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 23.10.2008 maßgebend. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

- Kartenausschnitt -

Mit der Erweiterung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums Dachser geschaffen werden.

Im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Verfahrens-unterlagen im Rathaus ausgelegt. Die Auslegung findet für die Dauer eines Monats vom Mon-tag, den 08.12.2008 bis zum Freitag, den 09.01.2009 statt. Während dieser Zeit können im Rathaus die Planunterlagen eingesehen und dazu Stellung genommen werden.

An die vorgezogene Bürgerbeteiligung schließt sich dann die Offenlage des Bebauungsplans an.

Baindt, den 02.12.2008

Buemann
Bürgermeister