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Amtsblatt vom 01.08.2008

Feststellung der Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2007

Feststellung der Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2007

Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2008

15.08.2008 3. Rate der Grundsteuer
15.08.2008 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.08.2008 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

15.11.2008 4. Rate der Grundsteuer
15.11.2008 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer
15.11.2008 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren

Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen.

Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

· Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht

· Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge

· Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post

· Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend

Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinde Baindt

Fundamt

Es wurden folgende Sachen beim Aufräumen vom Weinfest gefunden:

1 Geldbeutel
1 Schlüsselring
1 einzelner Schlüssel

Reaktion auf Unwetterschäden
- Gemeinde stellt Merkblatt zum Schutz vor Hochwasserschäden bereit

Auch im Gemeindegebiet von Baindt hat der Starkregen vom Monatsanfang wie bereits im Amtsblatt vom 25.07.2008 berichtet, zahlreiche Keller und tieferliegende Wohnräume überflutet. Am Montag, den 28.07.2008 hat sich ein ähnliches Unwetter im Gebiet Marsweiler ereignet.

In vielen Fällen kam das ungeliebte Nass über die Kanalisation, die die Wassermassen nicht mehr schadlos abführen konnte. Die Gemeindeverwaltung hat nun für Hausbesitzer ein Merkblatt erstellt, wie man sich zum Beispiel durch Einbau von Rückstauklappen wirkungsvoll vor solchen Schäden schützen kann.

Was am 3. Juli innerhalb von 30 Minuten niederprasselte, nennen die Meteorologen in der Fachsprache einen "50-jährigen Regen", d.h. ein Ereignis, das rein rechnerisch nur einmal alle 50 Jahre auftritt. Laut Auskunft unseres Ingenieurbüros Marschall & Klingenstein wurde im Herstellungszeitraum der Flächenkanalisation in Baindt für die Bemessung der Kanalnetze der einjährige Regen herangezogen. Das entspricht etwa einer Regenmenge von 130 l/s und ha im Bereich Oberschwaben. Neue Kanalnetze sind schon mindestens mit dem zweijährigen (ca. 170 l/s und ha) zu bemessen. Die Regenmenge lag bei 400 l/s und ha und somit etwa 3 mal höher als der Bemessungsregen der meisten Kanalnetze.

So sehr die Gemeinde die bei privaten Hausbesitzern entstandenen Schäden bedauert, so wenig wird sie es in Zukunft trotz Analyse von Schwachstellen im Kanalsystem verhindern können, dass bei solchen Unwettern ein Rückstau im Kanalsystem entstehen kann.

Davor können sich Hausbesitzer jedoch wirkungsvoll schützen. Schon die Abwassersatzung der Gemeinde schreibt vor, dass Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen und Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche liegen, durch geeignete Maßnahmen gegen Rückstau zu sichern sind. Bei der von der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam durchgeführten Schadensanalyse wurde festgestellt, dass in vielen Fällen keine Rückstauklappen oder Hebeeinrichtungen eingebaut waren oder diese aufgrund fehlender Wartung nicht mehr richtig funktioniert haben. Ein solches Versäumnis hat so manchem Gebäudeeigentümer eine Abwasserüberschwemmung eingebracht, die zudem in vielen Fällen wegen fehlender baulicher Absicherungen nicht als Versicherungsschaden anerkannt wurde. In ihrem Ratgeber zur Grundstücksentwässerung beschreibt die Gemeindeverwaltung neben den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen auch die Funktionsweisen von Abwasserhebeanlagen und Rückstauklappen und die erforderlichen Wartungsintervalle. Da deren Zuverlässigkeit, Kosten und Wirkung stark von der jeweiligen baulichen Situation abhängig sind, empfiehlt die Gemeinde ausdrücklich, bei der Ermittlung von Schwachstellen in der privaten Grundstücksentwässerung mit der Materie vertraute Architekten, Fachingenieure oder Sanitärinstallateure zu Rate zu ziehen. Nur so ist ein größtmöglicher Schutz des Eigentums gegen künftige Abwasserüberschwemmungen gewährleistet.


INFO:

Der Ratgeber zur Grundstücksentwässerung sowie die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt stehen im Internet zum Download bereit.

Ratgeber zur Grundstücksentwässerung:

Abwassersatzung der Gemeinde Baindt: